In Innsbruck nimmt die Hungerburgbahn ab sofort keine "Downhiller" mehr mit. Offizielles Argument DH Bikes brauchen zu viel Platz.
Wo sind die Rechtsexperten? Ich denke dass es vor Gericht nicht halten wird, wenn "normale" Bike mitgenommen werden aber ein "DH-Bike" nicht. Das Argument mit der Größe ist ja auch nicht haltbar, mein DH Bike ist nicht größer wie mein "normales" Bike.
Jetzt ist eh Winterpause, aber wenn ich danach mit meinem Fully (das noch nicht mal ein Downhillbike ist) nicht mehr mitgenommen werde, denke ich dass ich da gerichtlich dagegen vorgehen werde. Schließlich hab ich mir gerade hauptsächlich die Saisonkarte aus dem Grund gekauft, dass ich meine Touren immer auf der Hungerburg starte.
Kennt sich wer rechtlich aus? Wenn ich nicht mitgenommen werd nur weil mein Bike hinten einen Dämpfer hat und der daneben mit einem Hardtail mitfahren darf vermute ich, dass das vor Gericht nicht durchgeht?