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du wirst venommen werden,.. bze du hast eh schon deine ausage gemacht,.. dann wird er vernommen werden und du wirst ncihtmal zum prozess erscheinene müssen auser er gibts nciht zu dann wird das ein zivilprozess- also musst du i den zeugenstand,.. aber das verfahren wird höchstwahrscheinlcih eingestell werden bze es wird zu einem ausergerichtichen vergleihc kommen,.. der benz-onkel steckt dir 500 euros zu und die sache is vorbei
@diesen doggen tot fahr- typen ich weis nciht wie es bei euch ist bei uns gehören alle hund immer an die leine auser in wälder und auf wiesen ,.. da dürfen sie frei sein auser wenn irgendwelche anderen leute kommen aber doggen immer! mit beiskorb,.. wennst ihn umfährst und du verletzt dich dann hast da 1) was falsch gemacht und 2) selber schuld
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@fr_joker: sorry, irgendwie versteh ich kein Wort von dem, was Du da schreibst...
In Ö gibt es keine Schulterhöhe, ab der ein Hund an die Leine muß...sondern es gilt allgemein Leinen- BZW. Maulkorbpflicht...In Wien hat´s zB dann so "Hundezonen" wo die Hunde frei rennen dürfen und auf Abrichteplätzen gilt die Leinen- BZW Maulkorbpflicht auch nicht!
Im Wald dürfen die Hunde übrigens NICHT frei rennen, wenn sie keinen Maulkorb haben...
@Pinky: Aber wenn Du eh weißt, dass das eine Hundewiese ist (auch wenns eine inoffizielle is) warum ratterst dann mit einem Affenzahn drüber? ![[Bild: icon_eek.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_eek.gif)
Läßt, finde ich, auf den Geisteszustand des Radlers schließen...
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ist egal. ich habe das wohl schlecht erklärt. ich will keine doggen tot fahren nur wer ist schuld wenn ein hund der an die leine muss nicht an der leine ist und dann einen unfall auslöst. darum gings mir eher.
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lesen! denken! schreiben,.. lies mal genau buchstabe für buchstabe was ich geschrieben hab *tztz*
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gibt es hier jetzt Juristen :-)?
am besten Straßenverkehrsrecht und für Deutschland. würde mich gerne mal über eine Fahradlizenz unterhalten. Ein bekannter von mir ist Polizist und fährt mit mir trial und er sagt (auf die schnelle zusammengefasst), dass man mit der Lizenz (mehr oder weniger) freigestellt wird von der STVZO.
Eine andere Stimme spricht dagegen und ich würde gerne eine dritte Meinung einholen. Die Details dazu liefer ich dann später wenn sich hier kompetente Personen zeigen.
Danke vorweg, cu
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wie ist das jetzt zu verstehn, man kann der STVZO entegehn, das heißt man darf sein rad dann ohne rückstrahler usw fahren?
ich kenn nur einen fall, und zwar das rennräder unter nem best. gewicht kein licht brauchen.
aber alles andere würd mich wundern.
Tut mir jetzt leid das das keine kompetente Antwort war, aber das interessiert mich jetzt auch, also nix für ungut.
ride on
matti
skibum69 schrieb:every tool is a hammer, unless it's a screwdriver; in which case, it's a chisel.
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also mir wurde gesagt, dass ich mit einer Lizenz mit meoinem trialbike von der stvzo innerhalb meines Bundeslandes freigestellt bin. Somit darf ich ohne Licht und auch ohne Bremsen fahren, wenn ich jedoch einen Verkehrsunfall baue und der lässt sich darauf zurückführen, dass es an den fehlenden bremsen oder dem mangelnden Licht lag, bin ich richtig gekniffen. Die Lizenz erlaubt dir also eine gewisse selbsteinschätzung.
Andere stimmen sagen, dass es nicht geht und cih hätte hat gerne ne dritte Meinung zu dem thema gehört
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weißt du obs sowas auch n deutschland gibt...wäre cool
skibum69 schrieb:every tool is a hammer, unless it's a screwdriver; in which case, it's a chisel.
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Zitat:gibt es hier jetzt Juristen :-)?
am besten Straßenverkehrsrecht und für Deutschland
Zitat:weißt du obs sowas auch n deutschland gibt...wäre cool
ich glaube er spricht von germany
ich fahr was gut aussieht
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naja.. .strenggenommen versuche ich ja grade noch rauszubekommen ob es das für Deutschland auch gibt :-) wie gesagt.. ich warte auf juristen... treuts euch nicht woll :twisted:
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ich weiß ja nicht, aber is ma bei sowas mit selbstjustiz ned besser beraten?
ich mein wenn er dich angreift, dann kannst ihm doch eine reinhaun, vor allem wennst an zeugen hast...
is nur meine persönliche meinung, weil ich solche leute hasse, die immer mit ein bisschen bußgeld davonkommen...
lg
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trauco schrieb:ich weiß ja nicht, aber is ma bei sowas mit selbstjustiz ned besser beraten?
ich mein wenn er dich angreift, dann kannst ihm doch eine reinhaun, vor allem wennst an zeugen hast...
is nur meine persönliche meinung, weil ich solche leute hasse, die immer mit ein bisschen bußgeld davonkommen...
lg
also erstens ist selbstjustiz nicht geduldet...dann kriegst du auch noch ne strafe...das heißt(wenn angebracht) seblstverteidigung.
und zweitens gehts schon lang um ein neues thema
ride on
matti
skibum69 schrieb:every tool is a hammer, unless it's a screwdriver; in which case, it's a chisel.
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