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  1. #16
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    Kodex? www.ris.bka.gv.at !

    Jurist musst eh nicht sein. Das Zeug ist eh selbstverständlich. Sollte es zumindest laut Verfassung sein.

    War aber eh falsch zitiert. Sollte § 6 Abs 1 Z 9 sein: "...Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen...eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, daß er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat;"


    Viele Grüße,

    Thomas
    Herr Merkwürden

  2. #17
    Super Moderator Avatar von georg
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    Ich sehe, da gibt es Sachen die ein Staatsbürger wissen sollte.. naja, zu meiner Zeit hat man halt noch im Papier gewühlt.
    Aber wie findet man da was???
    :: georg ::
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  3. #18
    Senior Member Avatar von der koch
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    @rechtsanwalt: derjenige der das mit mir macht ist jurist und die "zeitnehmung wird durch einen staatsanwalt gemacht. dadurch sind wir erst auf das dilemma haftungsfrage gestoßen, mir wär´s wurscht gewesen. unsere derzeitige lösung schaut so aus:
    das ganze wird eine einladungs"veranstaltung" durchgeführt durch privatpersonen mit haftungsausschlüssen auf öffentlichen wegen mit genehmigung der grundeigentümer, bergauffahrhilfen durch autos mit anhänger und kein offizielles rennen.

    in eisenstadt war letztes we auch sowas ähnliches, wäre interessant wie die das gelöst haben.
    "If this scares you, you should probably just go home now"

  4. #19
    Senior Member Avatar von der koch
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    es hat sich erledigt, gestern kam die endgültige absage vom bürgermeister. das beste daran war, das alle grundbesitzer entlang der restlichen strecke sofort zugestimmt haben(und sogar tatkräftige unterstützung anboten!!!) als sie erfahren haben das die einnahmen der kinderkrebshilfe zugute kommen.
    so wird ein reiner slopestyle/dirt event daraus, denn jetzt sind wir erst recht motiviert es denen oben am berg zu zeigen was sie versäumen

    naja, wenn man glaubt keine berichte in den regionalen und fachmedien nötig hat kann man leicht engagierten leuten prügel vor die beine schmeißen.........

    genaue ausschreibung folgt noch dieses we.

    greeeetz
    roland
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  5. #20
    Senior Member Avatar von brodie rowdy
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    So ein Sch***!!
    Aber wirklich.
    Kotzt mich echt an das Veranstaltungen wie deine immer an der Haftungsfrage scheitern!
    Only dead fish go with the flow.

    Verkaufe: Manitou Minute3, Rock Shox Sid, Manitou Metel 190mm Einbaulänge.

  6. #21
    Senior Member Avatar von Mexx
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    na so ein FUCK!!!
    Hätte mich schon total drauf gefreut!!!
    naja was solls, wir wissen eh wies is.

    greetz
    Ride Hard Feel Free

  7. #22
    Senior Member Avatar von der koch
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    es wird nix abgesagt!!!!

    nur die "veranstaltung" wird umgeändert(am abend dirten ist fix, nachmittags wird auf der schaufel www.juergenthoma.com/archives/category/shootings gesprungen und der wastl macht eine "enduroausfahrt"). genaueres gibts in den nächsten tagen.
    "If this scares you, you should probably just go home now"

  8. #23
    Senior Member Avatar von brodie rowdy
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    Yippie Yeah!!

    Drop it hard, Oida!
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  9. #24
    Senior Member Avatar von der koch
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    fix oida bam, do kroch´n ma urndlich eini
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  10. #25
    Senior Member Avatar von Beauty
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    Nur zur Klärung der Grundfrage, wenn Du einen Verein hast der einem Dachverband angehört (ARBÖ, ASKÖ, Union, ÖAMTC, etc.) bietet dieser Dachverband eine Veranstalterhaftpflicht an. Die kannst Du für das Event extra abschließen sodass die Versicherung nachher nicht sagen kann so ein Rennen ist nicht gedeckt.

    Haftungsausschlüße sind aus meiner juristischen Sicht riskant, entweder sie halten nicht oder Du musst zuerst Prozessieren was auch viel Geld und Ärger kosten kann. Besser ist also eine Veranstalterhaftpflicht.
    Ncah enier nueen Sutide, ist es eagl, in wlehcer Rehenifloge Bcuhstbaen in eneim Wrot sethen, Huaptschae, der esrte und ltzete Bcuhstbae snid an der rhcitgien Setlle.

  11. #26
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    Hallo,

    schon klar, aber das schützt ja nicht davor, dass deine Haftpflichtversichung in Regress geht. Was natürlich umso unwahrscheinlicher ist, desto ein besserer Kunde dein Verband bei dieser Versicherung ist.


    Gruß,

    Thomas
    Herr Merkwürden

  12. #27
    Super Moderator Avatar von georg
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    @koch:

    @alle: Bleibt aber immer noch die Frage was kann ein Veranstalter machen um sich gegen ein Klage zu wappnen?

    Versicherung wurde genannt. Da hat Tyrolens gemeint die könnten in Regress gehen.

    Freiezeichnung ist mir noch nicht klar: Einerseits sobald man bezahlt wird - also zB der Bergführer der seine Kunden betreut - zieht das KschG und es gibt - so weit ich das beurteilen kann - keine Freizeichnung für personelle Schäden sobald auch nur eine leichte Fahrlässigkeit da ist, die man aber als Veranstalter nachweisen muß NICHT begangen zu haben (Beweislastumkehr im Zivilverfahren). Ist das so weit richtig?

    Zählt ein Nenngeld jetzt als Bezahlung? Reicht das, dass das KschG zur Anwendung kommt?

    Und wenn kein Nenngeld eingehoben wird - was bei einem ÖRV Rennen ja nicht geht - wie sieht es dann aus?
    :: georg ::
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