Ergebnis 1 bis 15 von 79

Baum-Darstellung

  1. #1
    Super Moderator Avatar von BATMAN
    Registriert seit
    2002-09-06
    Ort
    Franken
    Posts
    7.354

    Standard Zoll Info für Import aus USA und anderen nicht EU Ländern

    Da es immer wieder Fragen zum Import aus USA und Zoll gibt, hab ich mal meine Erfahrungen zusammengefaßt.

    Gilt für D und A.
    Schweiz ist nicht EU Miglied. Zoll Schweiz: www.ezv.admin.ch/index.html
    Basiert auf meinen Erfahrungen. Also ohne Gewähr


    Generell:

    Preise in USA Shops sind immer Netto.
    Auf diese Preis kommt Zoll, welcher sich nach der Warenart beziffert und Einfuhrumsatzsteuer, welche der landesüblichen Umsatzsteuer entspricht.
    Momentan also 19 % in D und 20 % in A

    Wertgrenzen des Zollrechts
    Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
    www.zoll.de/faq/reiseverkehr/...blich_fragen18


    Gebrauchte Güter:

    Es werden auch gebrauchte Güter verzollt und besteuert da sie dem Wirtschaftskreis wieder zugeführt wurden. Also ein Umsatz generiert wurde.
    Oft schlüpfen aber kleine Pakete durch den Zoll. Da gibt es aber keine generelle Regel.


    Versand:

    Offizielle Methode des Zolles: (USPS arbeitet mit DHL zusammen welche das Paket dem Zoll übergeben)
    Der Versand wird ebenfalls voll verzollt und besteuert.
    Sind die Versandkosten nicht aufgeschlüsselt werden sie komplett der Warengruppe auf der Rechnung mit dem höchsten Zollsatz angerechnet.
    Dies ist die gängige Methode, da nur sehr selten der Versand aufgeschlüsselt wird. Normalerweise muß der Versand bis zur EU Grenze bzw. ersten Bestimmungsort besteuert werden.
    Also Frachthafen EU. Z. B. Frankfurter Flughafen.

    Verzollung durch Kurierdienste wie z. B. Fedex:
    Bei nicht aufgeschlüsselten Versandkosten, wird ein Satz von 78 % mit Zoll und EUSt belegt. Somit wird wohl eine Aufschlüsselung bis zum Frachthafen EU simuliert.
    Allerdings wird eine Vorlageprovision für den Verzollungsservice erhoben. Diese beträgt z. B. 7,20 € bei Fedex

    Dem Paket muß eine Rechnung/Beleg und genaue Warenbezeichnung beiliegen.
    Ist dies nicht der Fall, kann es passieren, dass der Zoll den Warenwert schätzt, oder man wird persönlich zum Zoll zitiert. Vor Ort muß man dann per Bankauszug, Kreditkartenabrechnung oder Paypal Kopie ... nachweisen können, dass man die Rechnung in dieser Höhe auch bezahlt hat.
    Um die Rechnung zu ordnen zu können, sollte man auch immer eine Bestellbestätigung mitnehmen. Kopie von der eMail Bestätigung zum Beispiel.


    Zollsatz:
    Entnehmbar aus der TARIC-Abfrage
    Taric Datenbank Abfrage
    FAQ zu der Taric Abfrage

    Berechnung:
    Rechnungsbetrag incl. Versand auf Warengruppe mit höchstem Zollsatz
    + Zoll
    = Bemessungsgrundlage EUSt
    + EUSt
    = zu entrichtender Betrag


    Beispiel:
    Rechnung 1000 €
    Versand 100 €

    1 Trikot
    1 Hose
    = 150 €
    -> Bekleidung aus synthetischen Gewirken -> Zoll 12 %

    1 Kurbel
    1 Lenker
    ...
    = 850 €
    -> Fahrradteile -> 4,7 %

    Der Versand von 100 € wird nun komplett auf die 150 € für Bekleidung aufgeschlagen, da diese den höchsten Zollsatz haben und gemeinsam verzollt.

    Bekleidung 150 €
    Versand 100 €
    = Bemessungsgrundlage Zoll 250 €
    + Zoll 12 % 30 €
    = Bemessungsgrundlage EUSt 280 €
    + EUSt 19 % 54 € (20 % für A)
    = 334 € -> Einfuhrabgabebetrag 84 €

    Fahrradteile 850 €
    = Bemessungsgrundlage Zoll 850 €
    + Zoll 4,7 % 40 €
    = Bemessungsgrundlage EUSt 890 €
    + EUSt 19 % 170 € (20 % für A)
    = 1060 € -> Einfuhrabgabebetrag 210 €

    Macht zu entrichtenden Gesamtbetrag
    -> 284 €


    Reparaturen

    Auch für Reparaturen zahlt man Zoll und EUSt soweit sie nicht durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind.
    Fliest Geld, zählt es als Veredelung.
    Als Privatmensch muß man die Ware bei der Rücksendung beim Zoll anmelden.
    Dazu Rechnung, Garantieschein oder Schriftverkehr vorlegen aus dem der Sachverhalt hervor geht.

    www.zoll.de/faq/postverkehr/p...ehr/index.html
    Handelt es sich bei der Ausbesserung um einen Vorgang ohne kommerziellen Charakter, d.h. um eine Ausbesserung die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Einführers bestimmt sind, so kann das Zollverfahren vereinfacht werden. Die vorherige Ausstellung des Veredelungsscheines kann entfallen. Das PV-Verfahren kann bei der Wiedereinfuhr beantragt und bewilligt werden. Jedoch hat der Einführer auch in diesem vereinfachten PV-Verfahren alle Nachweise vorzulegen, die die Zollstelle bei der Wiedereinfuhr für die Beurteilung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Dies können z.B. eine Garantieurkunde, Schriftwechsel in Bezug auf den Reparaturanspruch, die Reparaturrechnung oder die frühere Kaufrechnung sein.

    Einige wichtige Zollsätze:
    Fahrradteile 4,7%
    Photoausrüstung 4,9%
    Fahrräder 14 %
    Helme und Protektoren 2,7 %
    Hosen und Trikots aus Polyester Gewirken 12 %
    Schmierfett, Öl und ähnliches 4,6 %

    Bei Hosen und Trikots angebeben sie seien aus Baumwolle dann zahlt man nen geringeren Zollsatz.
    Bei Schuhen angeben sie seien aus Leder.
    Die Statistischen Warennummer am besten selber vorher auf der Zollseite mit TARIC raussuchen.

    Angebliche Tips und Tricks:
    Vergesst alles was immer und überall geschrieben wird.
    Geschenke sind nur bis zu einem sehr niedrigem Wert möglich. Glaub 45 €.
    Gefakte Rechnungen sind auch nicht sinnvoll, denn die Ware ist nur in Höhe des Rechnungsbetrages versichert und schickt der Verkäufer die Ware erst gar nicht los, liegt der Streitwert auch beim Rechnungsbetrag. Also vorsichtig bei Verkäufern welche all zu schnell anbieten eine Rechnung zu faken.
    Außerdem kann es passieren, dass der Zoll stutzig wird und den Warenwert dann schätzt und einem eine Strafe aufbrummt.
    Diese Strafen können ziemlich weh tun, da man Steuerhinterziehung begeht.
    Ebenfalls schaut man dumm aus der Wäsche, wenn die Ware einen Mangel aufweist, da man nur einen Anspruch auf Grund der des Kaufvertrags, also Rechnung hat und da kommt man nich weit, wenn der neue Intense Rahmen auf der Rechnung nur 500 € gekostet hat.
    Kauft man sich während eines Kanada Urlaubs nen neues Radl, kann es natürlich passieren, dass man dies bei der Heimreise vergißt anzugeben. Kann aber auch Scherereien geben.
    Nimmt man nen Radl von zu Haus mit, sollte man dies am Flughafen beim Zoll melden um Ärger bei der Heimreise gleich im Keim zu ersticken.


    Gibts neue Erkenntnisse, werde ich diese einfließen lassen.
    Original Thread befindet sich unten im Link
    Geändert von BATMAN (2009-03-16 um 20:24 Uhr) Grund: URL zu TARIC erneuert; Zollsatz Photoausrüstung hinzugefügt
    FRANKEN is nicht bayern
    www.batwheels.de macht das Radl schön

Ähnliche Threads

  1. Argumente ???
    Von philippe im Forum Allgemeines Mountainbike Board
    Antworten: 7
    Letzter Post: 2007-07-17, 23:00
  2. Falls ihr es noch nicht wusstet...hehehe!!
    Von Dirty Rider im Forum Ranger's Talk Corner & Off-Topic
    Antworten: 68
    Letzter Post: 2002-12-15, 21:04

Berechtigungen

  • Neue Threads erstellen: Nein
  • Threads beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Posts bearbeiten: Nein
  •