2005-06-27, 17:19 
		
	
	
		tach mitanander,
eine frage hätt ich zum weiterzahlen von gehalt im Krankheitsfall vs produkthaftungsgesetz.
sollte man auf grund eines fehlerhaften produktes erkranken und z.b. 4 Tage ausfallen kann dann ja der vorgesetzte das gehalt für die 4 Tage von dem hersteller bzw. dessen EU vertreter verlangen. kann man denn als vorgesetzter rechtlich auch auf die idee kommen und sagen das der betroffene mitarbeiter für die 4 Tage kein Gehalt erhält und sich dieses bitte vom Hersteller des mangelhaften Produkten holen bzw. bei diesem übern Anwalt geltend machen soll ?
Wäre relativ wichtig deswegen lasst euch mit den Antworten zeit !![[Bild: mryellow.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mryellow.gif)
  
	
	
	
	
	
eine frage hätt ich zum weiterzahlen von gehalt im Krankheitsfall vs produkthaftungsgesetz.
sollte man auf grund eines fehlerhaften produktes erkranken und z.b. 4 Tage ausfallen kann dann ja der vorgesetzte das gehalt für die 4 Tage von dem hersteller bzw. dessen EU vertreter verlangen. kann man denn als vorgesetzter rechtlich auch auf die idee kommen und sagen das der betroffene mitarbeiter für die 4 Tage kein Gehalt erhält und sich dieses bitte vom Hersteller des mangelhaften Produkten holen bzw. bei diesem übern Anwalt geltend machen soll ?
Wäre relativ wichtig deswegen lasst euch mit den Antworten zeit !
![[Bild: mryellow.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mryellow.gif)

 
 

 


![[Bild: icon_question.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_question.gif) mit im Spiel ??
 mit im Spiel ?? ![[Bild: grin.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/grin.gif)