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Unterbodenlicht
#1
Tach,
es gibt doch welche unter euch die sich mit autos auskennen.
ich wollt mal fragen wie die gestzeslage mit unterbodenbeleuchtung in deutschland genau is.
überall wo man es kaufen kann steht:
"Nicht im Bereich der StVZO zulässig,nur für Showzwecke!"
darf man es überhaupt nicht dranbauen oder darf man es dranbauen abba net benutzen?Oder darf man es aufm parkplatzt im stehen benutzen?
wäre danknbar für ernstgemeinte hilfen


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#2
also du darfst es net in der fahrt auf der strasse benutzen und auch net wenn du an der ampel stehst.aber wenn du dich auf sonem bollotreff aufner tanke hinstellst kannst du es anmachen.sie können dir nix ...
nur net im verkehr weil du die leute damit ablenkst mein ich
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#3
ganz einfach: überall wo die stvo gilt ist dieses licht verboten, dort wo sie nicht gilt erlaubt!

praktisch also nirgends wost mim auto hin kannst darfst es offiziell einschalten!

wennst es in deinen garten stellst kannst es anmachen und damit posen [Bild: smile.gif]

aber ich denk auf der tanke wird sich keiner belästigt fühlen, wenn du es anmachst


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#4
alles verboten.
Du darfst du Unterbodenbeleuchtung nur im Stand an lassen. zB. als Ausstiegshilfe.
Meine Überlegeung:
Es gibt ja die Leucht unter der Tür die angeht wenn du die Tür auf machst.
An die Leuchte über einen Wechselschalter die Unterbodenbeleuchtung anschließen und wenn die Bullen kommen und meckern sagst die Tür war nicht richtig zu, deswegen hat die geleuchtet [Bild: wink.gif]
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#5
Zitat: An die Leuchte über einen Wechselschalter die Unterbodenbeleuchtung anschließen und wenn die Bullen kommen und meckern sagst die Tür war nicht richtig zu, deswegen hat die geleuchtet

das ist genial...aber ob es nachher funtioniert ist dann die frage....
[Bild: wink.gif]
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#6
umsetzen isch kein Problem, einfach Wecheselschalter nehmen mit drei Anschlüssen.
Einen auf Batterie
Einen zur Ausstiegshilfe
und einen zur Unterbodenbeleuchtung
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#7
nein [Bild: smile.gif]
hab mich falsch ausgedrückt...
ob es dann mit der POLIZEI funktioniert [Bild: icon_exclaim.gif] [Bild: wink.gif]
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#8
joa, isch Glückssache [Bild: wink.gif]
Aber bessere Ausrede gibts eigentlich net
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#9
In Österreich ist die Unterbodenbeleuchtung soviel ich weiß nur erlaubt wenn der Motor abgestellt und die Türe geöffnet ist.

Das Argument "sorry, hab nicht gewußt, dass die Türe offen ist) wird mit Sicherheit keinen Polizisten interessieren [Bild: icon_rolleyes.gif]
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#10
ja eben...aber wenn er nett ist...dann wirds schon passen denke ich [Bild: wink.gif]
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#11
also das stimmt scho mit der regel wenn der motor aus ist aber bei uns fahren trotzdem manchmal damit rum udn haben es auch an!
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#12
jo he

wieviel leute haben ihre alu bock mit den breiteren schlapfn drauf typisiert? wer hat die tieferlegungsfedern eingetragen? das 28er momo lenkrad is sicher auch net legal befästigt und abgesegnet worden!

so is des hoit amal!

wieviele leute wissen scho das scheibenfolien illegal und nicht typisierbar sind?

so is ja auch wieder net!

nur unterbodenlicht ist etwas was zb einem vorbeifahrenden kiwara sofort ins auge sticht! ob die 195er typisiert san oder net sieht er erst, wenn er im zulassungsschein nachschaut!

ma muss halt aufpassen und überlegen wo man die neon röhrln aufdreht und wo nicht - is genauso mitn (zu)schnell fahren.


EDIT: ich schreib als wär ich angsoffen [Bild: laugh.gif]
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#13
aussadem schaut so a beleuchtung jo nur scheiße aus [Bild: smile.gif]
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#14
ausserdem


do host recht [Bild: icon_mrgreen.gif]


wenn i ma sowas je kaufn sollt kommt sicher a so a nebelmaschin in die wasch düsen oder neben den blinker [Bild: smile.gif])
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#15
Zitat:wieviele leute wissen scho das scheibenfolien illegal und nicht typisierbar sind?

Also bitte, es gibt genau einen Folie die in Österreich erlaubt ist!
Dementsprechend teuer ist sie. Außerdem darf sie nur bei den hinteren Türen und der Heckscheibe montiert werden, vorausgesetzt, dass die Scheiben nicht schon eine gewisse Tönung aufweisen.
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