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  1. #16
    Senior Member Avatar von q_FTS_p
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Zitat Zitat von willi Post anzeigen
    Wie hastn das angestellt? Dauerbremsen^^ Oder sind die Organischen von BBB echt so mies? Ich fahr zwar die gesinterten von BBB aber die halten recht lang.
    Hab hinten auch die org. BBB drinnen.
    Die bremsen sehr gut, scheinen aber bei höherer Betriebstemperatur deutlich stärker zu verschleißen. Zumindest hab ich ca. 1/3 hinten runtergebremst, als ich einen Tag in Schladming war. Das war im August und ich hab sie noch immer drin, war aber seitdem nicht mehr auf solchen Bremsenmörder-Strecken unterwegs.
    Die Teile sind also eher was für vorne.
    Die gesinterten werden sicher länger halten.

  2. #17
    Senior Member Avatar von willi
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Naja ich muss sagen das die Gesinterten von der Bremswirkung her, für mich die Perfekte Mischung aus Bremskraft/Dosierbarkeit und Haltbarkeit sind.
    Darum habe ich die Organischen BBB noch nicht getestet.

    1/3 an einem Tag ist echt heftig. Somit fallen die organischen bei meinem Gewicht sowieso weg.
    Geändert von willi (2013-04-18 um 20:45 Uhr)

  3. #18
    Senior Member Avatar von Gonzo0815
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Die organsichen BBB bremsen wirklich 1A, der Unterschied war deutlich spürbar.
    Die gesinterten halten aber um Hausecken länger.

    Das mit 1 Tag 1/3 passt wenns eine Steile, bremsintensive Strecke ist.

    Hatte damals gebrauchte drinnen und hab damit 2 Tage Semmering und 1 Tag Leogang geschafft. Musste dann für den zweiten Tag Leo neue Beläge rein machen.

    Aus dem Grund würd es mich nicht wundern wenn es anderen auch so geht

    Und zum Garantietausch:
    Alles Bockmist, denn eine Bremsscheibe ist mal Gundsätzlich ein Verschleißteil.
    Der Fahrer ist wie bei jedem Fahrzeug vor der Fahrt dazu verpflichtet alles auf seine Betriebstauglichkeit zu überprüfen.
    Zudem sollte es wirklich so sein das der Belag wärend der Fahrt stiften geht, musst du als Käufer die Beweispflicht erbringen

    Somit, VERLOREN!
    Weil wer tut sich das an, bzw. kann den hergang beweisen? Und genau aus dem Grund wird sich jeder Hersteller da schön abputzen!
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  4. #19
    Super Moderator Avatar von georg
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Hab gerade mit meinem Händler telefoniert. Er meinte, Garantieanspruch auf die Bremsscheibe habe ich keine, da ich mit einem fehlenden Belag gefahren bin und so den defekt der Scheibe selber herbeigeführt habe...
    Das ist eine bodenlose Frechheit. Auf Grund dieser Aussage, würd ich die Scheibe tauschen.

    Den Belag verliert man während der Fahrt und zwar beim Bremsen. Wie bitte soll man
    a) merken, dass es etwas nicht paßt und
    b) dann stehenbleiben und das ganze
    OHNE ZU BREMSEN???

    Unter normalen Umständen tät ich die Scheibe nur tauschen, wenn sie arg defekt wäre. Aber solche Aussagen ärgern mich, das ist doch Verarsche - nix anderes.

    Zudem sollte es wirklich so sein das der Belag wärend der Fahrt stiften geht, musst du als Käufer die Beweispflicht erbringen
    Falsch. Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das Bauteil tiptop in Ordnung war. Kann er er nicht somit hat er verloren. Die einzig mögliche Argumentation wäre, das es ein Verschleißteil ist. Aber bei einem so offensichtlichen Defekt und bei einem sicherheitskritischen Bauteil ist das ziemlich Unklug da rumzuzicken.

    Naja, Shimano lässt da scheinbar nicht mit sich diskutieren.
    Kann dir vollkommen egal sein. Hast du das Radl/den Bauteil von einem Händler oder von Shimano? Der Händler ist dir verpflichtet, nicht ein Importeur und nicht ein Hersteller. Der Händler muss dann schaun was er vom Lieferanten bekommt - aber das ist nicht dein Problem.

    Der Händler ist ein Freund
    Das ist dann halt doof.

    daher wird das nicht an ihm liegen.
    Kommt drauf an. Wenn er ein netter Kerl ist, dann wird er eventuell vom Importeur verarscht.
    :: georg ::
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  5. #20
    Senior Member Avatar von Gonzo0815
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Zitat Zitat von georg Post anzeigen
    Falsch. Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das Bauteil tiptop in Ordnung war.

    Kann dir vollkommen egal sein. Hast du das Radl/den Bauteil von einem Händler oder von Shimano? Der Händler ist dir verpflichtet, nicht ein Importeur und nicht ein Hersteller. Der Händler muss dann schaun was er vom Lieferanten bekommt - aber das ist nicht dein Problem.
    Aber nicht bei Verschleißteilen!

    Das der Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen wurde stimmt schon. Aber es gibt sowas wie AGB,s und da stehen oft nette Dinge drinnen
    Is bei einem Streitwert von ~60€ sowieso Unsinn darüber zu philosophieren.
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  6. #21
    Super Moderator Avatar von georg
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Aber nicht bei Verschleißteilen!
    Das schließt nur und ausschließlich normalen Verschleiß ein. Weil etwas als Verschleißteil deklariert ist, heißt es nicht, dass es einfach kaputtgehen darf.

    Aber es gibt sowas wie AGB,s und da stehen oft nette Dinge drinnen
    Die AGBs sind aber ungültig wenn sie rechtswidrig sind. Du kannst in Verträge und AGBs reinschreiben was du willst, wenn es den geltenden Gesetzen widerspricht, dann ist das nicht gültig (vor allem wenn es um ein Händler-Konsument Geschäft geht).

    Is bei einem Streitwert von ~60€ sowieso Unsinn darüber zu philosophieren.
    Normalerwiese schon, aber du bist ziemlich uninformiert, schreibst eindeutig falsche Dinge hier rein und daher ist es wichtig das zurechtzurücken.
    :: georg ::
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  7. #22
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Das mit dem kaputt gehen stimmt schon, nur hab ich 2007 noch gelernt, dass bei Verschleißteilen (wozu die Bremsscheibe eindeutig gehört) die Beweislast nicht automatisch die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.

    Das oft viel Blödsinn in AGB's steht stimmt auch, aber auch da kann sich der Händler auf die Garantie/Gewährleistung vom Importeur oder Hersteller berufen. Somit nimmt er sich aus der direkten Schusslinie.

    Ich gebe zu dieses Thema seit dem nicht mehr verfolgt zu haben. Jedoch hätte ich nicht mitbekommen, dass es da größere Änderungen gegeben hat.
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  8. #23
    Super Moderator Avatar von georg
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Das mit dem kaputt gehen stimmt schon, nur hab ich 2007 noch gelernt, dass bei Verschleißteilen (wozu die Bremsscheibe eindeutig gehört) die Beweislast nicht automatisch die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
    1. Gehts hauptsächlich um die Bremsklötze.

    2. Die Bremsscheibe wär ein Folgeschaden und ist damit sowieso gänzlich anders zu behandeln. Ist aber an sich da unabwendbar auch von der Gewährleistung gedeckt.

    3. Ich wiederhole nochmals: Auch Verschleißteile unterliegen der Gewährleistung.

    4. Wo hast du das gelernt?

    Das oft viel Blödsinn in AGB's steht stimmt auch, aber auch da kann sich der Händler auf die Garantie/Gewährleistung vom Importeur oder Hersteller berufen. Somit nimmt er sich aus der direkten Schusslinie.
    Das ist falsch. Nur der Händler ist dem Endverbraucher verpflichtet. Was dahinter der Importeur/Großhändler/Hersteller rumzickt kann dem Endverbraucher egal sein. (In dem Fall nicht weil der Händler ein Freund ist.)

    Du verwechselst offensichtlich Gewährleistung und Garantie.

    Ich würd die Bremsklötze auf jeden Fall reklamieren, auch wenn es ein günstiges Bauteil ist. Einfach deswegen weil es ein offensichtlicher Defekt/Qualitätsmangel ist. Es ist im Interesse des Herstellers defekte Ware zurückzubekommen, zumindest eine Benachrichtigung. Sonst ist dieser nicht in der Lage auf Qualitätsprobleme zu reagieren.

    Das Problem ist in der Regel nicht der Hersteller sondern der Großhändler. Denn dieser hat mit Gewährleistungsfällen nur Scherereien und keinen Nutzen.
    Geändert von georg (2013-04-19 um 11:30 Uhr)
    :: georg ::
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  9. #24
    Senior Member Avatar von Sethimus
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    nicht mehr in Whistler :/
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    ham die schweizer die gleichen verbraucherrechte wie wir in der eu?

  10. #25
    Senior Member Avatar von Ingeborg
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Das sehe ich absolut genauso... ist eine wirklich lächerliche Begründung.

    Sobald sich der Belag, aufgrund eines eindeutigen Materialfehlers, von der Trägerplatte löst, du dann 2, 3 mal bremst und dann feststellst, dass etwas nicht stimmt, kann die Scheibe schon ungleichmäßig verschlissen sein (Folgeschaden).

    Oder hättest du in der Sekunde vom Bike springen sollen, als sich der Belag gelöst hat? Das merkt man nunmal erst nach ein paar Bremsungen. Selbst Japaner! Stimme Georg da voll zu... allein wegen dieser schwachsinnigen Begründung würde ich die Angelegenheit nochmal hinterfragen und ggf. eine Mail direkt an Shimano schicken (mit Fotos von der Scheibe und Kaufbeleg). Gucken ob du die gleiche merkwürdige Antwort in schriftlicher Form erhälst...

    Jedoch hast du die Scheibe schon mit Sandpapier bearbeitet... glaube das wird dann ein wenig schwieriger.

  11. #26
    Senior Member Avatar von Gonzo0815
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Zitat Zitat von georg Post anzeigen
    4. Wo hast du das gelernt?

    Das ist falsch. Nur der Händler ist dem Endverbraucher verpflichtet. Was dahinter der Importeur/Großhändler/Hersteller rumzickt kann dem Endverbraucher egal sein. (In dem Fall nicht weil der Händler ein Freund ist.)

    Ich würd die Bremsklötze auf jeden Fall reklamieren, auch wenn es ein günstiges Bauteil ist. Einfach deswegen weil es ein offensichtlicher Defekt/Qualitätsmangel ist. Es ist im Interesse des Herstellers defekte Ware zurückzubekommen, zumindest eine Benachrichtigung. Sonst ist dieser nicht in der Lage auf Qualitätsprobleme zu reagieren.
    Habe 2007 im Zuge der Meisterschule die Unternehmerprüfung gemacht. Da wurde das leidige Thema auf und nieder, hin und her diskutiert.
    Wenn so einfach wäre, wie du es schilderst. Wären 80% der Anwälte arbeitslos.

    Das der Händler dem Endverbraucher verpflichtet ist stimmt. Jedoch muss dieser nicht auf eigrne Kappe die Gewährleistung/Garantie abwickeln. Da wird sich sauber auf den Importeur/Großhändler/Hersteller abgeputzt.

    Er muss sich der Sache annehmen und die Abwicklung übernehmen. Aber dies nicht aus eigener Tasche machen! Oder warum wird z.B ein Rahmen nach Bruch oft eingeschickt usw.?

    In diesem Fall wäre der Bremsbelag das Teil das unter die Gewährleistung fallen würde. Die Bremsscheibe wird schwierig, denn durch einmal bremsen Eisen auf Eisen ist diese nicht defekt oder kaputt. Bei der akustischen Veränderung hätte also eine Kontrolle erfolgen müssen. Das diese unter Folgeschaden fällt ist auch unbestritten.

    Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe

    Das auch Verschleißteile der Gewährleistung unterliegen ist so schon richtig. Nur ist dort die Beweislast anders geregelt.

    Kann möglich sein das hier eine Änderung an mir vorübergegangen ist. Was mich aber auch nicht wirklich stört.
    Hab in letzter Zeit (und auch in Vergangenheit) leider den einen oder anderen Fall am Auto gehabt mit Gewährleistung, kurz gesagt vergiss es!
    Dort war der Wert zwar etwas höher was das Material angeht, aber dennoch kannst es vergessen. Die Nerven und Kosten spar ich mir und ersetz das schei** Teil selber.

    Gewährleistung und Garantie klingt immer so schön, nur wenns dazu kommt ist man meist der zweite (ok bei der Garantie net unbedingt). Aber da gegen den Händler/Importeur/Hersteller anstinken kannst in der Regel vergessen. Ausser man zieht gerne vor Gericht und hat vieeeeel Zeit und Nerven.
    Geändert von Gonzo0815 (2013-04-19 um 13:19 Uhr)
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  12. #27
    Super Moderator Avatar von georg
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Wenn so einfach wäre, wie du es schilderst. Wären 80% der Anwälte arbeitslos.
    Das ist reine Spekulation und sicher falsch.

    Das der Händler dem Endverbraucher verpflichtet ist stimmt. Jedoch muss dieser nicht auf eigrne Kappe die Gewährleistung/Garantie abwickeln. Da wird sich sauber auf den Importeur/Großhändler/Hersteller abgeputzt.
    Was rechtswidrig ist. ansprechpartner ist der Händler. Der hat 3x die Chance eine Ware zu liefern die dem Kaufvertrag entspricht, ob er repariert oder ersetzt bleibt ihm überlassen.

    Aber dies nicht aus eigener Tasche machen!
    Im Extremfall muss er das. Denn er ist dem Endverbraucher verpflichtet. Wenn der Importeur zB. in Konkurs geht geht das den Endverbrauch genau nichts an.

    Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe
    Klar. Aber hier gilt das KschG und das ist recht eindeutig. Im Zweifelsfall hat der Händler in den ersten 6 Monaten das Nachsehen. Ist so. Bei einer Unternehmensprüfung wird das natürlich gerne aus Sicht des Unternehmers gesehen.

    Das auch Verschleißteile der Gewährleistung unterliegen ist so schon richtig. Nur ist dort die Beweislast anders geregelt.
    Nöt. Überhaupt nicht. Es ist nur der Ersatz durch normalen Verschleiß von der Gewährleistung ausgenommen. Dh. wenn du die Beläge durch normale Abnutzung anch 10 Tagen tunergebremst hast, dann hast du natürlich keinen Ansprcuh auf Ersatz. Löst sich er Belag ab, dann natürlich schon.

    Das ist recht einfach - man muss es nur einfordern.

    Hab in letzter Zeit (und auch in Vergangenheit) leider den einen oder anderen Fall am Auto gehabt mit Gewährleistung, kurz gesagt vergiss es!
    Dort war der Wert zwar etwas höher was das Material angeht, aber dennoch kannst es vergessen. Die Nerven und Kosten spar ich mir und ersetz das schei** Teil selber.
    Genau damit rechnen die auch. Daher spricht man höflichen Klartext mit denjenigen.

    Gewährleistung und Garantie klingt immer so schön, nur wenns dazu kommt ist man meist der zweite (ok bei der Garantie net unbedingt).
    Du verwechselst wieder Garantie und Gewährleistung.

    Gewährleistung ist die gesetzlich verpflichtende Maßnahme, dass die Ware einwndfrei ist.

    Garantie ist eine vom Händler/Großhändler/Hersteller - wem auch immer - freiwillig (!!) geleistete Vertrauensmaßnahme - die weil im vornhinein als "Vertragsbedingung" geleistete Zusicherung natürlich auch klagbar wäre. Aber schlußendlich steht die auf wackeligen Beinen.

    Wenn du Granaite und Gewähleistung und die rechtliche Situation dahinter so beurteilst, wundert es micht nicht, dass du diese Ansichten von Kunde-muss-Schwanz-einzihen und Händler/Importeur/Hersteller-hat-immer-recht besitzt.

    Trotzdem ist es nicht so. Natürlich kann der Händler die Arme verschränken und nichts tun - oder dich aus dem Shop rauswerfen. Natürlich müßtest du dann wegen 15EUR klagen. Macht kein Schwein und warum? Weil es eigentlich nicht vorkommt und falls doch gäbe es auch andere Methoden. zB VKI, zB Fachzeitschriften, ZB Foren zb..

    edit und Nachtrag: Ich hatte schon eingige Zusammenstöße mit Händlern und Konsorten: Aber nicht einmal die größen Deppen haben an den 6 Monaten gerüttelt.

    nohn edit: Es gibt nur eine Institution der man wehrlos ausgefliefert ist: Dem Finanzamt und ganz besonders dem Zoll.
    Geändert von georg (2013-04-19 um 23:55 Uhr)
    :: georg ::
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  13. #28
    Senior Member Avatar von klamsi
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    Ich kann in dem Fall der Argumentation von georg nur zustimmen. Die Sache sollte eigentlich recht eindeutig sein!?

    Shimano wird den Ersatz von einem Saint Belag und einer Bremsscheibe sicher verkraften. Daher kann es nur in deren Interesse sein von diesem Fall zu erfahren um solche Schäden in Zukunft zu vermeiden (in der Summe wirds dann nämlich sicher teurer). Dass der Vertrieb - und von dem wird der Händler die Info haben - kein Interesse an einem kostenlosen Ersatz hat ist noch eher nachzuvollziehen.

    Zu dem Thema, dass der Händler ein "Freund" ist: Umso mehr sollte er dahinter sein, sowohl den Belag als auch die Scheibe zu ersetzen und sich nicht einfach vom Vertrieb abwimmeln lassen!
    Dass du bereits versucht hast, die Scheibe selbstständig zu reparieren ist sicher nicht ideal. Aber mit ein wenig Geschick und einem guten Händler sollte das auch kein Problem sein.

    Bei mir war Shimano bisher immer sehr kulant. Würde mich also wundern wenn die keinen Ersatz leisten und wenn mit welcher Argumentation.
    Verkaufe:

  14. #29
    Super Moderator Avatar von georg
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    Standard AW: Shimano Saint 2013 - Belag verloren, oder starke Abnutzung??

    und einer Bremsscheibe
    Die Bremsscheibe ist allerdings tatsächlich nicht so eindeutig. Obige Diskussion zwischen Gonzo0815 und mir entstand ja dadurch, dass er meiner Meinung nach falsche Informationen hat - und ist nicht unbedingt an den konkreten Fall gebunden.

    Die Scheibe ist ein Folgeschaden - dieser ist nur durch eine Gewährleistung gedeckt wenn er unabwendbar ist. Das ist bei der Scheibe nicht zwangsläufig so - gesetzt den Fall du merkst sofort, dass etwas nicht stimmt, weißt ungefähr um was es geht und um welche Bremse es sich handelt, und bleibst sofort unter größtmöglicher Schonung der betroffenen Anlage stehen, so ist der Schaden der Scheibe sicherlich nur geringfügig. Also so gesehen könnte man schon in diese Richtung argumentieren. Was mich aber so aufgeregt war, war die Begründung:
    da ich mit einem fehlenden Belag gefahren bin und so den defekt der Scheibe selber herbeigeführt habe...
    Die ist eine Beleidigung eines jeden Downhillers. Zumindest wenn er nachdem den Defekt bemerkt hat nicht tatsächlich noch den restlichen Tag weitergefahren ist. Das habe ich mal vorausgesetzt.
    Geändert von georg (2013-04-20 um 00:08 Uhr)
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  15. #30
    Senior Member Avatar von Gonzo0815
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    Ok, ich muss hier mal was richtigstellen!

    Ich bin nicht der Meinung, dass der Kunde den Schwanz einziehen sollte und der Händler ect. immer im Recht ist.

    Das die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, ist mir soweit auch bekannt.
    Dort lassen die Garantiebedingungen jedoch selten Spielraum zur Diskussion, daher ist diese Abwicklung um vieles einfacher

    Das die Gewährleistung ein rechtlicher Anspruch ist habe ich auch nie bestritten.
    Jedoch ist hier bei weitem nicht alles so einfach geregelt wie bei der Garantie, allein wenn man auf die Beweispflicht schaut.

    Und das der Händler dafür voll haftbar gemacht werden kann halt ich mal für ein Gerücht.
    Hatte auch schon den einen oder anderen Rechtsstreit zu dem Thema und der Händler hat da aber überhaupt keine Rolle gespielt. Er hat nur anfänglich versucht die Abwicklung zu übernehmen, meist aber wenig erfolgreich.
    Da ging es wenn, dann immer gegen den Hersteller/Importeur , ausser der Händler war gleichzeitig auch der Hersteller. Dann war´s natürlich anders.

    Was du schreibst habe ich ja auch nicht als unrichtig hingestellt, aber es entspricht einfach nicht der gelebten Realität!

    Wenn ich mit einem defekten Teil zum Händler meines geringsten Misstrauens gehe, wird sich dieser die Sache mal ansehen, muss er ja.
    Ist der Fall klar, wird er es ohne Murren ersetzen und die Sache ist gegessen.
    Wenn er aber schon weiß das der Importeur ect. herumzickt oder der Schaden nicht so klar ist, wird er es einschicken, oder Ablehnen.

    Und dann geht´s los.
    Gerne wird sich dann ganz einfach von denen abgeputzt und grundsätzlich gleich mal nein gesagt. Da kann dann aber oft schon ein kleiner Brief vom Anwalt Wunder wirken!
    Aber oft reicht auch das nicht aus und man müsste klagen, was aber meist am Streitwert scheitert bzw. den Aufwand nicht wert ist.

    Und glaub mir wenn ich sage dass ich da schon so einiges Erlebt habe! Der letzte Fall wo es fast vor Gericht ging war unser Balkongeländer, das war ein Spass.

    Die Beläge in diesem Fall sollten nicht das Problem sein. Gerade wenn der Händler auch ein Freund ist! Denn allein um einen "guten" Kundne nicht zu verlieren, wird/sollte der Händler diesen Schaden schon ersetzen. Zumal es um "Peanuts" geht. Was die Scheibe betrifft, kann´s spannend werden.

    Ich find es nur befremdlich wenn mit einer stoischen Gelassenheit, immer wieder behauptet wird, dass man sofort immer alles ersetzt bekommt weil es ja die Gewährleistung gibt.
    Sicher sollte es so sein, aber gelebt wird das in dem meisten Fällen anders. Was jetzt nicht heißt dass man es nicht trotzdem versuchen sollte.
    Aber die Erwartungshaltung würd ich mal ganz nach unten schrauben bei solchen Angelegenheiten.
    Bin halt ein gebranntes Kind was das Thema angeht
    Geändert von Gonzo0815 (2013-04-20 um 14:29 Uhr)
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