2003-07-02, 21:26
Grad mal gesucht.
http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer...s_UStG.asp
Aber selbst wenn die 16 % anfallen, kann man sie ja bei der Umsatzsteuererklärung gegenrechnen. Genauso wie bei allen anderen Artikeln im Innland geliefert werden.
Also so:
Einkauf erstes Quartal: 10 000 Euro + 1600 € Vorsteuer
Verkauf erstes Quartal: 6000 Euro inkl. 16 % MWST
Differenz im ersten Quartal: 1600 € - 960 € = 640 €
Diese 640 Euro würde in diesem Fall das Finanzamt überweisen, da die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer ist, und die vorsteuer ja an den Lieferanten bezahlt wurde.
Meist ist es natürlich nicht so, schliesslich will ein Händler ja auch was einnehmen.![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)
Aber im Prinzip ist es egal ob du Vorsteuer (Zoll) bezahlst oder nicht.
http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer...s_UStG.asp
Aber selbst wenn die 16 % anfallen, kann man sie ja bei der Umsatzsteuererklärung gegenrechnen. Genauso wie bei allen anderen Artikeln im Innland geliefert werden.
Also so:
Einkauf erstes Quartal: 10 000 Euro + 1600 € Vorsteuer
Verkauf erstes Quartal: 6000 Euro inkl. 16 % MWST
Differenz im ersten Quartal: 1600 € - 960 € = 640 €
Diese 640 Euro würde in diesem Fall das Finanzamt überweisen, da die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer ist, und die vorsteuer ja an den Lieferanten bezahlt wurde.
Meist ist es natürlich nicht so, schliesslich will ein Händler ja auch was einnehmen.
![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)
Aber im Prinzip ist es egal ob du Vorsteuer (Zoll) bezahlst oder nicht.