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ebay Problem : brauch paar Paragraphen - Daywalker - 2004-08-21 Aloha, folgendes Problem: Hab mir ne neue Videobrille gekauft. Ist heute gekommen, natürlich gleich ausgepackt und geschaut. 1.) Es hat a Kabel gefehlt, wodurch ich das Ding nur mit nem Akku betreiben könnte! 2.) Es hat nen kleinen Kratzer im Display und ehrlich gesagt hab ich keine Lust mir dadurch mein Auge kaputt zu machen. siehe hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5712643257&ssPageName=STRK:MEWN:IT Nun hab dem Herrn mit dem ausgezeichneten Deutsch gleich mal ne mail geschrieben. Habe folgende Antwort erhalten: Hallo da ich Kein händler bin und gerät als privat verkauft habe und extra drunter geschrieben habe (verkauf von privat Keine garantie,Umtausch oder Rücknahme) werde ich das gerät nicht zurück nehmen Ich habe das gerät Überprüft und mir sind keinerlei Fehler aufgefallen das mit denn kabel tut mir leid aber ich kann ihnen Das Kabel noch besorgen und zuschicken. Mehr kann ich leider nicht für sie tun ich habe auch keine stelle wo ich das gerät in Retour zurück geben kann. Des wegen verkauf von privat MFG: Das Gerät ist eindeutig nicht "neu", weil sonst wär wohl kaum a Kratzer im Display. Etz bräucht ich von euch, Jazzblue, Tyrolens usw. ![]() ![]() Danke ![]() ebay Problem : brauch paar Paragraphen - rembox - 2004-08-21 pfff kannst gleich stecken lassen. spar dir das geld lieber! das hat keinen sinn. du musst wenn dann richtig mitanwalt hin..per mail schonmal gar nicht nur per brief (vom anwalt etc) ist halt scheisse bei ebay ~ ps.: ich würd sachen eh nur bei leuten mit 100++ bewertungen kaufen ![]() edit.: übrigens schreiben viele das OVP und neu hin...jeder denkt jetz noch eingeschweisst in OVP etc nicht benutzt. aber darunter kannst auch verstehen das das gerät neuwertig ist (auch mit kleinen kratzern) und einfach nur in der Original V. geliefert wird :/ ebay Problem : brauch paar Paragraphen - Red - 2004-08-21 Es gibt bei ebay Richtlinien, an die sich die wenigsten halten, "Neu" ist so definiert: "Der Artikel befindet sich noch in der Originalverpackung, sämtliche Handbücher und andere Dokumentation sind vorhanden. Der Artikel weist keine Gebrauchsspuren auf, ist fehlerfrei und vollständig intakt. Die Garantie für den Artikel ist noch nicht abgelaufen." So wie es Daywalker schildert ist der Artikel nichtmal mehr "neuwertig". Ich hab vor kurzem auch Probleme mit einem falsch beschriebenen Artikel gehabt, ohne Anwalt läuft da scheinbar garnix. Ebay hilft einem auch nicht, der Käuferschutz ist Dreck. ebay Problem : brauch paar Paragraphen - rembox - 2004-08-21 ja die richtilinien gibt...nur wayne interessiert? würde letztens auch übern tisch gezogen... ne graka funktion einwandfrei..getestet..speicher durchgeschmort. hab ihm mit anwalt gedroht und den betrugsfall ebay gemeldet..die haben dafür ja extra ne seite etc. das is jetz 4 wochen her. und es wird noch genausoviel passieren wie in den 4 wochen ... NIX ebay Problem : brauch paar Paragraphen - BATMAN - 2004-08-21 Wenn ich Dir jetzt haufenweise Paragraphen zitiere bringt Dir das nicht viel. Das ist Problem ist wirklich, dass Recht haben nicht gleich Recht bekommen heißt. Du bist im Recht, da die erworbene und beworbene Ware von der Beschreibung abweicht. Es ist auch ein Irrglauben, dass man durch irgendwelche Auschlüsse die Ware nicht mehr zurück nehmen muss, wenn sie von den angepriesenen Eigenschaften grob abweicht. Allerdings kommst ohne Anwalt nicht weit. Nen Brief von Anwalt mit Bearbeitung wird Dich min. 50 € kosten. Wenn Deine Eltern ne Rechtschutzversicherung haben, deckt diese Dich als Kind vielleicht ab. |