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Mal rein rechtlich - Cove Rider - 2004-01-07 Hi, hab folgendes Problem: Hab mir nen gebrauchten Laufradsatz gekauft und hab den Verkäufer (ich nen keine Namen) gefragt, ob Dellen oder Risse drin sind, und er sagte, das Keine drin sind.. Aber bei näherer Betrachtung hab ich in beiden Laufrädern viele derbe Dellen und hinten auch einen Riss und tiefe Kratzer entdeckt... Ich hab ihm des Geld schon überwiesen und was wäre wenn er sich weigert das Geld rauszugeben?! Weil so fahr ich die Dinger ganz sicher nicht. Ich hab seine Addresse, habe die ganzen PMs bzw. E-Mails in denen steht, das die Teile top in Ordnung sind usw.... Was würdet ihr machen?! Er wohnt nicht weit von mir weg, deshalb werd ich ihm die LR vorbeifahren und mein Geld fordern!! Weil sowas find ich echt ne sauerei, sowas sollte unter Bikern eigentlich nicht passieren, oder?! ![]() Mal rein rechtlich - Streetbiker - 2004-01-07 Laut BGB wär des ganz sicher a Sachmangel den er zurücknehmen muss ![]() Mal rein rechtlich - Ollimat - 2004-01-07 Ist echt ne Sauerei, also wenn Du beweisen kannst, dass Du die Dellen nicht reingemacht hast... und der sich trotzdem weigert das Geld rauszurücken, würd ich zur Polizei gehen. Mal rein rechtlich - Tobias - 2004-01-07 red´ zerscht moi mid dem Typen, bevor du mit "rein rechtlich" anfängst... Mal rein rechtlich - Cove Rider - 2004-01-07 hab ihm schon geschrieben, aber trotzdem sowas find ich echt ne sauerei.. Weil ein kleiner Betrag war es eigentlich auch nicht und ich arbeite neben der Schule und für so nen schrott geb ich des sicher nicht aus! ![]() ![]() Mal rein rechtlich - Streetbiker - 2004-01-07 Also sicher erst mal mit dem Typen reden! Aber mal "rein rechtlich": Sachmangel in Kurzfassung: Sache weißt verienbarte Eigenschaft laut Kaufvertrag nicht auf. Sache ist für die vorausgesetze Verwendung unbrauchbar Fehler war bereits bei Übergabe vorhanden Fehler muss erheblich sein (siehe Verwendung) Ich lern grad Wirtschaft/Recht, also net wundern ![]() Mal rein rechtlich - Old Anonym - 2004-01-07 hi also rechtlich gesehn müsst er dir des geld zurückgeben ![]() ihr hab ja (auch wenns nur mdl is) nen kaufvertrag abgeschloßen.Wenn etz obwohl er das gegenteil gesagt hat dellen und risse in der felge sind hat er den vertrag verletzt folge: der vertrag hat keine gültigkeit mehr --> du kannst dein geld zurückverlangen ![]() wenn er sic aber querstellt..... würde af jeden bei ihm vorbei schaun und ihn zur rede stelln bevor ich rechtliche schritte einleite mfg Mal rein rechtlich - Tobias - 2004-01-07 Zitat: wenn er sic aber querstellt..... warad bei ihm vorbeischaun und mit ihm reden ned des erste? ![]() Jetzt moi abwarten was der Verkäufer dazu sagt... dann kann immer nu jeder mid seinem juristischen Wissen "auftrumpfen" ![]() Mal rein rechtlich - Metzkergiga4u - 2004-01-07 Ich glaube rechtlich heist der Fall Arglistige Verschweigung von Tatsachen. Das kanste einklagen aber du weist sicher wie lange so was dauert.. Und wenn er keine Kohle hat kriegst du nichts und must die Gerichtskosten Tragen.. Sorry aber da hast du nicht viele Chancen, villeicht bewegt dich dieser Fall demnächst zu einer Umsichtigeren Einstellung bei Finanzgeschäften.. ![]() Mal rein rechtlich - Cove Rider - 2004-01-07 naja, ich einige mich schon mit ihm, er ist da ziemlich einsichtig und hat sich schon entschuldigt... Mal schauen, ich halt eucht auf dem laufenden1! ![]() Mal rein rechtlich - X-up - 2004-01-07 ....................... |