naja, interessant wären schon die fakten, alles andere hilft hier ja keinen!
2009-01-08, 17:55
#16
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dann schau bei der Gelegenheit auch gleich wie bei deiner Versicherung "Knochenbruch" definiert ist. Weil Knochenbruch ist nicht gleich Knochenbruch.
Bsp.: Der Knöcherne Abriss einer Sehne oder Knochensplitterungen gelten nicht als "Knochenbruch" im eigentlichen Sinn und wird von der Versicherung nicht bezahlt. Quelle: eigener Fall/Versicherung: Uniqua - Private Sportversicherung
D.h. wenn du dir z.B. nur einen Teil des Knochen wegbrichst ist das für die Versicherung KEIN Knochenbruch!
werd ich machen, bin aber bis jetzt noch nicht zum suchen gekommen...
@cyberuhu:
Stimmt eh, eine knochenabspitterung gilt nicht und der knöcherne Abriss gilt auch net.
Ich frag halt einfach mal nach, was die genau verstehen...
Für alle Biefges: Ber der "Hallesche Nationale" gibt es eine Auslandskrankenversicherung, die ist recht geil, hat mir mal eine Bergung vom Hintertuxer Gletscher per Heli incl. Krankenhaus Schwaz bezahlt. Hab mich mit m Snowboard zerlegt.
Was die Lage in D angeht: Soweit ich weiss, sehen Krankenkassen Gebrigsradfharen noch nicht als Risikosport an... zumindest haben die bei mir immer gezahlt. Meine Unfallversicherung sieht expliit Downhill auch nicht als Risiko an.... MX ist allerdings vom Versicherungsschutz ausgenommen (klassische Unfallversicherung gegen Invalidität und so).
Hände werden nicht schwanger!
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grüße!
also meine infos:
bei unfallversicherungen kann man nicht "überversichert" sein da man auf jede versicherung, ob 1 oder 5, im falle eines unfalls anspruch hat, sofern diese versicherung das risiko deckt! bei zb haus- oder autoversicherungen besteht immer nur anspruch auf eine versicherung..
1)
bin bei der uniqua und mußte meine unfallversicherung von nationalen auf internationale rennen erweitern.
2)
als lizenzfahrer kostet eine Versicherung beim ÖRV lächerliche 10Euros pro Jahr! die leistungen dieser versicherung ist aber meines erachtens gerade bei bleibender invalidität nicht ausreichend! aber bei 10€ mehr im jahr sicher eine gute zusatzversicherung..
3)
ob ARBÖ oder ÖAMTC bei Rennveranstaltungen zahlen weiß ich nicht! sicher aber im training im innland und bei schutzbriefen auch im ausland..inkl. bergung!
mbg
meik
so ich grab den thread wieder aus wenns recht ist.
wo darf man sich zerlegen damit die versicherungen zahlen? am selbstgebauten hometrail wird der versicherungsschutz wohl nicht gelten oder? weil dann ist eine zusatzversicherung vorm frühjahr für mich uninteressant. im winter fahr ich je nach wetter nur hometrails (keine für moutainbikes zugelassenen wanderwege, sondern bissl abseits...) und für den wintersport/gebirgssport bin ich eh durch meine alpenvereinsmitgliegschaft abgesichert.
standard ohne t
kommt drauf an wer und wo man ist und wo man gefunden wird.
wen du jetzt sagst du hast dei gesetzliche, dei private unfall und ne sportversicherung übern verein, stehn die chancen ziemlich gut das du zahlungen bekommst wenn du sagst du warst trainiern an nem offiziellen training deines vereins in dem und dem wald auf dem und dem weg.
wenn ein trail nicht mountainbike befahrbar ist, muss das ja angeschrieben sein.
wenn er das nicht is, kannst du ja auf dumm machen und sagen du wusstest nicht das man da hinfallen könnte und dann plötzlich ging alles so schnell.....
ma sollt glaub net rausbrüllern das ma nen doppelten backflip probiert hat sondern vllt. eher so an nem baumstumpf hängen geblieben und doof hingefallen.
explizit mein ich selbst gebaute dh-strecken. da ist man wohl chancenlos.
und was mich jetzt gerade auffällt: was definiert der alpenverein als tour? mit den heutigen freeridern kann man doch schon das meiste fahren. wenn man da eine gemütliche tour fährt um nachher gehörig runter zu pressen könnten böse zungen ja behaupten man macht freeride und nicht tour. also wie ist "tour" gemeint. muss es einen tourenplan geben, oder muss eine tour für die der versicherungsschutz vom öav gelten soll sogar bei selbigem angemeldet werden?
standard ohne t
bei uns gab es auf den selbstgebauten mehr oder minder illegalen strecken schon soooo viele verletzte, und wirklich selber zahlen musste bisher noch keiner was.
ähm... also ich bin davon ausgegangen, dass ich bei einer Unfallversicherung immer bezahlt bekommen, wenn ich am Mountainbike sitze. Ausgenommen eben Rennen.
Mein Versicherungsmakler hat auch gemeint, dass ich bei Hobby-Rennen mit der normalen Unfallversicherung auch versichert bin.
Das ist falsch und Unwissenheit schützt ist kein Argument.wenn ein trail nicht mountainbike befahrbar ist, muss das ja angeschrieben sein.
"Wie? Ich darf hier kein Atommüll abladen? Aber hier steht doch gar kein Schild "
In D hat jedes Bundesland genaue Richtlinien und offiziell darf man eigentlich nur auf Waldautobahnen fahren. Danach richtet es sich nicht.
Man braucht ja nicht angeben, dass es die eigenen DH Strecke war.
Sturz im Wald beim Radln reicht doch eh schon als Angabe. Wer weiß denn schon wo er genau im Wald ist?
Ist man in einem Verein, sollte man natürlich angeben, dass es eine offizielle Vereinsausfahrt oder angeordnetes Training war.
Dies ist für die Unfallversicherung über den Verein wichtig.
Theoretisch müßte man aber Fahrtenbuch führen oder es sollte ein fester Termin sein usw.
Wie das praktisch gehandhabt wird, kommt wohl auf die Gesellschaft an.
Geändert von BATMAN (2009-09-01 um 11:58 Uhr)
FRANKEN is nicht bayern
www.batwheels.de macht das Radl schön
bei richtigen rennen ist man ja sogesehn doch schon n stück über den veranstalter versichert. auch wenn dieser meint es wäre anders....
aber der anwalt führt einen dann schon hinters licht.
ansonsten ARAG sportversicherung vom Verein. Die sollte auch bei Rennen zahlen.
Der Veranstalter hat eine Haftpflicht. Die zahlt nicht wenn Du gegen den Baum fährst. Dafür unterschreibst nen Haftungsausschluß.
Außer der Baum fällt während des Rennes um und das hätte vorher erkannt werden müssen. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung und kein Haftungsauschluß zieht da mehr.
Wennst beim Rennen stürzt, wirst ins Krankenhaus gebracht, dort gibst Dein Versicherungskärtchen ab und gibts Freizeitunfall an.
Später wirst das Ganze für die Krankenkasse in einem Fragebogen noch genauer erklären müssen.
Beim Rugby wurde uns immer eingebläut wir sollten etwas anderes angeben, damit der Sport in der Statistik nich so schlecht dar steht
Generell würde ich vorher einfach mal bei der Versicherung nachfragen wie sie das Hand haben
In Öreich beinhaltet diese Tageslizenz wahrscheinlich den gleichen Schutzbrief wie eine volle Lizenz bzw. Vereinsmitgliedschaft.
Also Unfall-, Haftplficht und Rechtsschutz. Gibts aber in D nich.
Geändert von BATMAN (2009-09-01 um 12:09 Uhr)
FRANKEN is nicht bayern
www.batwheels.de macht das Radl schön
2009-09-01, 13:12
#30
das mit diesem haftungsausschluss gilt aber nur bedingt. |
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