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Garantie bei Snowboards
#1
sers

i weiß dass wir einige juristen im board ham, vielleciht kennt sich ja wer aus, also:

Ich hab mir bei Sports Experts ende 2004 ein Santa Cruz Dou Shield (relativ teures/gutes Freerideboard) gekauft. Nachdem ich heuer die Zweite Saison gefahren bin, bemerke ich, dass an der Frontsite die Kante eine leichte Delle hat und der Belag herausgedrückt is. Eigentli dürfte dass nicht passieren und sollte meiner Meinung nach unter Fehler bei der Verarbeitung (Produktionsfehler) handeln.

Ich werds in nächster Zeit amal zum SHop tragen, die von meinem neuen Boardshop haben nämli gmeint dass es SC eigentli umtauschen sollte...

Jetzt hab ich amal gelesen dass bis zu 6 monaten nach dem kauf der hersteller beweisen muss, dass kein Materialfehler vorliegt und bis zu 2 jahre nach dem kauf der käufer beweisen muss, dass einer vorliegt..stimmt das, bzw. trifft das auf Österreich zu?

sry, dass ichs jetzt schon poste aba i schreib anfahc wieer was rein, wenn ichs hintragen hab..

aja, außerdem hab i no a boardverischerung gegen bruch, wär die frage was als Boardbruch gilt..Belag zerstört?

aja, es wäre reparierbar..

grüße und thx für die antworten

sven
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#2
das was du mid den 6 monaten etc.. meinsd is ,bei uns in d zumindest, die Gewährleistung, die jeder händler übernehmen muss,wenn er am Schaden schuld hat(falsche Lagerung etc..) Garantie is a anderes paar stiefel, die is freiwillig und kann vom hersteller selbst festgelegt werden, wenn er nicht will, brauchd er keine Garantie zu geben, aber santa cruz gibt sicherlich garantie, die können sich sowas ned erlauben.
Deins is a klarer Garantiefall, mussd dich halt bei santa erkundigen wies ausschaut mit Garantieleistungen.
Dein Händler wirds wahrscheiinlich einschicken müssen und die von santa prüfen das dann.
Das is jetzt das Recht in Deutschland, dürft aber in Ö nicht anders sein, weil soviel ich weiß das von der EU gemacht wird, bin mir aber nicht sicher
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#3
Zitat: bemerke ich, dass an der Frontsite die Kante eine leichte Delle hat und der Belag herausgedrückt is

Also ich mutmaße mal was ein Händler da sagen würde.
"Ja das war a Stein, sowas is unsachgemäße Behandlung und von der Gewährleistung ausgeschlossen. Hat uns gfreut und beehrns uns bald wieder."

Zitat: außerdem hab i no a boardverischerung gegen bruch, wär die frage was als Boardbruch gilt..Belag zerstört?
Bruch heißt Bruch so wie das Wort definiert is. Wenn der Kern gebrochen is bekommst es ersetzt und wenn ned dann ned.

Stell mal a Foto rein aber so wie sich des anhört hast du da weder einen Ersatzanspruch noch kannst da auf Kulanz hoffen.
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#4
Gewährleistung ist EU-weit 2jahre.
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#5
auf unbewegte gegenstände [Bild: icon_wink.gif]

N
a
t
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#6
Die 2 Jahre stimmen schon, allerdings stimmt das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten auch [Bild: icon_rolleyes.gif]

Ich hab seinerzeit meine Boards in einem solchen Fall von der Versicherung ersetzt bekommen, einen Versuch wärs wert. Geh halt zuerst einmal ins Geschäft und schau was die sagen, wenn sie nicht tauschen wollen schaun wir weiter [Bild: icon_twisted.gif]
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#7
in der aktuellen pleasure is ein artikel über boardschäden und garantie/gewährleistung drin.

wo kann man sein board gegen bruch versichern lassen und was kostet sowas?

benni
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#8
hab meins gleich bei sports experts versichern lassen...

kostet ned wirklich viel (30€ pro jarh oda so)

und board und bindung sind für 2 jarhe gegen bruch und diebstahl gesichert...zahlt sich bei einem set um 750E schon aus...

im ersten jahr grigst 80% im zweiten noch 60%

is ned der hammer, aber besser als nix..

i werds ihnen am samstag amal bringen

grüße
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#9
Servus!

Also normalerweise bekommt man ne Delle in der Kante und das daraus resultierende Belagrausdrücken nur wenn das Ding umfällt, oder sonst irgendwie hart anschlägt.
Fällt also eindeutig unter: "Gewaltschaden" / "Transportschaden" und wird nicht auf Garantie ersetzt!
Kann man leider nichts machen!

Der Mo
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