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  1. #496
    Senior Member Avatar von steiggeist
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Kulturgut Wege - eine gefährdete Art?


    Unser Kollege Thomas hat sich seine Gedanken zu Wegefreiheit, Wegerecht und dem Verschwinden von Wegen, Pfaden und Steigen gemacht. Er kommt zu einer interessanten Erkenntnis: Der Schutz der Wege muss institutionalisiert werden, wenn wir sie für die nächsten Generationen erhalten wollen!


    zum Artikel
    legal biken - auch in Österreich: wir 800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Forststraßen und geeigneten Wegen, mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren! Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

  2. #497
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken #ebike


    Dietmar legt heute im Standard unsere Sicht auf E-Bikes dar:


    "... In drei Jahren, glaubt Tschugg, werden auf den Bergen mehr E-Bikes als herkömmliche Mountainbikes unterwegs sein. -


    Problem-Gesetz


    Genau diese Aussicht gefällt Dietmar Gruber gar nicht. Als Obmann des Vereins Upmove kämpft er gegen die herrschende Gesetzeslage in Österreich. Denn hierzulande ist Mountainbiken im Wald und auf dem Berg grundsätzlich verboten. Nur auf dafür ausgewiesenen Strecken ist Fahrradfahren erlaubt, eine Absurdität, die dem Forstgesetz von 1975 geschuldet ist. Darin wurde der freie Zugang zur Natur für Erholungsuchende festgeschrieben.


    Allerdings gab es damals noch keine Mountainbikes, und so wurden Fahrräder ausgespart, eine im Alpenraum einzigartige Situation, die zur Folge hat, dass Mountainbiker förmlich in die Illegalität gedrängt werden. "Zur Erholungssuche sollte jedem der Zugang zur Natur erlaubt sein – aus eigener Körperkraft", sagt Gruber. Der E-Bike-Trend ist ihm nicht geheuer. Im Bemühen um mehr Toleranz für den Sport sei er gar kontraproduktiv.


    Waldrowdies


    "Wir laufen Gefahr, Verbündete zu verlieren. Denn das E-Bike wird immer mehr zum Gegenargument für die Öffnung der Wege", sagt Gruber. Kritiker monieren, dass nach den E-Bikes die Motorräder in den Wäldern Einzug halten würden. Als "Range-Extender" für ältere Menschen oder solche, die körperlich sonst nicht in der Lage wären, Rad zu fahren, lässt Gruber den Elektroantrieb gelten. Die sportliche Nutzung auf Trails lehnt er hingegen ab. Das habe mit Erholungssuche nichts mehr zu tun. Auf eigens dafür angelegten Strecken seien E-Bikes in Ordnung, auf dem Hometrail nicht: "Leute, die fit sind, machen mit einem E-Bike das vier- oder fünffache Pensum. Was heißt das für die Wege und die Natur?"


    Er nimmt auch die Industrie in die Verantwortung: "Mountainbiken findet vor der Haustür statt, jeder macht es illegal. Es kommen immer mehr Produkte auf den Markt, die das unterstützen. Aber kein Hersteller tut etwas für die Wegefreiheit." E-Bikes würden die Konflikte nun noch verschärfen, glaubt Gruber.
    ..."


    Was sagt ihr dazu?


    derstandard.at/2000054606414/...d-und-Aufreger
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  3. #498
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Ja, E-Bikes machen die Situation nicht einfacher.

    Naheliegend ist für uns als Mountainbiker: Mountainbiken legalisieren, Motorräder klarerweise nicht. E-Bikes? Mhm. Älterer Biker, der's dazu nutzt noch auf den Berg zu kommen -> Ok. Für Partnerin von sportlichem Biker ->OK. Sportlicher Biker, der's nutzt um den Trail 3 Mal statt einmal zu fahren -> Nicht OK? Das ist extrem schwammig und lässt sich niemals in ein Gesetz festlegen.

    Für Außenstehende ist die Sichtweise eventuell anders:
    Forstarbeiter/Jäger - Wanderer - Mountainbiker - E-Biker - E-Motorrad-Fahrer - Motorradfahrer ...

    Wo soll da die Grenze sein. Zwischen E-Bike und E-Motorrad wird's auch schwieriger zu unterscheiden. Eventuell: Pedelec - OK. Gasgriff - Nicht OK.


    Auch ein wichtiger Punkt, der erwähnt wird: es gibt viele Firmen/Institutionen, die viel Geld mit uns verdienen. Aber was Wegefreiheit betrifft, stehen wir alleine da. Hersteller kommen halt oft aus DE oder Amerika, da ist die Situation in AUT weniger interessant. Tourismusorte wollen die eigenen Betten füllen. Was aber vergessen wird: So gut wie jeder, der einen Mountainbike-Urlaub macht, fährt auch irgendwo daheim. Jugendliche können häufig nicht einfach schnell mal ins Auto hüpfen und zum nächsten Trail fahren - geschweige denn einen MTB-Urlaub leisten. Wenn ich nicht zuhause auch fahren würde, dann wüde ein längerer Mountainbike-Urlaub ja gar nicht sinnvoll sein, weil ich nicht fit genug wäre. Oder ich würde erste im Urlaub bemerken, dass beim (neuen) Rad was gar nicht passt...

  4. #499
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken #NICHT in der #Steriermark


    Unser Kollege Martin berichtet auf Facebook von einer Anhaltung mit anschließender Amtshandlung während einer Bikefahrt auf einer Forststraße(!).





    Martin Koch


    "Security" mitten im Wald - kein Aprilscherz. Mountainbike-Tour von Leoben auf Schmollhube endet mit Anhaltung durch 2 Securitiys und einer beeideten Forstwache. (Der dritte durchtrainierte "Ninja-Kämpfer" ist nicht auf dem Bild.)
    Ca. 150 Hm unter der Schmollhube springen plötzlich 3 Typen aus dem Jungwald und verlangen meinen Ausweis, denn MTBen ist ja hier verboten. Natürlich habe ich keinen Ausweis dabei. Einer hält das Bike und der dritte ist kampfbereit. Sie fordern eine Polizeistreife zu meiner Identitätsfeststellung an, obwohl ich ihnen meinen Namen mitteilte. Und die eher belustigten Polizisten kommen nach einiger Zeit an. Naja, mir droht eine Strafe wegen Besitzstörung.
    Wem haben wir das zu verdanken? Der Leobner Realgemeinschaft (Eigentümerin)?
    Also Warnnug an alle Leobner Studenten, die von ferne kommen und meinen, sie können hier biken wie in Vorarlberg, Tirol, Südtirol, Salzburg, im Trentino, in Bayern, in der Schweiz, auf Elba, in Sardinien, auf Korsika, in Südfrankreich....etc: HIER in Leoben nicht. Da ist nämlich alles verboten - bis auf eine MTB-Strecke auf die Mugel. Shame - hab' mal irgendwo was über die Bike-Stadt Leoben gelesen....
    P.S. Eine solch lieblose Berührung musste mein Rocky-Mountain noch nie ertragen. Gibt's irgendwo einen Bike-Therapeuten?
    P.S.2: Ich rechne ja mit vielem: Förster im SUV, Jäger mit Hund und SUV - aber im Wald versteckte Securitys und Forstwache....
    #legalbiken #nicht im Bezirk Leoben....

    Ist vor allem für jene Sportsfreunde interessant, die immer sagen: "Mir kann so was nicht passieren, wie soll mich der erwischen/meine Daten bekommen/..."


    Schaut nach einer Trutzpartie aus ;-)
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  5. #500
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Von Facebook:

    https://www.facebook.com/patrik.kuts...56364567922875
    Patrik Kutschi
    14 Std. ·
    Liebe Mountainbikerinnen, liebe Mountainbiker!
    Ich habe eine Veranstaltung (Mountainbikeschieben) auf meiner Facebookseite erstellt, die den Zweck verfolgt ein Zeichen gegen die Willkür und Schikanen der Großwaldbesitzer gegenüber MTBer zu setzten.
    Es wäre schön, wenn sich möglichst viele von uns gemeinsam auf den Weg machen und ihr Mountainbike auf den für Radsportler verpönten Forststraßen über die Schmollhube bis hinauf auf die Mugl schieben. Rechtlich scheint da nichts dagegen zu sprechen, nachdem wir mit unserem MTB auf den Forststraßen ja nicht fahren werden.
    Um auch zumindest eine kleine gemeinsame Anfahrt zu haben, schlage ich als Treffpunkt den Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule vor. Zeitpunkt: Samstag, 8. April, 2017, 10:00 Uhr (Treffen), Abfahrt um 10:15
    Uhr. Teilen erwünscht!



    Ich werde versuchen weitere Informationen sammeln und euch auf dem Laufenden zu halten.
    Geändert von steiggeist (2017-04-03 um 10:15 Uhr)
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  6. #501
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Habe folgende Pressemitteilung erhalten:


    Betreff: Trutzpartie - Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube


    Sehr geehrte Damen und Herren!


    Anbei darf ich Ihnen nachstehende Presseaussendung übermitteln:


    Der passionierte Leobner Mountainbiker Martin K. glaubte zunächst an einen Aprilscherz als auf einer Forststraße plötzlich zwei Securities und ein Forstaufsichtsorgan aus ihrem Versteck im Jungwald auf die Forststraße sprangen und ihm den Weg versperrten. Martin K. befand sich mit seinem Mountainbike zum beliebten Ausflugsziel Almgasthof Schmollhube im Leobner Kleingössgraben. Der schroffen Aufforderung sich auszuweisen konnte er nicht nachkommen, da er keinen Lichtbildausweis mit sich führte. Bereitwillig gab Martin K. jedoch seine Identität bekannt. Das war dem Forstaufsichtsorgan jedoch zu wenig. Einer der beiden Securities hält das Bike fest, der andere zeigt sich offensichtlich kampfbereit um eine Flucht aus dem Wald zu verhindern. Die zur Identitätsfeststellung herbeigerufene Polizeistreife zeigt sich ob der etwas skurrilen Situation schon fast etwas belustigt. Ganz so lustig ist es für Martin K. jedoch nicht, weil ihm nun eine Besitzstörungsklage droht. Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.


    Beim Wort „Wegefreiheit“ stellt es Mountainbikern in Österreich die Haare auf. Unser wunderschönes Land ist ein Paradies für Mountainbiker, legale Möglichkeiten für die Ausübung sind aber Mangelware. Nicht einmal 10 Prozent aller Forststraßen und einige wenige Promille an Wegen dürfen befahren werden.


    Alle Bemühungen der Naturfreunde, des Alpenvereins und von upmove zur Freigabe zumindest der Forststraßen zum Radfahren auf eigene Gefahr sind bisher gescheitert.


    Bereits mehrere Trutzpartien - dabei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen das Rad auf einer Forststraße, auf der ein Radfahrer angezeigt oder verklagt wurde, geschoben wird - konnte in den letzten Jahren einige Aufmerksamkeit auf das Thema lenken.
    Nach wie vor aber noch zu wenig!


    Der aktuell Vorfall in Leoben muss auch in die Öffentlichkeit gebracht werden, um die absurden Auswüchse der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen!


    Darum veranstalten wir Leobner Radfahrer die nächste Trutzpartie.


    Dabei schieben wir unserer Räder über die Schmollhube auf die Mugl. Alle Radfahrerinnen und Radfahrer sind eingeladen sich am Samstag, dem 8. April, um 10:00 Uhr, am Leobner Hauptplatz, bei der Pestsäule einzufinden und gemeinsam in Richtung Kleingößgraben zu fahren, um dann dort vom ersten Fahrverbotsschild weg ihr Bike auf die Mugl zu schieben. Eine Abfahrt auf der Niklasdorfer Seite ist dann im Übrigen legal.


    https://www.facebook.com/martin.koch...02959993916680



    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Mobilnummer 0664/8364884 zur Verfügung.


    Mit sportlichen Grüßen


    Patrik Kutschi
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  7. #502
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker



    Die "Kleine Zeitung" berichtet über die Anhaltung von Martin in Leoben vergangenen Samstag:
    www.kleinezeitung.at/steierma...ritys-anhalten
    https://www.facebook.com/photo.php?f...type=3&theater
    Der Artikel ist nur für angemeldete Benutzer zu lesen.
    Es kommen alle Seiten zu Wort.
    Der Anwalt der Grundbesitzer meint, man werde die zivilrechtlichen Schritte noch prüfen.
    Im Artikel findet sich auch ein Hinweis auf die geplante Protestveranstaltung:
    Trutzpartie Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
    kommenden Samstag 10:00 - 13:00
    Treffpunkt: Hauptplatz Leoben, Pestsäule
    https://www.facebook.com/events/1397630576946937/
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  8. #503
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Proklamation zur Trutzpartie kommenden Samstag in Leoben:


    Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
    kommenden Samstag 10:00 - 13:00
    Treffpunkt Hauptplatz Leoben, Pestsäule
    https://www.facebook.com/events/1397630576946937/


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  9. #504
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    Mountainbikeschieben auf die Mugl über die Schmollhube
    kommenden Samstag 10:00 - 13:00
    Treffpunkt Hauptplatz Leoben, Pestsäule
    https://www.facebook.com/events/1397630576946937/


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  10. #505
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Der Organisator der Trutzpartie am kommenden Samstag, 10:00 Uhr, Leobner Hauptplatz, Patrik Kutschi zum Vorfall vom 1.April:


    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!


    Ich möchte gerne noch ein paar Gedanken zur rechtlichen Situation in Zusammenhang mit Martin's Erfahrung vom 1. April los werden.


    Martin hat dadurch, dass er mit seinem Fahrrad auf einer privaten Forststraße unterwegs war eine Verwaltungsübertretung nach dem Forstgesetz begangen. Also ein Delikt, wie es etwa auch das Überziehen der Parkzeit in einer Kurzparkzone darstellt. Dafür droht ihm nun eine Verwaltungsstrafe, gleichermaßen wie es bei einer Übertretung der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung der Fall wäre.
    Eine Forststraße ist jedoch eine "nicht öffentliche Straße" während sich Kurzparkzone auf öffentlichen Straßen befinden. Dennoch hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Befahren einer Forststraße (und somit von Privateigentum) ohne Genehmigung des Eigentümers bzw. des Wegeerhalters als Verwaltungsübertretung geahndet werden kann. Das Forstgesetz überlässt es daher faktisch einer Privatperson, nämlich dem Eigentümer des Waldes bzw. dem Erhalter der Forststraße, ob über einen Radfahrer, der ohne seine Zustimmung seinen Forstweg befährt, eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsstrafe verhängt werden soll [!].
    Eine solch skurrile Gesetzeslage gibt es nicht allzu oft in der österreichischen Rechtsordnung.


    Das Forstgesetz räumt den Waldeigentümern aber noch eine weitere, in der Rechtsordnung einzigartige, Besonderheit ein.
    Martin droht neben seiner Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu € 3630,00 (ein Strafzettel in der Kurzparkzone ist erheblich günstiger) auch eine Besitzstörungsklage.
    Dies deshalb, weil er ja ohne Zustimmung des Waldeigentümers (der Leobner Real Gemeinschaft) dessen Privatstraße befahren hatte. Wie Martin geschildert hat, wurde er ja gezwungen anzuhalten und sich auszuweisen. Nachdem er jedoch keinen Lichtbildausweis mit sich führte, war das Forstaufsichtsorgan dazu berechtigt Martin festzuhalten und die Polizei zur Feststellung seiner Identität bei zu ziehen. Damit ist der Waldeigentümer, der ja das Forstorgan mit der Durchführung der Kontrolle beauftragt hat, dank der Unterstützung der öffentlichen Sicherheitsorgane, auch gleich im Besitz aller Daten die zu Einreichung einer Besitzstörungsklage benötigt werden.


    Nur zum Vergleich: wenn sie stolzer Besitzer eines Hauses sind und sich jemand mit seinem PKW in Ihre Hauseinfahrt stellt, so dass Sie am Wegfahren mit Ihrem eigenen Fahrzeug gehindert sind, wird es ihnen nicht ganz so leicht gemacht. Wenn Sie die Polizei um Hilfe rufen, so werden Sie lediglich zur Antwort bekommen, dass ein polizeiliches Einschreiten auf Privatgrund nicht möglich ist und Sie den Zivilrechtsweg bestreiten mögen. Natürlich habe ich bei einem PKW ein polizeiliches Kennzeichen, mit dem ich mir weiterhelfen kann. Aber auch mit dem Kennzeichen ist es nicht ganz so einfach für eine Privatperson den Zulassungsbesitzer ausfindig zu machen. Zudem gibt es zahlreiche andere Ausprägungen einer Besitzstörung auf privatem Grund, wo dem Eigentümer oder Besitzer ebenso kein polizeiliches Kennzeichen zur Verfügung steht. Aber auch hier gibt es keine Einbindung der Hoheitsverwaltung privatrechtliche Angelegenheiten. So müssen Sie etwa eine unliebsame unbekannte Person, die auf ihrem Grundstück ungefragt Sperrmüll ablagert, (gegebenenfalls unter Beiziehung eines Privatdetektiven) selbst ausforschen. Verwaltungsstrafe droht ihr auch keine.
    Es ist nahe liegend, dass diese in Österreich bestehende einzigartige Rechtslage auf eine starke Lobby der Waldeigentümer zurückzuführen ist.
    In unseren Nachbarländern ist das Befahren von Forststraßen und Forstwegen gesetzlich erlaubt. Auch dort kann nach wie vor eine Forstbewirtschaftung und eine Jagd ausgeübt werden. Skurrilitäten wie Verwaltungsstrafen auf Wunsch von Privatpersonen oder öffentlich rechtliche Unterstützung für eine private Klagsführung sind dort gar nicht von Nöten. Das Radfahren auf Forststraßen und Forstwegen ist ja erlaubt. Genau das und nichts Anderes wollen auch wir im österreichischen Forstgesetz festgehalten haben.


    Dazu ist es notwendig durch Veranstaltungen wie die "Trutzpartie" am 8. April Aufmerksamkeit zu erregen. Wenn ihr also Zeit und Lust habt kommt bitte unbedingt vorbei. Treffpunkt ist am Hauptplatz um 10:00 Uhr.


    Patrik Kutschi
    Geändert von steiggeist (2017-04-05 um 14:16 Uhr)
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  11. #506
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken #Respekt #FairPlay #Steiermark
    #Trutzpartie #UPDATE #WICHTIG


    Herr Zweytick, Jagdpächter des Reviers entlang der offiziellen Strecke auf die Mugel vom Niklasdorfer Graben, möchte folgendes gerne bekanntgeben:


    Liebe Radler-Kollegen,


    das Miteinander auf der offiziellen Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" funktioniert (bis auf die Regel bestätigende Ausnahmen) klaglos.


    Ich hoffe dass dies so bleibt, und bitte daher weiterhin auf gegenseitige Rücksichtnahme.


    Ich möchte klar stellen, dass die Trutzpartie in keinem Zusammenhang mit der offizielle Strecke "Niklasdorfer Graben - Mugel" steht.


    Mit freundlichem Gruß
    und im sicheren Vertrauen auf weiteres respektvolles Miteinander
    Heimo Zweytick



    Wir sagen Herrn Zweytick einen herzlichen Dank für dieses Statement und sind sicher, dass es hier auch in Zukunft ein respektvolles und konstruktives Miteinander geben wird!
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  12. #507
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    #legalbiken #NICHT in der #Steiermark
    #Trutzpartie
    #Medienecho


    Ankündigung der Trutzpartie in der Kleinen Zeitung
    www.kleinezeitung.at/steierma...er-wollen-mehr
    (Hinweis: es wird nur kurz geschoben, nicht wie fälschlicherweise im Artikel angeführt bis zum Mugel-Gipfel)


    Interessant und viellseitig interpretierbar finden wir diese Passage:
    "...
    Vonseiten der Leobner Realgemeinschaft, die Eigentümer sind, blickt man der Veranstaltung gelassen entgegen. „Solange die Räder geschoben werden, kein Problem. Der Protest sollte sich hingegen nicht gegen Eigentümer oder Pächter richten, sondern gegen den Gesetzgeber“, stellt Michael Augustin, Rechtsberater der Eigentümergemeinschaft fest. Man sei schon seit zwei Jahren in Verhandlungen mit der Stadt und dem Tourismusverband und um eine gütliche Lösung bemüht. Bis dato gebe es dazu aber keine Ergebnisse.
    ..."


    Wir sehen uns am Samstag, um 10:00 am Leobner Hauptplatz!
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  13. #508
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    #legalbiken #Steiermark ?
    #Trutzpartie, Treffpunkt morgen Samstag 8.4.17, 10:00 Uhr Leoben Hauptplatz


    Müssen wir jetzt auf jeden Stadtplatz in Österreich eine Trutzpartie ankündigen, damit die Bewegung in die Sachen kommt? ;-)



    www.kleinezeitung.at/steierma...r-Strecken-von
    Geändert von steiggeist (2017-04-07 um 14:39 Uhr)
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  14. #509
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    kleines Video von der gestrigen Trutzpartie in Leoben.
    ca 100 Trutzer


    https://www.facebook.com/patrik.kuts...61774527381879
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  15. #510
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    #legalbiken #NICHT in der #Steiermark
    #Medienecho
    Nochmals Gratulation an alle Teilnehmer und an den Organisator Patrik Kutschi!


    www.kleinezeitung.at/steierma...ur-Trutzpartie
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