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Rechtliche Frage - Daywalker - 2004-05-03 Also folgendes, ich hab vor paar Wochen nen Vanilla RC bei ebay verkauft. Hab dazu geschrieben, dass das Ding gerade geservicet wurde. Habe allerdings nicht geschrieben, dass ich noch die Quittung davon habe. Hab den Dämpfer in der USA servicen lassen, weil ich ne Möglichkeit dazu hatte und dadurch ist es mich günstiger gekommen. Allerdings habe ich, wie gesagt, keine Quittung davon. Der Käufer meint jetzt, dass ich mir das auch einfach nur ausgedacht haben könnte und will das Ding zurückgeben oder nen Preisnachlass. Ich hab ihm geschrieben dass er selbst bei FOX CAlifornien anrufen kann, und dort nach dem Herrn fragen, ders fuer mich eingeliefert hat. Selbst auf dem Karton, in dem ich ihm den Dämpfer geschickt hab, stand sogar noch die Adresse FOX USA drauf ! Zitat aus seiner Mail: so servus ich bin wieder aus dem urlaub zurück.es ist tatsächlich ein alter dämpfer ca.1999 oder 2000.das ist schade.aber wie gesagt wenn wir uns nicht einig werden dann lassen wir das unsere anwälte auskaspern,meiner sagt z.b. das es eine vortäuchung falscher tatsachen ist ist rein zu schreiben es wurde ein check gemacht aber man es nicht prüfen kann.das der text den bieter anreitzt zum bieten und vorsätzlich falsche angaben gemacht wurden.mein vorschlag währe du läst ein paar euro am preis nach oder nimmst ihn ganz zurück.bitte überlege es dir genau,und sage mir bescheid.ansonsten siehe oben.normalerweise bin ich immer kulant,und wäre es auch wenn eine quitung da wäre,aber 200 euro für einen alten dämpfer....servus xxxxxxx Ehrlich gesagt denke ich dass ich auf der sicheren Seite bin bzw nichts falsch gemacht habe. Immerhin hab ich auch nicht hingeschrieben, dass ich eine Quittung vom Service besitze! Also bitte die Juristen zu Wort ![]() Rechtliche Frage - Fred - 2004-05-03 na wennst es ihm mittels anruf oder karton beweisen kannst geht des vielleicht scho. Rechtliche Frage - bunny - 2004-05-03 ich denk der kann dir nichts anhaben, der müddte dir ja nachweisen dass das ding nich beim service war, wo ich mir nur schwer vorstellen kann wie das gehen soll, vor allem wenn das ding bei service war ![]() hat er denn irgendwas dran auszusetzten, an der funktion, schlürft er oder so ![]() hast doch sicher hingeschrieben dass das n privat kauf und so weiter iss? Rechtliche Frage - Daywalker - 2004-05-03 Hab natürlich hingeschrieben, dass es nen Privatkauf ist... Der Dämpfer ist TOP und war auch wirklich beim Service ![]() Juristen wo bleibt ihr ![]() Rechtliche Frage - bunny - 2004-05-03 ich glaub der will den aus irgend nem anderen grund zurückgeben, was weiss ich, vielleicht will er jetzt n anderen, jedenfalss klingt das für mich nur wie n vorwand! beweisen kann er dirs ja nich, und ne rechtliche handhabe hat er auch nich, du hast ja nichts unrechtes getan! wasn dass für ne einbaulänge gewesen und wie hoch war der endpreis wenn man mal fragen darf ![]() ![]() Rechtliche Frage - Tyrolens - 2004-05-03 Beweisen solltest du es schon können. Ruf halt in den USA an, und laß dir eine Bestätigung senden. Rechtliche Frage - Dirty Rider - 2004-05-03 dann schreib ihm mal warum er bei ebay angemeldet ist wenn er alles für unglaubwürdig hält, nimm ihn zurück und sag er soll schaun was er bekommt...denn bekommst sicher wo anderst besser weg...so leute kann ich leiden ![]() Rechtliche Frage - bunny - 2004-05-03 na aber wenns doch auf dem karton steht und der typ da anrufen kann?! ausserdem muss er es ja nich beweisen? ich mein in unserem rechtssystem iss man ja wohl noch unschuldig bis einem das gegenteil bewiesen werden kann! obwohl es ihm warscheinlich viel stress ersparen würde wenn er es beweisen kann! Rechtliche Frage - Tyrolens - 2004-05-03 Am Karton steht aber so wie ich das verstanden habe nur, dass der Dämpfer aus den USA kommt. Oder steht am Karton etwa auch, dass er dort gewartet wurde? Eigentlich ist das ja eine Frage der Beweislast. Und die trifft für die ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist den Verkäufer. Die Unschuldsvermutung hat übrigens IMO nur was im Strafrecht verloren. Rechtliche Frage - mankra - 2004-05-03 Das ist net Straf sondern Zivilrecht. Warum rufst net selber an und läßt Dir ne Bestätigung faxen? Dann ist der Ärger mit dem Idioten wenigstens vorbei. Rechtliche Frage - bunny - 2004-05-03 hmmmm... aber er hat je bei der auktion jegliche gewährleistung ausgeschlossen? ich weiss natürlich nich inwie weit das vor gericht bestand hat, aber naja ![]() meinst du denn der typ könnte irgendwas vor gericht erwirken? oder was denkst du was dessen beweggründe sind, wenn der dämpfer 1a funktioniert ![]() Rechtliche Frage - Daywalker - 2004-05-03 Bzgl. der Gewährleistungsfrist: Trifft das auch zu wenn ich Garantie- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen habe ? Rechtliche Frage - Tyrolens - 2004-05-03 Die Gewährleistung kann man nur bedingt ausschließen. Die deutschen Kollegen schreiben hierzu: "...Grundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung möglich. Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird. Passiert dies nicht, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen..." Rechtliche Frage - troy - 2004-05-04 die gewährleistungsfrist ( bei gebrauchten gütern übrigens auf ein jahr kürzbar ) gillt aber NUR für gewerbe treibende; als privater verkäufer gillt nach wie vor > gekauft wie begutachtet <; => keine gewährleistung. Zitat: normalerweise bin ich immer kulant,und wäre es auch wenn eine quitung da wäre,aber 200 euro für einen alten dämpfer der typ will nur noch etwas für sich rausschlagen; und klingt so als ob er das regelmässig machen würde . . denn normalerweise ist er ja kulant ?! was für ein schwachsinn; als käufer kulant zu sein ?!? 1) schreib denen in us eine mail und lasse sie gelich an ihn weiterleiten; oder 2) sag ihm er soll dir den dämpfer "frei" zurückschicken sonst nimmst du ihn nicht an und zahlst auch nichts zurück; das dürfte dann wohl genau der betrag sein den er bei einer vergünstigung erwarten würde; Rechtliche Frage - bunny - 2004-05-04 Zitat: der typ will nur noch etwas für sich rausschlagen meine meinung ![]() |