Kodex? www.ris.bka.gv.at !
Jurist musst eh nicht sein. Das Zeug ist eh selbstverständlich. Sollte es zumindest laut Verfassung sein.
War aber eh falsch zitiert. Sollte § 6 Abs 1 Z 9 sein: "...Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen...eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, daß er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat;"
Viele Grüße,
Thomas