tach mitanander,
eine frage hätt ich zum weiterzahlen von gehalt im Krankheitsfall vs produkthaftungsgesetz.
sollte man auf grund eines fehlerhaften produktes erkranken und z.b. 4 Tage ausfallen kann dann ja der vorgesetzte das gehalt für die 4 Tage von dem hersteller bzw. dessen EU vertreter verlangen. kann man denn als vorgesetzter rechtlich auch auf die idee kommen und sagen das der betroffene mitarbeiter für die 4 Tage kein Gehalt erhält und sich dieses bitte vom Hersteller des mangelhaften Produkten holen bzw. bei diesem übern Anwalt geltend machen soll ?
Wäre relativ wichtig deswegen lasst euch mit den Antworten zeit !