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  1. #1
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    Standard wer kennt sich da aus...

    also hab von sticha für den laden unterlagen angefordert...diese werden geschickt und wir können eigentlich bestellen!!

    nun iritiert mich eines...ich zahl keinen zoll obwohls ausm ausland kommt zu uns...hat wer in deutschland was mit sticha zu tun oder kennt jemanden?

    hab diese email heute bekommen von sticha!!

    Die Unterlagen über Hope u. Morati sind per Post gesandt worden. Die Frachkosten sind unverändert zwischen Eur 10.-- u. 20.-- je nach Grösse u. Gewischt des Pakets. Zollgebühren brauchen Sie keine zu bezahlen, es handelt sich lediglich um die Mehrwertsteuer, die Sie in D bezahlen müssen, da wir die Ware ohne MWST versenden
    mfg
    B. Sticha

    heisst für ich das man keinen zoll zahlen muss...

  2. #2
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...


    Du brauchst für Einfuhren aus der EU keine Zölle zahlen. Die MWST fällt erst an wenn die Ware verkauft wird.

    Vorraussetzung ist allerdings eine Umsatzsteuer Ident Nummer. Die hast du normalerweise wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bis.

    Man nennt das dann innergemeinschaftlicher Erwerb. Aber denke daran, wenn die eingeführte Ware an einen Endverbraucher abgegeben wird (das kannst auch du selbst sein) sind 16 % MWST fällig.


  3. #3
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    aber schweiz = nicht EU!!

    aber trotzdem sagen die das man keinen zoll zahlen muss!!

  4. #4
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    einem geschenkten gaul schaut man nicht ins maul


  5. #5
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    fuck...hmmm!!

    man ist echt wieder so zum kotzen heute...

    *raw hope wieder will*

  6. #6
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...


    Also geschenkt ist da nichts. Schliesslich bekommt das finanzamt durch die UmsatzsteuerIdentNummer ja eine Kontrollmiteilung, wenn der Artikel bei einer Überprüfung nicht in den Büchern auftaucht werden die das nicht gern sehen.

    Es erleichtert einfach die Einfuhr, da bei Ausfuhren ja ohnehin keine MWST anfällt, bzw. erstattet werden muss, können Gewerbetreibende einfach Netto einkaufen.

    Die MWST fällt ja schliesslich immer erst beim Verkauf an. Innerdeutsch kann man ja auch die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen.


  7. #7
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    wir haben ma bei sticha bestellt und 50 euro zoll zahlen müssen für 2 bremsen...

    hab da kein bock drauf!!

  8. #8
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    tut ma echt leid herr anonym aber ich weiß nicht warumst du mit dem mwst steuer müll kommst, es geht hier ums zoll! ich weiß ja net ob da was zamhängt, aber ich denk nicht das das dem dirty hilft wennst erklärst wie man die vorsteuer zurückbekommt und wer abzugsberechtigt ist

  9. #9
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    jep...will lediglich wissen ob man da nun trotzdem zoll zahlen muss oder net...wo kann ich schaun was es kostet?

    einer muss sich da doch auskennen...und falls die sagen kein zoll aber trotzdem nacher zoll zu zahlen ist was dann?

    kann da ein vertrieb mit dem zoll ne regelung machen das es nix kostet...kenn mich da null aus leider!!

  10. #10
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    eine regelung für z.b. dvd´s!!



    - EU / Deutschland

    Werden DVDs in einem nicht-europäischen Land bestellt und in das Zollgebiet der EU eingeführt, fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Ausgenommen sind Sendungen mit einem Warenwert bis EUR 22.-. Bei privaten nicht kommerziellen Geschenksendungen liegt die Grenze bei EUR 45.- je Sendung.

    Zur sog. Zollwertermittlung legt der Zoll monatlich einen speziellen Umrechnungskurs fest. Dieser Umrechnungskurs kann hier eingesehen werden: Aktuelle Umrechnungskurse für die Zollwertberechnung

    Allerdings wird die Überprüfung des Zolls nur stichprobenartig durchgeführt (was anderes ist bei dem enormen Warenaufkommen gar nicht möglich), so das auch teurere Sendungen regelmäßig abgabenfrei durchschlüpfen. Auch spielt Art und Weg des Versandes eine Rolle.

    Sollte der Zoll trotzalledem doch einmal zuschlagen, setzen sich die Einfuhrabgaben wie folgt zusammen:

    - Zuerst wird der Zollwert ermittelt, der dem in Euro umgerechneten Warenwert inkl. Versandkosten (!) entspricht.

    - Vom Zollwert werden 3,50% als Abgabensatz berechnet.

    - Der Abgabensatz wird dem Zollwert addiert und auf diese Summe fallen 16% Einfuhrumsatzsteuer an. Zu den 16% wird nochmals der 3,50% Abgabensatz addiert.

    - Das Ergebnis ist der zu zahlende Betrag.

    Vereinfacht gesagt, kann man mit einem Aufschlag rechnen, der rund 20% vom Warenwert (inkl. Versandkosten) ausmacht. Der Betrag wird vom Postboten an der Haustüre im Auftrag des Zollamts eingezogen.

    Der Abgabenbescheid des Zolls sieht so aus:



    Problematisch wird es, wenn der Sendung keine Rechnung beiliegt. Dann wird man im Normalfall von der Deutschen Post, die die Zollanmeldung automatisch in Vertretung des Bestellers durchführt, benachrichtigt und kann seine DVDs beim nächsten Zollamt abholen. Man sollte auf jeden Fall eine Rechnung, Kopie oder einen email-Ausdruck mitnehmen, aus dem der Wert der Artikel hervorgeht.

    Die Benachrichtigung der Post sieht so aus:



    Unter Umständen (wenn beispielsweise kein Zollamt in der Nähe ist) werden die Abgaben aber auf Grund von utopischen vorgegeben Standard-Werten ermittelt, die die DVDs schnell sehr kostspielig werden lassen. Bei einem solchen Vorfall sollte man auf jeden Fall beim jeweiligen Zollamt Einspruch einlegen und eine Rechnung o.ä. Kopie nachreichen.

    Um solchen Problemen vorzubeugen und vorallem auch Geld zu sparen, sollte man also möglichst dort bestellen, wo die Wahrscheinlichkeit Zoll zahlen zu müssen minimal ist. Details dazu finden sich bei den Shop Links auf den jeweiligen Länder-Seiten.

    Abschliessend ist es noch wichtig zu erwähnen, das der Zoll dazu verpflichtet ist, Sendungen auf illegale Inhalte hin zu überprüfen. Näheres dazu in der Erlaubt/Verboten Rubrik.

    Weitere Informationen rund um den Zoll gibt es unter www.zoll-d.de.

    Direkte Auskünfte erteilt das Zoll–Infocenter beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
    Hansaallee 141
    60320 Frankfurt am Main
    Telefon: 0 69 / 46 99 76 - 00
    Telefax: 0 69 / 46 99 76 - 99
    E-Mail:


    - Schweiz

    Nach den bestehenden Vorschriften sind alle Waren, die über die schweizerische Zollgrenze eingeführt werden, tarifgemäss zu verzollen und zu besteuern. Von dieser grundsätzlichen Abgabenpflicht kann nur abgewichen werden, sofern die gesetzlichen Vorschriften eine Ausnahme ausdrücklich vorsehen. Für die Einfuhr von DVD’s sind keine Ausnahmen vorgesehen. Sie sind somit nach den allgemeinen Bestimmungen zoll – und steuerpflichtig.

    Wird die Ware per Post versandt, hat der Absender beim ausländischen Postschalter auf dem offiziellen amtlichen Formular (Begleitadresse, Zollinhaltserklärung) den genauen Inhalt und den Wert der Sendung zu deklarieren. Das Schweizer Auswechslungszollamt nimmt dann die Abfertigung aufgrund dieser Papiere und einer allfälligen materiellen Kontrolle vor.

    Für die Einfuhr von DVD’s mit Film-Aufzeichnungen kommt ein Zollansatz von Fr. 27.-- je 100 kg brutto zur Anwendung. Ausser dem Zollbetrag ist die Mehrwertsteuer von 7,6 % auf dem Warenwert inkl. Fracht- und Transportkosten geschuldet. Dazu kommt im Postverkehr noch die Postvorweisungstaxe von 10 Franken.

    Gemäss Artikel 57 Absatz 1 der Verordnung zum Zollgesetz (ZV) und Artikel 74 Ziffer 1 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) unterbleibt die Ausstellung eines Zollausweises und die Geltendmachung der Forderung nur, wenn der Zoll- und Steuerbetrag nicht mehr als Fr. 5.-- ausmacht.

    Diese Informationen stammen von der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Schweiz und wurden mir freundlicherweise von Norman Wehrle zur Verfügung gestellt.

    Weitere Informationen zum schweizer Zoll: www.zoll.admin.ch

  11. #11
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    Ich weiss nicht warum das so schwierig ist

    Zoll ist nichts anderes als MWST bei der Einfuhr.

    Also Privatpersonen ohne Umsatzsteueridentnummer bezahlen 16 % Zoll bei der Einfuhr, dafür bekommen sie die Schweizer MWST zurück.

    Bei Gewerbetreibenden fällt das weg. Wenn die jetzt ohne MWST versenden, und er Gewerbetreibender ist, was ich aus dem ersten Posting rauslese, kann er Zollfrei einführen, da er ja vorsteuerabzugsberechtigt ist, also ohnehin seine Steuer wiederbekommen würde.


  12. #12
    Senior Member Avatar von Cru Jones
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    Also ich kenns nur umgekehrt, und da muss ich nie Zoll zahlen, also aus Deutschland in die Schweiz, ich kann sogar die Mwst. abziehen

  13. #13
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    kannst du mir des irgendwo im internet zeigen (link) hab darüber nämlich nix gefunden...und wir als laden sind ja gewerbetreibend...

    wird ja net privat bestellt!!

  14. #14
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    also wenn sticha die waren als lieferung aus england deklariert dann fällt kein zoll an aber weiss ja net ob sie die zollforumlare richtig ausfüllen :

  15. #15
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    Standard Re: wer kennt sich da aus...

    Grad mal gesucht.

    www.steuer.bayern.de/umsatzst...chnis_UStG.asp

    Aber selbst wenn die 16 % anfallen, kann man sie ja bei der Umsatzsteuererklärung gegenrechnen. Genauso wie bei allen anderen Artikeln im Innland geliefert werden.

    Also so:

    Einkauf erstes Quartal: 10 000 Euro + 1600 € Vorsteuer
    Verkauf erstes Quartal: 6000 Euro inkl. 16 % MWST
    Differenz im ersten Quartal: 1600 € - 960 € = 640 €

    Diese 640 Euro würde in diesem Fall das Finanzamt überweisen, da die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer ist, und die vorsteuer ja an den Lieferanten bezahlt wurde.

    Meist ist es natürlich nicht so, schliesslich will ein Händler ja auch was einnehmen.

    Aber im Prinzip ist es egal ob du Vorsteuer (Zoll) bezahlst oder nicht.


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