2003-08-12, 14:50
Habe gerade im Bikeboard was gefunden: Die wollen was gegen die neue Fahrradverordnung machen, im großen und ganzen ja ganz in Ordnung, doch nich so:"TEXTVORSCHLAG: Geländefahrräder
§4a(1) Als Geländefahrrad gilt ein Fahrrad, das aufgrund seiner Bauweise für den bestimmungsgemäßen Gebrauch abseits befestigter Straßen geeignet ist
1. wenn dieses durch entsprechende Schutzausrüstung und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und
2. ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet.
(2) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Geländefahrräder ohne die in § 1 Abs.1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung verwendet werden."
14 kg??? do sch.... uns jo erst recht wieder eini!
Was meint ihr dazu?
§4a(1) Als Geländefahrrad gilt ein Fahrrad, das aufgrund seiner Bauweise für den bestimmungsgemäßen Gebrauch abseits befestigter Straßen geeignet ist
1. wenn dieses durch entsprechende Schutzausrüstung und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und
2. ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet.
(2) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Geländefahrräder ohne die in § 1 Abs.1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung verwendet werden."
14 kg??? do sch.... uns jo erst recht wieder eini!
Was meint ihr dazu?