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Rechtliche Frage - StefanGT - 2004-05-04

naja also wann er in einem ersnt gemeinten mail so viele rechtschreibfehler hat, dann hat der mal sicher keinen anwalt weil er ihn sich nicht leisten kann [Bild: grin.gif]

2.: wer beschäftigt schon einen anwalt wegen einem warenwert von 200 euro?

3.: is der typ sicher nur ein preisdrücker und schreibt deswegen so nen müll.

4.: hat er sich vor ersteigern des dämpfers darüber erkundigt ob das service nachweisbar ist?

5.: bevor du so an volldeppen was nachläßt is besser du nimmst ihn zurück und gibst ihn nochmal rein...

edit: und 6. soiad i mi a weng zammreißen, i schreib ja scho so ois wann i auf da falschn seitn vom inn auf wöd kumma warad... [Bild: icon_wink.gif]


Rechtliche Frage - BATMAN - 2004-05-04

Ich würd erst mal gar nix machen. Auch nicht antworten.
Zur Sicherheit, wenn möglich, ne bestätigung von USA einholen.


Rechtliche Frage - Tyrolens - 2004-05-04

Zitat: die gewährleistungsfrist ( bei gebrauchten gütern übrigens auf ein jahr kürzbar ) gillt aber NUR für gewerbe treibende;

Wo steht das? Ich halte jetzt einfach mal den § 933 ABGB dagegen.

Zitat:als privater verkäufer gillt nach wie vor > gekauft wie begutachtet <; => keine gewährleistung.


"gekauft wie begutachtet" Das muß dann aber bei der Abwicklung das Kaufes auch gemacht werden, also die Begutachtung. Außerdem wird so nur die Haftung für Mängel ausgeschlossen, die bei der Besichtigung sichtbar waren. Versteckte Mängel sind also nicht mitinbegriffen.

Wenn man die Gewährleistung vollkommen ausschließen möchte, so muß man das a.) eindeutig erklären und b.) muß das Geschäft auch dafür geeignet sein. Man kann z.B. als Privater nicht einen nagelneuen Dämpfer zum Listenpreis verkaufen und gleichzeitig die Gewährleistung ausschließen.


Rechtliche Frage - bunny - 2004-05-05

Zitat: Wenn man die Gewährleistung vollkommen ausschließen möchte, so muß man das a.) eindeutig erklären


hatt er das denn nich [Bild: confused.gif]

Zitat: b.) muß das Geschäft auch dafür geeignet sein


iss ebay dass etwa nich [Bild: confused.gif]

[quoteMan kann z.B. als Privater nicht einen nagelneuen Dämpfer zum Listenpreis verkaufen und gleichzeitig die Gewährleistung ausschließen. ]

[/quote]

warum [Bild: icon_question.gif] iss doch ne freie marktwirtschaft, und er muss ihn ja nich kaufen, er kan ihn ja auch wo anders kaufen [Bild: icon_exclaim.gif] [Bild: icon_question.gif] oder versteh ich da was falsch [Bild: confused.gif]


Rechtliche Frage - Tyrolens - 2004-05-05

Er hat angegeben, dass der Dämpfer gerade beim Service war. Das ist daher eine Eigenschaft, die vertraglich zugesichert wurde und somit muß er für diese auch grade stehen.

Zitat: iss doch ne freie marktwirtschaft,



Schon. Nur haben die zwei via Ebay einen Vertrag geschlossen und pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)!


Rechtliche Frage - jazzblu - 2004-05-05

Ich kann mich nur Tyrolens anschließen, @daywalker...
Besorg Dir eine Bestätigung /Rechnungskopie oä und lass es dem Typen zukommen...ich darf an dieser Stelle den § 922 ABGB zitieren: Abs 1: "Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen [...] Eigenschaften hat,..."
Natürlich hab ich kein BGB bei der Hand, aber ich denke in D is das nicht viel anders [Bild: icon_cool.gif]


Rechtliche Frage - Michl - 2004-05-05

Habe nicht alle Einträge gelesen ABER:

Versteh´ich da was falsch, denn, er hat doch NICHTS von einer Qittung bei e-bay geschrieben.. er muss daher ja auch keine vorweisen können. Ist das nicht so rechtlich von e-bay abgesichert? Es sollte doch nur auf markante Schäden hingewiesen werden, oder?! Dann besteht Rückgaberecht..

Und einer Telefonnummer auf dem Karton würde ich auch nicht wirklich trauen.. da könnte mir ja jeder Amerikaner versichern, den Dämpfer überholt zu haben.. wenn, dann eine schriftlich Bestätigeung [Bild: icon_neutral.gif]


Rechtliche Frage - jazzblu - 2004-05-06

Ja, Du verstehst da was falsch...lies Dir die posts durch... [Bild: icon_rolleyes.gif]