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Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe..
#1
..für die Musikindustrie.

Quelle: wcm 226, Februar 2005

Ich fasse zusammen, die Richtigkeit sollen unsere Juristen überprüfen.

An unsere deutschen Nachbarn: Folgendes hat sich im Alpenland zugetragen und ist nicht auf deutsches Recht übertragbar..

Die Ausgangslage

Die Musikindustrie will zivilrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Dazu müssen sie von den Providern die persönlichen Daten anhand der IP-Adressen erhalten. Das UrhG statuiert in §87b einen Auskunftsanspruch. Allerdings greift die Herausgabe der Daten in das Fernmeldegeheimnis ein welches in Artikel 10a des Staatsgrundgesetzes verankert ist.

Die Entscheidung

Bis jetzt war strittig, ob das UrhG einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis legitimiert. Nach einer Entscheidung des LG Wien (Ratskammer des LG für Strafsachen Wien, 286 Ur 300/04y) ist ein sogenannter Rufdatenerfassungsbeschluss nach §149 StPO erforderlich.

Die Folgen

Und jetzt wirds lustig. >:-) Der §149 StPO verlangt eine mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe strafbare Handlung (§149b Absatz 2 Nr. 2)

Aber: Der Strafrahmen für Urheberrechtsverletzungen nach §86 UrhG liegt entsprechend §91 UrhG nur bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Nur wer gewerbsmäßig handelt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zu bestrafen.

Im Klartext

Klartext für alle denen es bis jetzt zu theoretisch war: Wer mit einer dynamischen IP ins Netz geht, kann nur über den oben erwähnten §149 StPO identifiziert werden. Dafür ist die Vorraussetzung aber nicht vorhanden, weil nach §91 UrhG eine Urheberrechtsverletzung kein genügend schweres Delikt ist, (was imho auch vollkommen richtig ist, pers. Meinung von mir) um einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zu rechtfertigen.

Gewerbsmäßiger Handel mit Material welches durch das UrhG geschützt wird, kann aber durch den höheren Strafrahmen verfolgt werden.

Ein gewerbliches Handeln ist bei einem Tauschbörsennutzer aber kaum vorstellbar.

Für Nutzer einer statischen IP-Adresse gilt diese Bestimmung aber nicht, da eine statische IP wie eine Telefonnummer ein "Bestandsdatum" darstellt und sie können somit leichter abgefragt werden.

Eine Änderung dieser Situation könnte eine EU-Richtlinie bringen die erst im April 2006 in nationales Recht umgesetzt werden soll, und selbst da ist umstritten ob diese "über den Fermeldegeheimnis steht".
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#2
Gut, dass man Router auch neu starten kann [Bild: mrblue.gif]
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#3
was ist der unterschied zw. statischer und variabler ip im bezug auf das fernmeldegeheimnis?
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#4
Wie das genau ist, mußt du drei Juristen fragen und bekommst vier Antworten.

Eine dynamische Adresse ist eine vergängliche während eine statische wie eine Telefonnummer gleich bleibt. Sie unterliegt daher nicht dem Fernmeldegeheimnis.

Das ist aber auch unstritten, derzeit muß aber ein Provider nach Anordnung eines Richters die Daten zu einer statischen IP herausgeben.
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#5
also im klareren klartext:

Jeder der seine IP automatisch bezieht, braucht sich keine sorgen zu machen, ja?
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#6
Zitat: Jeder der seine IP automatisch bezieht, braucht sich keine sorgen zu machen, ja?

Solange du nicht gewerbsmäßig das UrhG verletzt, ist das richtig und gilt (nochmals für unsere deutschen Nachbarn) nur für Österreich.

Platten, Filme etc. die dir gefallen solltest du aber kaufen. Gibt für die meisten Sachen eh immer wieder Angebote unter 10 Euro und das ist wirklich nicht zuviel. Die Künstler/Interpreten/etc. müssen auch von etwas leben. Abgesehen davon ist die Qualität vieler getauschter Sachen ned gut, und taugt grad zum Testhören.
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#7
grml wieso gilt das mal wieder nur bei euch? -.-
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#8
Dankeschön herr georg, auf sowas hab ich gewartet. gerüchte zu dieser sache hab ich schon vor ca. 2 wochen gehört, habs aber nicht recht glauben können. jetzt schaut die sache net so schlecht aus...
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#9
Und woher was ich ob ich a statische oder a variable IP hab? Kann man das umstellen oder peil ich da grad voll vorbei?
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#10
wenn du dein dsl normal bestellst etc. hast a dynamische - statische sind ziemlich teuer etc... wenn du eine statische hättest, wüsstest du es [Bild: wink.gif]

also a feste is quasi standleitung, ohne 24h trennung pipapo
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#11
Naja, ich hab Kabel... sagt das was??
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#12
des is a gute frage mei freund [Bild: wink.gif]

also ich glaube kabel hat ne feste ip.

hast du alle 24 stunden ne zwangstrennung? Wenn du eine hast, hast ne dynamische ip wenn nicht ne feste. eigentlich solltest schon wissen ob deine ip fest oder statisch is [Bild: wink.gif] kost schliesslich auch mehr
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#13
mehr zahlt hamma sicher ned [Bild: tongue.gif]
Und as Internet geht bei und 24 Stunden am Tag durch...also wahrscheinlich a feste IP?
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#14
meine ip ist immer die selbe -> kabel
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#15
fixe kostet mehr ? [Bild: laugh.gif]
also bei uns kannst um 19€ im monat a fixe haben [Bild: laugh.gif]
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