Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Super Moderator Avatar von georg
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    Smile Photo: Mein Bild gehört mir - Rechtsfragen rund ums Bild

    Hallo,

    es gab hier immer wieder Fragen wie, wo, wann, wer Bilder von sich verwerten kann/darf was auch immer. Ich hab da auf heise photo einen Artikel gelesen, aber mit der Suchfunktion keinen Thread gefunden wo ich das reinstellen könnte, daher werfe ich das mal in einen eigenen Thread damit die Suchfunktion da mitkommt.

    Inhalt:
    Mein Bild gehört mir: Rechtsfragen rund ums Bild
    Rechte von Fotografen und Abgebildeten

    Wenn Urheber- und Persönlichkeitsrechte bei der Veröffentlichung von Bildern miteinander ins Gehege geraten, kann es schnell kompliziert werden. Manchmal kommt das alltägliche Rechtsempfinden dann nicht mehr mit. Warum sollte ich nicht ein Porträtfoto von mir, das jemand in meinem Auftrag angefertigt hat, ins Internet stellen dürfen? Und wer sollte es einem Fotografen verbieten, mit einem von ihm geschossenen Hochzeitsfoto auf seiner Website die Werbetrommel zu rühren?
    Link: Mein Bild gehört mir - Rechtsfragen rund ums Bild

    :: georg ::
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  2. #2
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    jaja...das urheberrecht. haben das auf der uni auch schon bis zur unendlichkeit durchgekaut.
    ist ja auch so, dass man mal ein uni-projekt machen muss und dafür fotos benötigt.
    im internet nach fotos zu suchen, die man verwenden kann, ist durch creative commons ja schon um einiges leichter geworden. leider sind die meisten fotos die auf diversen plattformen wie zbsp. flickr oder wikipedia frei zur verfügung stehen, schrott.
    falls ein foto nicht "frei" ist, würde ich ganz stark empfehlen die finger davon zu lassen. egal ob für private nutzung, veröffentlichung im internet oder ähnliches. das gleiche gilt für musik, zbsp. für youtube videos.

    ein foto von einem shooting, auf dem man selbst abgebildet ist, kann man nach absprache mit dem fotografen und unter angabe des namens (zBsp. pic by xy o.ä.) aber bedenkenlos auf plattformen wie myspace hochladen.
    meistens ist es auch der fall,dass der fotograf mit den fotos machen darf was er will. in vielen fällen müssen aber die "models" einen vertrag bzw. verzichtserklärung unterschreiben. mein freund machte mal mit einem kollegen kletter-fotos. er musste auch so einen vertrag unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, falls das foto in zeitschriften veröffentlich wird.
    es gibt aber viele fälle die ich kenne, wo das "model" mehr oder weniger hintergangen wird und nicht nachgefragt wird. hab solche fälle auch schon bei bike-fotos erlebt.
    wär ganz interessant wie das in solchen fällen für normal ablaufen sollte!?

  3. #3
    Administrator Avatar von noox
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    Also das find ich schon g'scheit schräg, dass wenn ich Fotos von am Fotografen machen lasse und dafür bezahle, dass ich die dann nicht beliebig verwenden darf.

    Aber danke für den Link. Falls ich mal solche Fotos brauche, dass ich da zweimal Nachfrage, ob ich damit alles machen kann.

    Ich verstehe auch nicht, was sich ein Fotostudio dabei denkt. Ich meine was sind das für Idioten? Als Geschäftsmann ist doch mein Ziel möglichst viel Geschäft zu machen. Wenn ich da zum Klagen von Kunden für so einen Lächerlichkeit anfange, mache ich mir doch das Geschäft kaputt. Nochdazu wo sich ein Fotostudio denken kann, dass solche Fotos häufig auch auf Webseiten auftauchen. Sei's jetzt in einem Online-Lebenslauf/Bewerbung oder auf der Firmen-Team-Seite... Wenn ich das nicht will, dann muss ich das halt extra hinschreiben und sagen: Foto für Bewerbung kostet X. Fotos für Webseiten kosten Y. Wenn dann jemand nur X zahlt und auf Webseite stellt, ist's ja ok was zu unternehmen. Aber einfach so auf Unterlassung zu klagen? Die haben jetzt sicher ein paar potentielle Kunden weniger. Kranke Welt!

  4. #4
    Senior Member Avatar von Pinzgauner
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    Es hängt halt davon ob du vom Fotografen die Bilder oder die Rechte an den Bildern kaufst. Da wird mit sicherheit ein preislicher Unterschied bestehen. Kann ich aber nachvollziehen. Wenn ich z. B. Bewerbungsfotos machen lasse bekomme ich 4 Fotos. Das reicht für 4 Bewerbungen in papierform und für die 5te muss ich wieder zum Fotografen. Würde er die Bilddatei fürs gleiche Geld rausrücken wäre er ja schön blöd den da würde er ja nur einmal verdienen!

    Die meisten User machen es sich mit dem Urheberrecht etwas zu leicht meiner Meinung nach. Würde mich mal interessieren wieviele User hier im Forum die Rechte an ihren Avataren besitzen

  5. #5
    Downhill Ranger Avatar von Nikee
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    Wie ist das mit einem Bild von einer Privatperson, welches eine Firma zu Werbezwecken nutzt. Genügt es als Absicherung wenn eine schriftliche Zustimmung der Privatperson vorliegt?
    lasst die sterne sterne sein - sterne sind auch nur menschen
    www.care4friends.org

  6. #6
    Senior Member Avatar von Pinzgauner
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    Wenn du zusätzlich auch noch die Rechte am Foto selbst hast müsste das genügen.

    Was die abgebildeten Personen auf Fotos betrifft hängt es meines Wissens von der Anzahl der Personen auf dem Foto ab. Bei nur wenigen Personen muss braucht man deren Einverständnis. Wenn auf dem Foto aber eine ganze Grupper abgebildtet ist und somit der Einzelne eigentlich untergeht kann man es auch so veröffenltichen. Aber die genau Grenze (Anzahlt Personen oder wenn einer Person aus einem bestimmten Grund hervorsticht) kenne ich auch nicht.

    Edit: Da habe ich jetzt etwas gefunden: www.fotografen.at/rsv/downloa...genen_bild.pdf unter "Zustimmung des Abgebildeten"
    Geändert von Pinzgauner (2008-11-19 um 14:01 Uhr)

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