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Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe..
#16
Zitat:
fixe kostet mehr ?
also bei uns kannst um 19€ im monat a fixe haben

Was bringt des? Mit am Router hab ich auch a fixe und wenn ich se ändern will start ich ihn neu [Bild: wink.gif]
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#17
hast du garnicht. auch mit router hast a zwangstrennung --> ip change

jede trennung der DFÜ verbindung hat einen ip change zur folge...


selbst wenn du um 15:45:11 disconnect hast und 15:45:12 wieder online bist hast du ein neues ip. JEDE einwahl ist mit ner neuen vergabe von nem ip vergebenm, ausser halt bei festen ip's (welche hier in deutschland zusatzkosten verursachen.
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#18
muss mal überprüfen, bei 1und hatte ich sicher keine Zwangstrennung, mal sehen ob das bei Tiscali auch so ist
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#19
@nekwildewutz: Schließe nicht von deiner Inet-verbindung auf andere. Es gibt auch Verbindungen - Telekabel, Kabsi zB in A - wo es keine Zwangstrennung gibt, dh. solange du im Internet bist, solange hast du deine gleiche dynamische IP was sehr praktisch ist [Bild: wink.gif] Und wenn du ein halbes Jahr den Router nicht abdrehst, hast du ein halbes Jahr die gleiche dynamische IP. Das ist aber von Provider zu Provider verschieden.

Ich will niemanden zu nahe treten aber ein bisserl Background sollte man schon wissen, also zB ob man eine dynamische IP hat oder eine statische. Schließlich wißt ihr auch wo ihr wohnt und welche Telefonnummer ihr habt, oder? [Bild: mryellow.gif]
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#20
Ich habe grad schnell nachgesehen, darum kein Anspruch auf Vollständigkeit:

§ 91 Abs 1 UrhG: "...ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten..."
§ 149 Abs 2 StPO: "...mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung..."

[Bild: wink.gif]
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#21
Tuts euch nicht täuschen, gewerbsmäßigkeit im juristischen Sinn heisst nicht dass man ein Geschäft eröffnet, sondern dass man sich damit einen dauernden Vermögensvorteil verschafft. z.B. das Runterladen von Filmen über eine längere Zeit (=dauernd); das gratis Bezihen von Liedern (= Vermögensvorteil).
Damit wäre die Rufdatenerfassung wieder legal...
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#22
Dann ist auch der Strafrahmen ein anderer.
Stellt sich die Frage, ab wann Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Weil ein (dauernder) Vermögensvorteil macht IMO noch keine Gewerbsmäßigkeit aus. Dazu brauchts schon die Absicht (dauernd) einen Gewinn in Geld machen zu wollen.

Ja ja, ich weiß, die hL sieht das etwas anders. [Bild: wink.gif]
Aber nach hL würde schon die bloße Wiederholgungsabsicht alleine, Gewerbsmäßigkeit ausmachen.
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#23
Zitat: Ich habe grad schnell nachgesehen, darum kein Anspruch auf Vollständigkeit:

§ 91 Abs 1 UrhG: "...ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten..."
§ 149 Abs 2 StPO: "...mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung..."


Aha, sieh an, dann wurde das falsch zitiert, aber es ändert nichts.

Zitat: Weil ein (dauernder) Vermögensvorteil macht IMO noch keine Gewerbsmäßigkeit aus. Dazu brauchts schon die Absicht (dauernd) einen Gewinn in Geld machen zu wollen.


So hab ich das auch verstanden, aber ich bin ja kein Jurist. Wenn Gewerbsmäßigkeit vorliegt, nur weil ich mir dadurch einen Vermögensvorteil irgendeiner Art verschaffe, dann kann ich die Unterscheidung Gewerbsmäßig oder nicht fallen lassen, denn dann ist alles gewerbsmäßig. Als nicht Jurist kann ich diese Ansicht also nicht teilen. Aber es gibt mehrere Sachen die Juristen in ihrer verkreuzten Denkweise logisch finden und Normalbürger ein ethnisch-moralisches Problem haben. [Bild: wink.gif]

Zitat: Ja ja, ich weiß, die hL sieht das etwas anders.


Und was heißt hL?
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#24
hL = herrschende Lehre.
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#25
Eurer Meinung kann ich mich schon anschliessen, aber der UR btw. StA der die Rufdatenerfassung bewilligt folgt leider meist der hL [Bild: icon_rolleyes.gif]
Aber mit einem guten Anwalt [Bild: icon_twisted.gif]
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#26
In D und wohl überall anders auch, wird bei Servern eh der komplette Verkehr aufgezeichnet.
Egal ob dynamisch oder nich. Solltens Dich rausgefischt haben, bekommen se auch Deine Daten vom Provider.
Lediglich die Telekom sträubt sich da noch ein bissl. Alle anderen ermahnen teils ihre User selber, oder sperren sogar Accounts, limitieren den Traffic auf bestimmten Ports ...

P2P ist zum Sterben verurteilt.
Aber es wird sich wieder was Neues auftun, oder mal lädt halt wieder vom FTP oder briefcase
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#27
Zitat:P2P ist zum Sterben verurteilt.
Aber es wird sich wieder was Neues auftun, oder mal lädt halt wieder vom FTP oder briefcase


Bitte?

Und selbst wenn gibt es mittlerweile Mittel und wegen Großnetzwerke für Filesharing zu nutzen [Bild: wink.gif]
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#28
Es wird früher oder später eine Gesetzesänderung geben, welche die Zuverfügungstellung eines Servers illegal macht. Somit wird es wohl auch keine Großnetzwerke mehr geben, da niemand die Verantwortung übernehmen will.
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#29
Wo du Recht hast, hast du Recht.

Das mit den Großnetzwerken war eher auf Firmen bezogen, die ihr Netzwerk für außen z.b. über den FTP-Port zugänglich machen (unabsichtlich) [Bild: wink.gif]
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#30
Zitat: über den FTP-Port zugänglich machen (unabsichtlich)

So wars ja vor p2p üblich. Vorteil war, dass man sau schnelle Downloads hatte, aber manchmal das Pech, dass ein Teil gefehlt hat.
Dateien waren in Teile gesplittet und auf Servern verteilt. Dann hatte man nen bestimmtes Tool welches die Dateien gezogen und zusammengefügt hat.
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