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  1. #1
    Senior Member Avatar von punkt
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    Standard Gewährleistung/Haftung?

    Hätte da mal eine allgemeine Frage.
    Nehmen wir an, ich fahre auf nem Trail und an meinem Bike geht irgendwas kaputt, zum Beispiel Rahmenbruch oder totales Bremsversagen, was einen üblen Sturz mit sich zieht. Kann man einen Hersteller für den Schaden, der daraus resultiert (sei es Sachschaden oder Personenschaden), irgendwie haftbar machen?

  2. #2
    Senior Member Avatar von Loki
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    Standard

    ich denke mal, das der hersteller sich davon freisprechen wird...

    du MUSST ja nicht da oder dort damit fahren...
    style macht nicht schnell!
    achtung tollwut!

  3. #3
    Super Moderator Avatar von BATMAN
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    Würde die Sache folgend sehen.

    du MUSST ja nicht da oder dort damit fahren...
    Das ist Quark.
    Das Fahrrad muß dem beworbenem Einsatzzweck entsprechen.

    Tritt der Sturz in Folge eines Produktmangels auf, kannst Du den Hersteller haftbar machen falls ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und nachgewiesen werden kann, dass die entstandenen Schäden nur durch den Mangel entstanden.
    Das ist allerdings nicht einfach.

    Ohne ein Gutachten von einem Gutachter kommst nicht weit.
    Wegen einer kaputten Hose oder blauen Nase brauchst sowas aber eh nicht anstreben. Ist sicherlich mit erheblichen Anwaltskosten verbunden.

    Einfach mal nach Produkthaftung oder Produzentenhaftung googlen.

    Also wenn nen Radl nach nem Drop bricht kannst es vergessen.
    Bricht ein Carbonlenker im Wiegetritt und Du zerstrümmerst Dir den Schädel mit erheblichen Spätfolgen, würde ich mir darüber Gedanken machen.
    FRANKEN is nicht bayern
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  4. #4
    Senior Member Avatar von joseppe
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    Standard

    könnte mit dem zertrümmerten kopp schwierig werden.
    wird dann sicher auch interessant ob man dabei n helm getragen hat, etc.

    edit
    @punkt: hab mir grad n manual von mz durchgelesen
    die schließen haftung für folgeschäden komplett aus.
    Geändert von joseppe (2007-12-23 um 19:03 Uhr)

  5. #5
    Senior Member Avatar von 4x_racer
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    gutes thema

    Frage

    ich will mir bei ebay einen rahmen mit garantie kaufen und wenn der kaput ist was kann ich dan tuhen ?(innerhalb der garantiezeit)
    mfg

  6. #6
    Super Moderator Avatar von BATMAN
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    Wer gibt Dir die Garantie?

    Du meinst sicher Gewährleistung.
    Gewährleistung erhält man durch den Kaufvertrag. Also zwischen Käufer und Verkäufer. Sie ist nicht übertragbar da Bestandteil des Kaufvertrages.

    Kaufst Du also ein gebrauchtes Radl im Inet, und der Verkäufer gibt Dir die Rechnung mit. Bringt Dir das überhaupt nix.
    Natürlich gibt es Hersteller welche Dir dennoch einen Service gewähren, aber das ist reine Kulanz und hat mit Gewährleistung nix zu tun.

    Garantie sind Leistungen welche über die Gewährleistung hinaus gehen.
    Zum Beispiel Magura mit Garantie auf Dichtheit für x Jahre.

    Gewährleistung ist das, was normalerweise immer als Garantie bezeichnet wird.
    Diese gibt es eigentlich nur zwischen Käufer und Händler da sie aus dem Kaufvertrag hervor geht. Hersteller hat damit eignentlich nix am Hut.

    Eine Rechnung für ein gebrauchtes Radl bringt Dir also im Regelfall überhaupt nix. Selbst wenn es nur 1 Tag alt ist.
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  7. #7
    Senior Member Avatar von punkt
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    Viele Hersteller schreiben ja so allerlei Dinge in ihre AGB's und Gewährleistungsinfos. Sram zum beispiel schreibt
    To the extent allowed by local law, except for the obligations specifically set forth in this warranty statement, In no event
    Shall SRAM or its third party supplies be liable for direct, indirect, special, incidental, or consequential damages.
    Mein Englisch ist nun nicht mehr das allerbeste, aber Sinngemäß steht dort doch, für Folgeschäden wird niemals gehaftet, oder?

  8. #8
    Senior Member Avatar von 4x_racer
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    der verkäufer bei ebay ist eh ein gewerblicher aber wenn er kaput geht muss ich ihn dan zur firma(author) oder wider zum ebay verkäufer senden ?
    mfg

  9. #9
    Senior Member Avatar von joseppe
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    jo. dat hätte ich jetzt auch so interpretiert.

  10. #10
    Senior Member Avatar von joseppe
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    Standard

    Zitat Zitat von 4x_racer
    der verkäufer bei ebay ist eh ein gewerblicher aber wenn er kaput geht muss ich ihn dan zur firma(author) oder wider zum ebay verkäufer senden ?
    mfg
    zum 1001ten mal:
    ansprechpartner ist IMMER der händler.
    also der ebay-typ. und jetzt darfst du hoffen dass der noch existiert wenn der rahmen bricht

  11. #11
    Super Moderator Avatar von BATMAN
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    Zitat Zitat von punkt
    Viele Hersteller schreiben ja so allerlei Dinge in ihre AGB's und Gewährleistungsinfos. Sram zum beispiel schreibt


    Mein Englisch ist nun nicht mehr das allerbeste, aber Sinngemäß steht dort doch, für Folgeschäden wird niemals gehaftet, oder?

    Natürlich schließt jeder Hersteller Folgeschäden in seinen AGBs aus.
    Sonst könntest ja bei nem Platten den Hersteller verklagen.

    Grobe Fahrlässigkeit kann aber nie ausgeschlossen werden.

    Beispiel:
    Du baust Nortshores und läßt alle Leute einen Haftungsausschluß unterschreiben.
    Fällt nun einer runter, weil die Teile sehr schlecht gebaut worden sind, oder nicht gewartet wurden, kannst Du haftbar gemacht werden. Liegt natürlich immer im Ermessen des Richters wo die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit liegt.

    Schwieriges Thema.

    der verkäufer bei ebay ist eh ein gewerblicher aber wenn er kaput geht muss ich ihn dan zur firma(author) oder wider zum ebay verkäufer senden ?
    Gewährleistungfall -> Händler
    Garantie -> Hersteller

    Beispiel:
    Rahmenbruch -> Händler
    Rahmen rostet trotz Garantie auf kein Rost -> Hersteller

    Gewährleistung innerhalb der EU 2 Jahre für alle.
    Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Heißt, in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel ab Werk bestand. Danach muß eigentlich der Käufer nachweisen, dass der Mangel ab Werk bestand. Dies nutzen viele aus.
    Geändert von BATMAN (2007-12-23 um 19:18 Uhr)
    FRANKEN is nicht bayern
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  12. #12
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    bekomm ich wenn ich das richtig verstanden habe n neues rad oder rahmen wenn der beim normalen fahren(leichtes freeriden)bricht ???

  13. #13
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    IdR würde ich davon ausgehen, das Teil - wenn ich Erstbesitzer bin und das nachweisen kann - ausgetauscht zu bekommen, sei es nun auf Garantie, Gewährleistung oder Kulanz. Es sei denn du wirst vom Auto überfahren oder sowas, eben normaler Fahrbetrieb und Nutzungsdauer. Fünf Jahre die Karre richtig prügeln und dann eine neue kriegen ist auch nicht drin, auch wenn man von sowas mal gehört hat - das ist dann überfreundliche Kulanz. Bei Specialized kommt sowas teilweise vor, laß man in Foren.
    Viele Firmen probieren sowas im Sinne des Kunden zu lösen, da in der heutigen Zeit sowas schnell durch Foren geht, das Hersteller xyz nichts ersetzt. Solche Presse will keine Firma.

    Irgendwas falsch behandeln oder mutwillig zerstören und dann einschicken mit "Ali nix schuld"-Begründung klappt in der Regel aber nicht, also komm nicht auf blöde Gedanken.
    Geändert von stephan- (2009-12-29 um 17:09 Uhr)

  14. #14
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    ne ich wills net kaputt machen
    wollt nur wissen ob es ersetzt wird,
    weil ich haeute ´ma gegengeklopfthab und sich anört wie 2. redbulldosen oder wie n trek 88 also net so dick

  15. #15
    Senior Member Avatar von Brody
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    Zitat Zitat von Judge Post anzeigen
    ne ich wills net kaputt machen
    wollt nur wissen ob es ersetzt wird,
    weil ich haeute ´ma gegengeklopfthab und sich anört wie 2. redbulldosen oder wie n trek 88 also net so dick
    dann würd ich bei bordsteinkanten aber aufpassen
    "They didn't invent suspension on bikes to help the riders get over rocks, they invented it to stop Kovarik from hurting the rocks."

    www.downhill-board.com/57948-...p-zustand.html

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