2003-04-29, 17:35
Also eine verbogene Gabel ist wohl eher selten ein Transportschaden, außer die Verpackung wäre erhelblich beschädigt worden, weil ein schwerer Gegenstand darauf geflogen ist. Nur weil er die Ware zu Dir schickt, bedeutet es nicht, daß sich der Erfüllungsort auch zu Dir verlagert. Sobalb er die Gabel dem Frachtführer übergibt, geht die Gefahr des Untergangs der Ware auf Dich über.
So wie Du es aber schilderst hat er Dir eine defekte Ware geliefert, welche er zurücknehmen muß, außer Du warst vorher über den Zustand in Kenntnis gesetzt.
Personlich hätte ich die Gabel nicht einfach losgeschickt, da er jetzt Dein Geld und die Gabel hat. Entweder er geht darauf ein, daß er sie zurücknimmt und Du schickst sie per Nachnahme zurück oder Du behälst sie als Beweisstück. Du hast zwar nun einen Rückschein der Dir die Annahme der Gabel durch den Empfängers bestätigt, aber ein Beweis daß die Gabel defekt ist, hast Du nun nicht mehr.
So wie Du es aber schilderst hat er Dir eine defekte Ware geliefert, welche er zurücknehmen muß, außer Du warst vorher über den Zustand in Kenntnis gesetzt.
Personlich hätte ich die Gabel nicht einfach losgeschickt, da er jetzt Dein Geld und die Gabel hat. Entweder er geht darauf ein, daß er sie zurücknimmt und Du schickst sie per Nachnahme zurück oder Du behälst sie als Beweisstück. Du hast zwar nun einen Rückschein der Dir die Annahme der Gabel durch den Empfängers bestätigt, aber ein Beweis daß die Gabel defekt ist, hast Du nun nicht mehr.