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Hab gerade was interessantes gefunden (chip.de):
Filesharing: Provider haben keine Auskunftspflicht
Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main erschwert der Musikindustrie die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet. Der nun veröffentlichten Entscheidung zufolge sind Internet-Provider grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internet-Nutzers mitzuteilen, der Musikdateien zum Download anbietet und dadurch Urheberrechte verletzt (Az.: 11 U 51/04).
Das Gericht wies damit die Klage einer Plattenfirma ab. Zur Begründung erklärte der elfte Zivilsenat, Provider schafften nur die technischen Voraussetzungen für die Durchleitung von Informationen, ohne von deren Inhalten Kenntnis zu haben. Von Überprüfungspflichten seien sie weitgehend freigestellt.
Zwar sei ein Provider verpflichtet, den Zugang eines Anbieters von Dateien zu sperren, sobald er von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlange. Auskunft über Dritte, die den Internet-Zugang für urheberrechtsverletzende Angebote nutzen, müsse er jedoch nicht erteilen. Der Provider selbst verletzte nämlich keine Urheberrechte und leiste auch keine Beihilfe dazu. (ddp)