Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haftungsausschluss?
#1
Hallo!

Ich hab daheim nen gar ned so kleinen evil eye und ne kiesgrube mit drops und sonstigen zeug! Hab ich eh erst vor kurzen einige bilder gepostet! ( https://www.downhill-board.com/showflat....o=&fpart=1 )

Und ich wollt wissen wie man sich da am bestern gegen unfälle absichern kann und ob des überhaupt 100%ig geht!
Wie machen des BikeParks? Welche voraussetzungen muss man haben um so ein Haftungsauschluss durchführen zu könne? Reichen einfach aufgehängte zettel auf denen steht dass die benutzung auf eigene gefahr ist? Oder muss man alle die meine Anlage benutzen auch unterschreiben lassen?
Alles fragen auf die ich gern antworten haben möchte [Bild: smile.gif]

Kennt sich da jemand von euch aus? Bitte alles passende zum thema posten, auch links und so!

DANKE! [Bild: icon_razz.gif]

Domi
Zitieren
#2
Frag am Besten einen Anwalt.
Zitieren
#3
Hab ich schon, und der meinte dass ich die haftung NICHT ausschließen kann..... [Bild: icon_cry.gif]

aber damit gib ich mich nicht zufrieden! [Bild: smirk.gif]
weil des war nur ein normaler anwalt, der sich aber auch nicht näher damit beschäftigt...

weil wie is des bei bikeparks? haften die für körperliche schäden? oder wie schließen die ihre haftung aus? weiß dass hier keiner?

Domi
Zitieren
#4
Für grobes Verschulden kannst du die Haftung tatsächlich nicht ausschließen.
Zitieren
#5
Haftungsausschlüsse sind immer ein bisschen unsicher. Die Juristerei ist kein Wunschkonzert ("...damit geb ich mich nicht zufrieden..."). Aber wenn Du schon klare Aussagen von Juristen dazu haben möchtest solltest Du ein bisschen genauer werden, z.B.:
* Wo steht das ganze, Privatgrund(eingezäunt) irgendein Wald also Fremdgrund, öffentlicher Grund...
* Verlangst Du Eintritt oder fährst Du nur mit Deinen Freunden zum Spass?
*gibts bestimmte Betriebszeiten?
*
*
*

Das wäre für die Wirksamkeit bzw. Möglichkeit eines Haftungsausschlusses alles von Bedeutung.
Zitieren
#6
Nehmen wir an, dass die Anlange öffentlich zugänglich, also nicht abgesperrt ist: Ist die Anlage dann ein Weg im Sinne der Verkehrssicherungspflicht?

Bei z.B. Klettersteigen wäre dies ja der Fall.
Zitieren
#7
Am besten ist: Privatgrund, Einzäunen, Betreten verboten.

Wenn Einzäunen nicht möglich ist, untersage das Betreten des Bereichs: Waldarbeiten, gesperrt, Betreten verboten. Geht aber soweit ich weiß nur befristet, da muß es aber Tricks geben weil etliche Waldbesitzer seit Jahrzehnten befristete Sperrgebiete haben.

Wenn das auch nicht geht: Betreten, Benutzung, Berühren, Ansehen, etc der Anlange verboten.

Bin aber kein Jurist. Nur´n Angeber. [Bild: tongue.gif]
Zitieren
#8
Absperren ist das kleinste Problem. Muß man das Gebiet nur als Aufforstungsfläche auszeichnen. [Bild: laugh.gif]
Zitieren
#9
@beauty: Die Anlage is auf privatgrund, der aber frei zugänglich ist! also keine absprerrungen, es sind nur schilder aufgehängt auf denen steht wo was wie Benutzung auf eigenen gefahr und so weiter...
Ich fahr dort nur aus spaß mit mein kumpels! also nix mit eintritt und öffnungszeigen!

@Tyrolens: ich weiß nicht ob des der verkehrssicherungspflicht wie z.b. ein klettersteig entspricht! was wären wenn das so ist? muss man dann irgendwelche besonderen sachen beachten?
Wenn ich da ein schild mit Aufforstungsfläche aufstell ist es automatisch abgesperrt? echt? [Bild: confused.gif] wär ja lässig! darf man dann allerdings noch dort was baun (north shore) oder is des dann für alle gesperrt?

@ georg: als soll ich schilder mit betreten verboten machen! weil benutzen auf eigenen gefahr ist zu offen oda?
wie sieht des dann aber aus wenn ich mit freunden dort biken geh? weil wenn man nach dem schild geht darf die strecken/den wald ja keiner betreten! da müsste doch im fall dass ich mit kumpels dort bike dass betreten verbot wieder aufgehoben sein und dann bin ich wieder haftbar oder nicht?

Domi
Zitieren
#10
betreten auf eigene gefahr ? wie wärs damit ?
Zitieren
#11
Im Ernstfall weißt du nicht, daß deine Freunde dort gefahren sind was du Ihnen ja verboten hast. Ansonsten kannst du imho nicht 100%ig aussteigen (wenn überhaupt).

Meine Juristin schläft gerade, werde sie dann befragen. [Bild: wink.gif]
Zitieren
#12
Ist es Dein Privatgrund oder fremder Privatgrund ? Tschuldig dass ich so lästig bin aber ist ja auch von Bedeutung und aus der Formulierung "wenn ich Verbotschilder aufstell darf ich selber nicht mehr fahren" nicht ganz klar [Bild: icon_rolleyes.gif] (Juristen sind einfach Wortklauber [Bild: icon_wink.gif])
Zitieren
#13
Hm, also Schilder helfen genau nix. Wenn du 100%ig aussteigen willst, müßtest einzäunen und absperren und jedem ne Besitzstörungsklage etc. an den Hals hängen der wegen nem Unfall zu dir kommt. [Bild: tongue.gif]

Schilder helfen nix, weil sie das Gesetz nicht wirkungslos machen. Sprich, wenn du für ein Bauwerk und dessen "Gefährlichkeit" per Gesetz haftest, dann kannst du Schilder aufstellen was du willst.

Da gibts sogar das nette Beispiel Hund: Wenn du ein Schild aufstellt: "Warnung vor dem Hund" oder so, und
jemand steigt über den Zaun und der Hund beißt den (was wir eigentlich alle hoffen) dann bist du dran, und das Schild gilt strafverschärfend weil du ja gewußt hast, daß das Vieh gefährlich ist und es nicht entsprechend verwahrt hast.. also fesseln, knebeln und in ein Verlies sperren.

Andererseits kannst du eigentlich nur belangt werden wenn irgendein Gestell zusammenbricht. Das heißt aber auch, daß du regelmäßig warten und kontrollieren mußt.

Hab jetzt erst gesehen, daß du aus Bayern bist.. Lage wird aber ähnlich ein wie in A.

Wenn du an ein Arschloch kommst, der rechtlich sich auskennt hast du als Normalobürger aber keine Chance dem auszukommen. Kannst dir nur was einfallen lassen und es dem heimzahlen so quasi "vergiß die Schadenersatzklage und ich vergesse daß du für die Aufstockung der Garage keine entsprechende Baubewilligung hast" oder so... aber das ist Arbeit.
Zitieren
#14
Zitat: Da gibts sogar das nette Beispiel Hund: Wenn du ein Schild aufstellt: "Warnung vor dem Hund" oder so, und
jemand steigt über den Zaun und der Hund beißt den (was wir eigentlich alle hoffen) dann bist du dran, und das Schild gilt strafverschärfend weil du ja gewußt hast, daß das Vieh gefährlich ist und es nicht entsprechend verwahrt hast.. also fesseln, knebeln und in ein Verlies sperren.



Beim klassischen Fall von 70 cm hohem Jägerzaun, nur einem winzigem Schild an der Eingangstür und bösartigem Schäferhund dahinter wird das wohl stimmen, aber sonst?
Was, wenn das Gelände von einem richtigen Zaun umgeben ist und von überall die Beschilderung zu sehen ist?
Bei bissigen Hunden schaut´s wieder etwas anders aus, weil du bei denen ohnehin verschuldensunabhängig haftest.


Einige Ideen zum eigentlichen Thema: Haftpflichtversicherung abschließen [Bild: wink.gif], alle Anlangen eindeutig beschildern und zwar so, dass für alle, auch für Kinder ersichtlich ist, dass die dort nix verloren haben und es gefährlich, gefährlich, gefährlich ist. Abzäunen (inkl. Beschilderung) wäre natürlich noch besser. Jedenfalls muß jeder sofort erkennen können, dass die Anlangen gefährlich sind.

Befahrung nur zu bestimmten Öffnungszeiten (wo du dann auch als Aufsichtsperson dabei bist) und nach umfassender Einweisung. Jeder Benutzer muß eine Erklärung unterschreiben, dass er sich den Gefahren bewußt ist, dass er die Anlage auf eigene Gefahr (Ausschluß von typischen Gefahren) benutzt und dass er umfassend eingewiesen wurde und dass er den Streckenplan (mußt du anfertigen) auf dem die gesamte Strecke inkl. Gefällen, Bauhöhen usw. ersichtlich ist, zur Kenntnis genommen hat.
Zitieren
#15
Zitat: Beim klassischen Fall von 70 cm hohem Jägerzaun, nur einem winzigem Schild an der Eingangstür und bösartigem Schäferhund dahinter wird das wohl stimmen, aber sonst?


Schwachsinn, das stimmt nie, Sobald einer mein Grundstück wider meine Einwilligung betritt, wo er nix verloren hat, sollte er selber schuld sein, wenn er in ne Fallgrube fliegt und sich auf einen Pfahl aufspießt. Das gleiche gilt wenn ihn mein Hund anpinkelt. [Bild: mryellow.gif] Aber Juristen werden logisches Denken nie verstehen. [Bild: icon_twisted.gif]

Im konkreten Fall kannst das ja alles vergessen, weil er wird nix einzäunen können und sich auch nicht 24/7 dort aufstellen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste