hey, hab letztens im video jemanden gesehen der gegen 'ne wand bzw. an eine wand gelaufen ist und dann einen "backflip" gemacht hat ... möchte das auch mal versuchen ... kann das jemand von euch? ist das schwer? vllt ein paar tipps?
hey, hab letztens im video jemanden gesehen der gegen 'ne wand bzw. an eine wand gelaufen ist und dann einen "backflip" gemacht hat ... möchte das auch mal versuchen ... kann das jemand von euch? ist das schwer? vllt ein paar tipps?
erst mit weichboden versuchen(in turnhallen gibts sowas immer), beim ersten mal bin ich voll aufs genick geflogen, das 2 mal hintereinander dann hab ichschon weiter geschafft, also kurz gesagt "es ist auch für normale menschen möglich" aber wie gesagt erst mit weichboden oder mehreren matten versuchen
also nicht ganz so einfach wie es aussieht ja ...?
und wieviele schritte machst du dann an der wand? springst du gleich mit dem ersten ab oder nimmst du das zweite bein noch ein stück höher und stößt dich dann mit dem ab?
ein schritt, das ist schon schwer genug(also dann mit dem anderen,stärkerem bein abstoßen), beschissen ist der anlauf, weil am weichboden kommt man nicht so schnell vorwärts
aha .. anleitungen im internet gibt es dazu ja nicht oder?
ansonsten werd ich es bei gelgenheiot einfach mal probieren ...
jap, einfach mal probieren, es ist nicht so leicht wie es in allen videos aussieht....leider
ich hab den backflip zuerst auf dem trampolin versucht bis der richtig saß und bin dann an die wand ( mit matten ) gegangen ...
2006-03-29, 17:29
#8
hm, wollt des a scho amal probieren, bin aba ned da typ dazu, wobei ich sowas erxtrem geil find |
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geil! na ja, so wollte ich ja nicht gleich durch die stadt laufen ...
aber geil wäre es ja schon ...
ja leck. wie krass is das denn.
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hat das ganze eigentlich auch einen namen? dann könnte ich ja vllt auch ne anleitung finden ...
tzz kindergeburtztag
2006-03-29, 19:21
#14
normalerweise fallen solche "tricks" in die style orientierte art von "le parcour" |
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streetclimbing nennt man das.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!