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  1. #1
    Senior Member Avatar von thomas_b
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    Angry Rote Ampel - Geblitzt

    Hallo



    Naja nun ist die Strafe da...70 Euro ist zwar nicht viel aber ich fühle mich nicht schuldig.
    An den Tag kann ich mich noch erinnern...
    Ich bin in die kreuzung reingefahren als es noch DEFINITIV grün (geblinkt)war...doch dann habe ich vorne leute gesehen die (natürlich ilegal) über die strasse laufen wollten und um eine kollision mit diesen personen zu vermeiden bin ich sofort auf die bremse gestiegen. Da ich nicht sonderlich schnell war bin ich auch sofort stehen geblieben. Und dann habe ich zurückgeschoben. Geblitz hat es glaube ich als das auto mit der schnauze ca. in der mitte von dem Fussgängerübergang war (dann wars auch rot)...

    naja nun zu meinen Frage..vielleicht kennt sich jemand aus

    a) wie weitwinkelig sind diese fotos? vielleicht sieht man die leute die drüberlaufen wollten

    b) jetz ist anonym...auf der rückseite steht..wenn ich damit nicht einversatnden bin soll ich nicht zahlen und die anonymverfügung tritt ausser kraft und ein weitered Verwaltungsverfahren wir eingeleitet...
    riskiere ich dann einen PUNKT?!?

    b2) warum eigentlich Anonyverfügung?! kommt da nicht RSB brief?!

    c) soll ich dort anrufen?!oder abwarten?!

    Danke
    Tom
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  2. #2
    Senior Member Avatar von hustla
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    naja ich glaub ich würds zahlen.... blöd is wennst pech hast, und es kommt zu einer gerichtlichen verhandlung, kannst das auch noch zahlen...

    oder gibts da ned so an rechtsschutz oder so ?

    wird man bei jeder roten ampel geblitzt ? das is mir nämlich neu....

  3. #3
    Senior Member Avatar von mankra
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    Nicht bei jeder, nur dort, wo Kameras installiert sind.

    Es wird eine Beweisfrage sein, aber schwer zu beweisen sein.
    Wenns schon auf der anderen Seite vor dem Fußgängerübergang stehst, also quasi fast bei der Kreuzung drüber, warum bist nicht weitergefahren.
    Zurückschieben ist nicht erlaubt.
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  4. #4
    Senior Member Avatar von thomas_b
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    Zitat Zitat von mankra
    Nicht bei jeder, nur dort, wo Kameras installiert sind.

    Es wird eine Beweisfrage sein, aber schwer zu beweisen sein.
    Wenns schon auf der anderen Seite vor dem Fußgängerübergang stehst, also quasi fast bei der Kreuzung drüber, warum bist nicht weitergefahren.
    Zurückschieben ist nicht erlaubt.
    hey

    naja weil die gefahr bestehen würde dass ich über die drüberfahr?!

  5. #5
    Senior Member Avatar von i-ride.at
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    ärger dich drüber, aber zahl´s so schnell wie möglich und freu dich über die anonymverfügung.
    wenn du berufst, kommen bearbeitungsgebühren, blabla dazu und beweisen wirst du es eh nicht können, da der staat immer recht hat und dann gibts wahrscheinlich nen punkt.
    hatte mal ein problem mit nem radar, das mich um viertel sieben in der früh in wr. neudorf geblitzt hat......als ich in der arbeit und mein auto in selbiger garage war!!!!!! ich war nämlich erst zwölf std später dort unterwegs, aber "den automatisch gesteuerten Geschwindigkeitsmessern unterläuft kein fehler"
    wirklich, zahl´s und sch... drauf.

  6. #6
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    Ja fang lieber nicht an mit der Behörde zu streiten sie haben einfach immer recht und du ziehst den kürzeren.

    Mir haben sie meinen Mopedauspuff bei einer Kontrolle runtergeschraubt, weil sie das E-Prüfzeichen nicht lesen konnten-um sich zu vergewissern, dass es wirklich der Originalauspuff, der es auch war.
    Sie haben in zurück raufgeschraubt aber mit zwei Schrauben zu wenig, weil diese Eier die irgendwo verlegt hatten--> mein Moped war beim Anstarten auf einmal sehr laut und ich sagte ihnen, dass sie da Schrauben vergessen hatten, worauf sie meinten ich solle weiterfahren, da ich das selbst technisch manipuliert habe, damit mein Moped sich besser anhört.

    --> Vergiss Es

  7. #7
    Super Moderator
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    70 eur find ich jetzt ned so wild freund von mir hat dafür knappe 400 gezahlt (um 0,1s bei rot in die kreuzung)..

    es is wie schon gesagt immer eine beweisfrage. wennst dir sicher bist, stichhaltige beweise zu haben und das argumentieren kannst, was du uns erzählst, kannst dein glück ja versuchen. aber da in solchen fällen der beweis naturgemäß recht schwer fällt, würd ich dir davon abraten - immerhin wurdest du fotografiert, wie du rückwärts bei rot aus einer geregelten kreuzung fährst ums von deren standpunkt mal auszudrücken: das was du denen da erzählen willst, kann sich jeder ausdenken. du könntest genauso gut besoffen/eingeraucht gewesen sein, mitten auf der kreuzung vergessen haben, welche farbe die ampel gerade hatte - und sicherheitshalber zurückgeschoben haben.
    Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, is wurscht, wie dick des Brot is!

  8. #8
    Senior Member Avatar von Markus W.
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    Hi,
    hast du beim zurück setzen nicht irgendwie in den Rückspiegel geschaut oder dich umgedreht?
    Vielleicht hättest du das dann als Beweis.
    Wenn nicht,dann sieht´s wohl schlecht aus.
    mfG
    Markus

  9. #9
    Senior Member Avatar von mankra
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    Zitat Zitat von thomas_b
    hey naja weil die gefahr bestehen würde dass ich über die drüberfahr?!
    Schlaumeier, natürlich wenn die Leute weg sind. Ist ja nicht eine so seltene Gegebenheit..... Aber zurückgefahren bin ich deswegen noch nie.
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  10. #10
    Super Moderator Avatar von fipu
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    Zitat Zitat von Markus W.
    Hi,
    hast du beim zurück setzen nicht irgendwie in den Rückspiegel geschaut oder dich umgedreht?
    Vielleicht hättest du das dann als Beweis.
    Wenn nicht,dann sieht´s wohl schlecht aus.
    mfG
    Markus
    Dann wären wohl die Rückfahrlampen auffäliger.

  11. #11
    Senior Member Avatar von Markus W.
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    Kann auch sein,aber ich denke,dass die kaum(bis garnicht) auffallen wenn es hell war.
    mfG
    Markus

  12. #12
    Senior Member Avatar von mAsKeD
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    Ich würde einfach mal zur polizeistation deines vertrauens gehn und dort mal nachfragen die können dir sicha mehr weiterhelfen!!! Vielleicht haben die ja auch das foto zur hand!!!
    charly! You´re the bananaking!

  13. #13
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    sorry aber das klingt einfach zu lustig
    Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, is wurscht, wie dick des Brot is!

  14. #14
    Senior Member Avatar von terrorkitty
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    Standard rote Ampel

    du kannst dir das beweisfoto zuerst einmal vorlegen lassen, damit du überhaupt siehst was sich alles auf dem foto erkennen läßt!

    danach kannst du entscheiden ob du berufung einlegst!
    oder mach es wie meine frau, die handelt den preis immer auf ein erträgliches maß herunter.

  15. #15
    Senior Member Avatar von 4x_racer
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    du kannst ja auch sagen das du einen zwillingsbruder hast

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