Im Sommer 2006 (!) gab es schonmal Geländebegehungen - mit dem damaligen TVB-Geschäftsführer (selber begeisterter (Soft-)Freerider), zwei (echten) Freeridern und auch mir. Vielleicht füg' ich hier mal Fotos ein von damals...
Die prinzipiell ausgesuchten Streckenverläufe von damals dürften sich mit den jetzt geplanten ziemlich decken (no-na-ned, woanders kann man ja ohne größere Eingriffe schlecht runter am Penken).
Die Sache ist dann vom TVB lange nicht weiterverfolgt worden. Dann kam das Penkenunglück mit der Seilbahn, letztes Jahr kam ein anderer TVB-Geschäftsführer - und ziemlich zeitgleich kam auch Max Hürzeler ins Zillertal. Vor allem der Letztere dürfte das Wiederankurbeln des erlahmten Projektes bewirkt haben, wie letztes Jahr (noch vom alten) TVB-Geschäftsführer - kurz vor seinem eher unfreiwilligen Abgang - formuliert wurde:
http://www.focus.de/reisen/reisefuehrer/...01943.html
Ankündigung 2008 schrieb:„Wir setzen auf die Kompetenz und die Attraktivität der Marke Hürzeler“, erklärt Martin Schäffl, Tourismusdirektor [Korr.: TVB-Geschäftsführer] von Mayrhofen, das ambitionierte Projekt.
[...]
Das Projekt „Bike-Mekka in den Alpen“ ist auf drei Jahre angesetzt. Spätestens dann soll der erhoffte Bike-Boom der Bike-Station Mayrhofen schwarze Zahlen bescheren. [...]
Schön, wenn's jetzt (endlich) was wird. - Wär' der TVB etwas auf Zack gewesen, könnte der Penken schon seit mind. 1 Jahr die erste(n) Freeridestrecke(n) aufweisen...
>Sethimus:
Der Mariensteig, den ihr bei eurem Redaktionstreffen
http://www.mtbfreeride.tv/riders-and-eve...aison-2009 befahren seid, dürfte nicht im Projekt enthalten sein, nehme ich mal stark an?
Das große Diskussionsthema anno 2006 - 2007 war nämlich vor allem auch die Problematik der Talabfahrt, daß man zwar mit der Penkenbahn zum Penken hinaufkommt per MTB, aber sämtliche Abfahrten eben nicht bei der Penkenbahn-Talstation enden, sondern tw. weit außerhalb. Die einzige Ausnahme/Variante wäre der Mariensteig gewesen, aber die schien - zumindest damals - undenkbar wegen a) der Wanderer und b) des hiesigen Grundeigentümers dort.