Beiträge: 2,508
Themen: 70
Registriert seit: 2002-03-25
Bewertung:
0
seh ich auch so...wenn ich nur des machen würd was legal is könnt ich fast meine ganzen sportarten an den nagel hängen. weil einfach nicht genug legal angeboten wird hier in ö. man darf ja nirgends fahren :evil: von sowas lass ich mich ned einschüchtern. und stehenbleiben??? :insane: :2rolleyes: des letzte was ich machen würd. winken würd ich ihnen vielleicht...
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
Beiträge: 2,873
Themen: 151
Registriert seit: 2005-01-25
Bewertung:
0
2007-01-23, 19:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2007-01-23, 20:34 von der koch.)
fakt ist das radlfahren im wald verboten ist und nun auch striktes durchgegriffen wird.
davonfahren bringt nix, es ist ein jagdaufseher vor ort mit vollmachten seitens der bh und gemeinde, förster vom starhemberg, polizei selber wird auch teilweise kontrollieren - speziell an we.
am besten fernhalten, denn mit übertretungen des fahrverbotes wird alles nur verschlimmern.
@georg: letzten endes sind wir immer gut ausgekommen nur wurde das shutteln die letzten 2 jahre immer ärger und nun sieht man was dabei rauskommt. speziell da eigentlich fast nur von ortsfremden geshuttelt(durch wald auf forststraße) wurde.
Beiträge: 2,508
Themen: 70
Registriert seit: 2002-03-25
Bewertung:
0
der koch schrieb:davonfahren bringt nix, es ist ein jagdaufseher vor ort mit vollmachten seitens der bh und gemeinde, förster vom starhemberg, polizei selber wird auch teilweise kontrollieren - speziell an we.
ich hab ja ka nummernschild am radl. besser abhauen als erwischen lassen und zahlen. is beim crossen auch so. und wenn ma nicht davonkommt hat ma sowieso pech ghabt. sskm!
dass das verbot durch rücksichtsloses fahren verabschiedet wurde is schon blöd. aber manche warten ja grad drauf dass sie einen grund haben irgendwas zu verbieten :2rolleyes: was willst da machen? man kanns sowieso nie allen recht machen. deshalb muss ma auch manchmal drauf scheissen.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
Beiträge: 574
Themen: 42
Registriert seit: 2001-06-28
Bewertung:
0
zach. echt zach und ewig schad um die location.
Beiträge: 2,873
Themen: 151
Registriert seit: 2005-01-25
Bewertung:
0
@otto: da gibt es nix mehr hinzuzufügen!!!!!!