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  1. #526
    Senior Member Avatar von steiggeist
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker






    #legalBiken (#NICHT) in #Leoben?


    Leobner Realgmeinschaft stellt eine MTB-Strecke in Aussicht
    Kleine Zeitung. v. 6.5. - siehe hier: www.kleinezeitung.at/steierma...oeffnet-werden
    --------------------------------------------------------------------
    Martin Koch, einer der von einem Forstaufsichtsorgan bei der Aktion Scharf am 1.April am angehaltenen Radfahrer meint dazu:


    Es freut mich natürlich, wenn sich etwas bewegt. Einige Anmerkungen hätte ich:
    1. G. Mattersberger (Geschäftsführer der Leobner Realgmeinschaft) stellt eine Strecke in Aussicht. Hoffentlich ist das keine Alibi-Strecke. Uns Leobner MTBer hat keiner nach den Vorstellungen gefragt. Ist die Strecke über den Gößgraben auf die Mugel auch dabei (Mayr Melnhof)?


    2. G. Mattersberger erwähnt "Anpöbelungen" seitens der MTBer. Nun in jeder Gruppe gibt es ein paar Heißläufer, komischerweise sind all meine MTB-Freunde friedliche Menschen. Meine "Anhaltung" z.B. verlief trotzdem zivilisiert. Viele MTBer können aber von denkwürdigen Erlebnissen mit Jägern und Förstern berichten. Und die 360 €, die die Realgmeinschaft von mir fordert, stehen natürlich noch immer. Wofür nun?


    3. G. Mattersberger vergleicht den Wald mit seinem Garten und einer Grillparty: Wie oft wurde dieser Vergleich schon juristisch widerlegt? Das wundert mich, dass ein Geschäftsführer eines Forstbetriebes den juristischen Unterschied zwischen Garten und Wald nicht kennt. Und bitte hier keine diesbezüglichen Diskussionen - einfach Dr. Google anwerfen.


    4. Er meint, unsere Trutzpartie hätte nichts mit der Freigabe einer Strecke zu tun. Warum wird dann seit gefühlten 10 Jahren verhandelt und jetzt bewegt sich was? Danke einmal an die Teilnehmer der Trutzpartie, an Patrik Kutschi, an Andreas Kobald, an Gottfried Kraßnitzer, Bernhard Hyden von der Uni und an viele, viele andere.


    5. Ich kenne auch den anderen "angehaltenen" MTBer. Er soll jemanden bedroht bzw. angepöbelt haben?


    6. Die Leobner Realgmeinschaft will nichts draufzahlen. Versteh ich: Aber wo entstehen hier Kosten? Die Forststraße wird für LKWs, für Jagdpächter, für Forstarbeiter gebaut und instandgehalten. Welche Kosten verursacht hier ein Bike? Ist mir ein Rätsel. Vom Gewinn für Leoben, wenn die MTBer nach einer schönen Tour hier was konsumieren, wenn sie hier vielleicht übernachten, wenn Intersport guten Gewissens seine Bikes verkaufen kann, wenn die Studenten hier ihr Hobby ausüben dürfen, spricht er nicht.


    7. Für G. Mattersberger ist der Wald eine Einkommensquelle. Der Wald ist aber auch Erholungsraum für die Öffentlichkeit und das Betreten ist seit 1975 erlaubt. Wie schränkt ein MTBer die Einkommensquelle als Forstbetrieb ein? Oder meint er die Jagdpacht? Ich kenne wenige, die von der Jagd profitieren, aber viele, die radeln.


    Zusammengefasst: Gut, dass sich was tut, anscheinend sind wir am richtigen Weg, auch wenn der noch weit ist!
    legal biken - auch in Österreich: wir 800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Forststraßen und geeigneten Wegen, mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren! Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
    www.upmove.eu/legalbiken

  2. #527
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker


    #legalbiken nicht in Österreich


    Heute um 19:40 zeigt Arte Re: einen Beitrag mit dem Titel "Wanderer gegen Mountainbiker"


    Zu sehen ist auch unsere #Trutzpartie vorm Parlament im Mai.
    Ein klare Ansage für die deutschen Zuseher zur nachgestellten Szene der "Verhaftung" unserer Kollegen bei Leoben:
    Das kann auch jederzeit jeden deutschen Touristen passieren.


    Und ganz wichtig: der Film widerlegt den Titel und zeigt, dass es den beschworenen Konflikt in Wirklichkeit nicht gibt.


    Zum Nachsehen hier der Stream:
    www.arte.tv/de/videos/071437-...-mountainbiker
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  3. #528
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker




    Im Garten wird nicht Rad gefahren!

    Replik zu einem Interview mit Herrn Martin Höbarth (GF des Waldverbandes Österreich, Leiter Abteilung Forstwirtschaft LWKÖ) zu Thema „Mountainbiken“ in der „Kleinen Zeitung“ vom 5.7.2017:


    Radfahren auf Straßen und Wegen im Wald ist in Österreich verboten. Es drohen Strafen und Besitzstörungsklagen in empfindlicher Höhe. Naturfreunde, Alpenverein und upmove bemühen sich seit Jahren um eine Verbesserung dieser Situation.
    Herr Höbarth meint in diesem Interview, dass alleine mit auf Vertragsbasis freigegebenen Strecken eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Dem wird hiermit entschieden widersprochen!


    Vorneweg:


    Strecken, die auf diesen „vertragliche Lösungen“ basieren, werden von Seite der Landwirtschaft seit 25 Jahren versprochen. Die aktuelle Lage in der Steiermark, Kärnten, Ober- und Niederösterreich zeigt das Scheitern dieses Konzepts. In weiten Teilen dieser Bundesländer ist es unmöglich, ein bedarfsgerechtes Streckennetz zu etablieren. Manchmal scheitert es am Geld für diese Lösungen, hauptsächlich aber am Unwillen der Grundbesitzer und Jagdpächter.
    Dabei soll man das Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten! Vertragliche Lösungen haben sicher ihre Berechtigung, wenn sie die Lenkung bei einer generellen Freigabe der Straßen und Wege unterstützen. So ist es sicher fair, wenn der Tourismus den Grundbesitzern eine Entschädigung für viel frequentierte Straßen und Wege zukommen lässt, und diese dafür bewerben kann.
    Die Erfahrung der letzten 30 Jahre zeigt aber, dass es ohne einer vorigen generellen Freigabe in den genannten Gegenden nicht zu solchen Einigungen kommen wird. Erst wenn es ein gesetzlich garantiertes Fahrrecht gibt, werden viele Grundeigentümer in einen sachlichen Diskurs über Streckenführungen einsteigen. Dann sind Lenkungen nach objektiven Gesichtspunkten (touristisches Interesse, Naturschutz) durchführbar und obliegen nicht mehr der Befindlichkeit eines „Grundherrn“.
    Wie üblich, so auch in diesem Interview, wird die Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren mit dem Argument „dann wird ja quer durch das Gelände abgefahren“ und „erhöhtem Druck auf den Wald“ abgelehnt. Das ist einerseits Interessant, da hier ja stillschweigend schon zugegeben wird, dass gegen das Radfahren auf Straßen und Wegen nichts einzuwenden ist. Das „quer durchs Gelände“ abfahren ist ein Märchen, dass jeder, der mit dem Rad schon einmal vom Weg abgekommen ist, mit schmerzhaften Narben und (fast genauso schmerzhaften) Rechnungen für die Reparatur seines Rades bezeugen wird. Dieses Argument gegen das Radfahrverbot auf Forststraßen vorzulegen, und somit absurde Besitzstörungsklagen zu begründen, ist wider jede Logik.


    „Ich Fahr auch nicht in deinem Garten mit dem Rad“, wird argumentiert


    Der Unterscheid zwischen einem Garten und einem Wald sollte einem hochrangigen Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Waldverbandes klar sein. Für unser Thema die wichtigsten Auswirkungen der Unterschiede: Im Garten gibt es keine Forststraßen und markierte Wege. Im Garten gibt es im Gegensatz zum Wald kein allgemeines Betretungsrecht. Der Wald hat neben der Nutzfunktion für den Eigentümer eine gesetzlich eindeutig geregelte Schutz-, Wohlfahrts und Erholungsfunktion. Im Rahmen dieser Sozialbindung ist es den Eigentümern zumutbar, Radfahren auf Forststraßen und Wegen zu dulden.


    Zur Situation in Südtirol, Bayern und der Schweiz


    Wie Herr Höbarth darauf kommt, dass der Südtiroler AV uns Österreicher um unsere Situation beneidet wird aus dem Interview leider nicht klar. Kaum jemanden in Südtirol weiß, dass wir in Österreich nicht einmal auf Forststraßen Radfahren dürfen (und uns dafür Besitzstörungsklagen mit Streitwerten bis zu 15.000€ drohen). In diesem Zusammenhang möchte ich aber eine Stellungnahme des Südtiroler Forstdienstes zitieren:
    „Unsere Nachbarn in Nordtirol regeln die Sache so: Dort ist das Mountainbiking grundsätzlich verboten und wird nur auf ausgewiesen Strecken erlaubt. Solche Regelungen wären für uns in Südtirol kontraproduktiv zum eigentlich angestrebten Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit des Touristen zu dieser Sportart. In der Freizeit soll der Zugang zur Natur für alle offen bleiben.“ (INFO des Südtiroler Forstdiensts 2015/2)


    Die Behauptung von Herrn Höbarth „Die gesetzlichen Regelungen in den Nachbarstaaten gehen in die Zeit zurück, als Mountainbiken kein Trend war. Heute ist man darüber unglücklich“ hält einem Faktencheck nicht Stand:
    „Seit Ende April 2015 gibt es ein neues Trail-Gesetz im Trentino… Vorher war das Biken generell auf allen Trails(=Wege, Anm. d. Verf.) verboten, die breiter waren als ein quergestelltes Bike und steiler als 20 Prozent. Eine Gemeinde konnte davon eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Mit dem neuen Gesetz ist die Situation völlig anders: Jetzt sind alle Trails frei befahrbar, es sei denn eine Gemeinde – also der Bürgermeister – spricht ein Verbot für einen bestimmten Trail aus“ (BIKE 1/4/2016)


    Am 8.Juli 2013 ist das neu Waldgesetz in Hessen in Kraft getreten. Im §15(3) liest man: „Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang.“


    Erwähnenswert wegen der Aktualität, obwohl Wales kein Nachbarstaat ist: Am 21. Juni dieses Jahres schlug die Waliser Regierung dem Parlament vor, Radfahren auf allen Wanderwegen offiziell zu erlauben.


    Unterschiedliche Rechtssysteme? Haftungsprobleme?


    Nun wird für die Argumentation gegen die Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren endlich die altbekannte Haftungsfrage ausgepackt. Das wir in Österreich ein anderes Forstgesetz haben als unsere Nachbarstaaten, wurde schon hinreichend bedauert. Einen behaupteter Unterscheid im Rechtssystem, der die Verweigerung der Freigabe der Straßen und Wege zum Radfahren begründen könnte, ist nicht zu finden. In Österreich haftet ein Wegehalter ohnehin nur bei grober Fahrlässigkeit. Das Studium aller einschlägigen OGH Urteile zeigt: Spannt man keinen Draht ohne ausreichende Markierung über eine Straße, ist keine Haftung Seites des Grundeigentümers gegeben! Die von allen Bundesländern bereit gestellte Tourismusversicherung deckt auch die letzten Eventualtäten ab.


    Win-Win Situation


    Klar ist: von einer generellen Öffnung der Forststraßen und Wege plus einem auf vertraglicher Basis aufgesetzten österreichweitem, hochqualitativen und bedarfsgerechten Streckennetz könnten alle Beteiligten profitieren. Voraussetzung für diese Lösung: die Grundeigentümer gehen von ihrem Justamentstandpunkt ein Stück weit weiter: in eine Richtung im Sinne unsere Solidargesellschaft!
    legal biken - auch in Österreich: wir 800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Forststraßen und geeigneten Wegen, mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren! Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
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  4. #529
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker




    Heute wurde in der Kleinen Zeitung unser Leserbrief als Replik zum Interview von Herrn Martin Höbarth (GF des Waldverbandes Österreich, Leiter Abteilung Forstwirtschaft LWKÖ) in der „Kleinen Zeitung“ vom 5.7.2017 - etwas gekürzt - veröffentlicht.
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  5. #530
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken und das Wegerecht




    Hörempfehlung: Betreten verboten. Eine Recherche über das Wegerecht




    http://oe1.orf.at/player




    Heute, am 19. Juli, um 15.30 Uhr auf Ö1.

    Die Sendung kann danach sieben Tage lang auf der Ö1-Homepage unter dem Menüpunkt „7 Tage Ö1“ nachgehört werden.
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  6. #531
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    #legalbiken und das Wegerecht in Ö1

    oe1.orf.at/player/20170719/481141

    Der Aufmacher ist von mir und auch ein paar weitere nette Ansagen
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  7. #532
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken ist im Wahlkampf angekommen!
    Der Kurier hat den Entwurf des Wahlprogramms der SPÖ veröffentlicht (https://kurier.at/politik/inland/spo...ht/278.323.616)
    Auf Seite 166 findet sich die Forderung nach der Freigabe der Forststraßen: Gefällt uns


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  8. #533
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Auf Facebook ist dieses Video aufgetaucht. Kann auch ohne FB - Zugang angesehen werden....
    https://www.facebook.com/peter.reinb...4571543916323/
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  9. #534
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken in Österreich?
    Wieder einmal endete ein Radausflug auf einer Forststraße vor Gericht...
    https://www.upmove-mtb.eu/magazin-bi...86d16e838.html
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  10. #535
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    #legalbiken in Niederösterreich in Zahlen:
    120.000€ für 700m "Bikepark" (Siehe Beitrag in den NÖN: https://goo.gl/bvRM4A)
    Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang an unsere kürzliche Aussendung zu erinnern(https://goo.gl/Y93kPB). Dort berichteten wir, dass Radfahren auf einer Forststraße für den Sportler in diesem Bundesland mit ca. 1000€ für Besitzstörung incl Gerichtskosten zu Buche schlugen.
    In Annaberg veranstalteten wir auch schon eine Trutzpartie(https://goo.gl/hFTvey), weil dort ein Kollege von der Polizei beim Radfahren auf einer Forststraße des Stiftes Lilienfeld ertappt worden war(https://goo.gl/FMiMVk).
    Geändert von steiggeist (2017-09-20 um 17:19 Uhr)
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  11. #536
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    #legalbiken und das Eigentum


    In der aktuellen Ausgabe 2017/04 seiner Mitgliederzeitschrift "Bergauf" gibt der ÖAV Grundbesitzern Raum für eine Stellungnahme zum aktuellen Konflikt um die Aufnahme des Radfahrens auf Forststraßen (und ev. geeigneten Wegen) in das Betretungsrechts im Forstgesetz, §33. Wir haben ihn gelesen und hier ist unsere Stellungnahme dazu (weil wir in diesem Heft keine des ÖAV gefunden haben, und einige dort stehende Aussagen nicht unkommentiert bleiben können).
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  12. #537
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    Zitat Zitat von steiggeist Post anzeigen
    #legalbiken in Niederösterreich in Zahlen:
    120.000€ für 700m "Bikepark" (Siehe Beitrag in den NÖN: https://goo.gl/bvRM4A)
    Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang an unsere kürzliche Aussendung zu erinnern(https://goo.gl/Y93kPB). Dort berichteten wir, dass Radfahren auf einer Forststraße für den Sportler in diesem Bundesland mit ca. 1000€ für Besitzstörung incl Gerichtskosten zu Buche schlugen.
    In Annaberg veranstalteten wir auch schon eine Trutzpartie(https://goo.gl/hFTveyshop), weil dort ein Kollege von der Polizei beim Radfahren auf einer Forststraße des Stiftes Lilienfeld ertappt worden war(https://goo.gl/FMiMVk).
    Verständlich!

  13. #538
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    #legalbiken in Niederösterreich im Medienecho


    Die "Niederöstereichischen Nachichrichten(NÖN)" und der "Kurier" berichteten in ihren lokalen Ausgaben über die Besitzstörungsklage des Stift Göttweig gegen unseren Kollegen Franz Glaser, der auf einer Forststraße - natürlich unerlaubt - unterwegs war.


    https://www.upmove-mtb.eu/legal-bike...84d16e840.html
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  14. #539
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    Standard AW: upmove.eu-Initiative: Wegefreiheit für Mountainbiker

    #legalbiken aus der Sicht von Bosch eBike Systems

    Aus dem Artikel:
    "....
    Um den ungetrübten Fahrspaß für Radfahrer und eBiker in Natur, Wald und Bergen zu ermöglichen, ist vielerorts eine Novellierung bestehender Regelungen erforderlich. Fahrradverbände, Tourismusregionen, Fachhandel und Industrie setzen sich für ein freies Wegerecht und für Respekt und Toleranz zwischen allen Erholungsuchenden ein."

    Für den Geschäftsleiter von Bosch eBike Systems steht fest: „Pauschalverbote führen zu einem negativen Image für eine ganze Region und behindern Attraktivität, Tourismus und die lokale Bevölkerung. Zentral sind der Appell an Toleranz, Rücksichtnahme, flankiert durch attraktive Angebote.“ Auf dem Mountainbike-Kongress 2017 wurden beispielhafte Projekte aus der Region Trentino und dem Engadin vorgestellt.

    ..."

    Wir sind gespannt, ob das nur schöne Worte für die Sonntagspredigt waren, oder ob Taten folgen.
    Wir werden mit dem Geschäftsführer von Bosch eBike Systems, Claus Fleischer, Kontakt aufnehmen.

    ​​​​​​​https://pedelec-elektro-fahrrad.de/n...albach/136889/
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  15. #540
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    Nicht #legalbiken : in Zukunft noch geheimer...

    "Grundbesitzer klagten gegen eine auf der Website der Interessenvertretung Upmove beschriebene Tour. Upmove beklagt einen "herben Rückschlag für die gesamte Szene" - derstandard.at/2000068627329/OGH-Urteil-Upmove-muss-sein-Tourenportal-offline-nehmen"

    ​​​​​​​derstandard.at/2000068627329/...offline-nehmen
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