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wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - Stitch - 2003-09-15 hallo, also desöfteren habe ich nun gehört, dass man beim kauf eines gebrauchten produkts, welches eigentlich noch garantie hätte, keine garantie übernehmen kann. ich finde das hört sich nach unsinn an, warum sollte das so sein? aber vielleicht ist da ja was wahres dran. weiss einer mehr? gruss stitch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - el panecillo - 2003-09-15 wennst die rechnung noch hast, sollts eigentlich kein problem darstellen. wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - Stitch - 2003-09-15 hier zum beispiel: http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?s=ea130e6c5ec73477807b22742523a746&threadid=77018&highlight=garantie wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - Feindi - 2003-09-15 Zitat: Also ich hab gerade nochmal mit dem Ralph von Mountainbikes.net telefoniert (bei dem hab ich die Gabel im April gekauft), die Garantie ist nicht an den Erstkäufer gebunden, d.h. derjenige der die Gabel abkauft, hat weiterhin Anspruch auf Garantie und zwar sowohl beim Vertrieb, als auch beim Händler. Hier stehts eh schon geschrieben (wenns stimmt,was ich aber mal stark annehme,weil der Ralph muss so was ja wissen!) wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - Stitch - 2003-09-15 wie kommt einer dann auf sone gerüchte? hört sich ja nicht grade aus der luftgegriffen an. naja, wenn der ralph das sagt wirds schon seine richtigkeit haben! wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - Red - 2003-09-15 Cannondale gibt die lebenslange Garantie auf Rahmenbruch auch nur dem Erstbesitzer. Schließlich ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistungsansprüche hat der Händler 2 Jahre lang zu erfüllen, wenn das Produkt bereits bei der Auslieferung einen Fehler hatte. Es gibt also Unterschiede zwischen der Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung. wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - georg - 2003-09-15 Zitat: Gewährleistungsansprüche hat der Händler 2 Jahre lang zu erfüllen, wenn das Produkt bereits bei der Auslieferung einen Fehler hatte. Wobei im ersten Jahr die Beweislast beim Händler liegt und im zweiten Jahr beim Besitzer. Daher ist die Gewährleistungspflicht praktisch ein Jahr. Die gesetzliche Garantie auf bewegliche Güter ist weiterhin ein halbes Jahr. Haut mich jetzt nicht wenn ich was falsches gesagt habe, das habe ich von meiner Juristin so mitbekommen.. aber wenn sie den Thread entdeckt wird sie sicher ihren Senf dazu abgeben.. ![]() wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - incredibledave - 2003-09-15 hab die probleme auch bei meinem enduro: das gleitlager vom dämpfer is wieder kaputt, nach ca. 6 monaten. ich glub da is mit garantie nix zu machen, oder ? wie schaut das bei reparaturen aus ? meine gabel hab ich jetz ca. 3 monate, un die buchsen sind ausgeschlagen. un das bei sehr komoder fahrweise... hab ich da denn noch ansprüche ? wie sihts mit der garantie beim zweitbesitzer aus? - Red - 2003-09-16 Also in D sinds 6 Monate Beweislastumkehr oder wie das heißt. http://www.verbraucherzentrale.it/25v71d994.html http://www.rechtsberatungs-hotline.de/verbraucherrecht/garantiefrist.shtml Zitat: Die gesetzliche Garantie auf bewegliche Güter ist weiterhin ein halbes Jahr. Das was du als gesetzliche Garantie bezeichnest ist die gesetzl. Gewährleistungspflicht und die beträgt wie schon gesagt 2 Jahre. Das was z.B. Cannondale anbietet ist eine Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie/Gewährleistung. Deshalb rede ich gern von Gewährleistung und Garantie, damit besser ersichtlich ist, was der Hersteller über die gesetzliche Regelung hinausgehend anbietet. Die Gewährleistung ist im Gesetz verankert, die Garantie nur in der Garantieerklärung des Herstellers. Um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können, müssen meist sogar gewisse Bedingungen erfüllt sein, welche der Garantierklärung zu entnehmen sind, z.B. Garantiekarten ausfüllen und einschicken bzw. beantragen. Würde sich Magura weigern nach dem Zeitraum von 2 Jahren (ab Kauf natürlich) undichte Bremsen zurückzunehmen wenn der Kunde keine Garantiekarte vorlegen kann, dann wäre das ihr gutes Recht. Im Manual steht nämlich wortwörtlich: "Ohne Garantiekarte keine Garantieabwicklung durch MAGURA!" sh. hierzu: http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm Und sollte ich noch irgendwo was falsches erzählt haben, so wäre ich froh wenn mich jemand berichtigt. |