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Rechtlichefrage zu Schadenszahlung? Schnell bitte! - Druckversion

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Rechtlichefrage zu Schadenszahlung? Schnell bitte! - Old Anonym - 2005-12-17

Dürfen bei einem schaden in höhe von 170€, 40€ wegen der Werterhöhung abgezogen werden? Es geht um einen neuen stoßfänger! Das auto ist 5 jahre alt!

Bitte um schnelle antowrt! DANKE!!!!


Rechtlichefrage zu Schadenszahlung? Schnell bitte! - BATMAN - 2005-12-17

Hab ich noch nie was von gehört.

Geh in ne Werkstatt laß nen Kostenvoranschlag machen und den soll der Unfallschuldige seiner Versicherung geben.
Danach bekommst die Kohle und kannst entscheiden ob Du nun das Auto reparieren lassen willst oder nich.

Durch diesen Abzug müßtest ja was draufzahlen und das kann nicht sein.

Als mir einer reingefahren ist, wurde keine Werterhöhung abgezogen.
Wer verlangt denn diesen Abzug?

Außerdem verlierst ja eher an Wert, da das Fahrzeug, falls der Schaden größer wäre, nun nen Unfallwagen wäre.
Es muß der Urzustand wieder hergestellt oder Dir der Verlust dessen vergütet werden.
Du bist daher auch nicht zur Reparatur verpflichtet