2003-09-18, 22:40
Bei einer Auktion mußt Du die Ware zu dem gebotenen Preis verkaufen.
Wenn Du eine Ware mit einem Preisschild auszeichnet und jemand geht zur Kasse damit, ist noch kein Vertrag geschlossen.
Erst wenn der Verkäufer, als Ladenbesitzer oder Handlungsgehilfe den Betrag engegen nimmt, kommt ein Kaufvertrag zu stande.
Als Kaufmann hast Du auch das Recht, Dir die Käufer auszusuchen. Ein Verkäufer muss Dir seine Ware nicht verkaufen.
Du darfts eine Auktion und eine Preisauszeichnung nicht in einen Topf werfen.
Bei einer Auktion geben die Käufer Anträge ab und der Auktionator, in dem Fall eBay, nehmen als Dein Handlungsgehilfe die Anträge an.
Wenn Du eine Ware mit einem Preisschild auszeichnet und jemand geht zur Kasse damit, ist noch kein Vertrag geschlossen.
Erst wenn der Verkäufer, als Ladenbesitzer oder Handlungsgehilfe den Betrag engegen nimmt, kommt ein Kaufvertrag zu stande.
Als Kaufmann hast Du auch das Recht, Dir die Käufer auszusuchen. Ein Verkäufer muss Dir seine Ware nicht verkaufen.
Du darfts eine Auktion und eine Preisauszeichnung nicht in einen Topf werfen.
Bei einer Auktion geben die Käufer Anträge ab und der Auktionator, in dem Fall eBay, nehmen als Dein Handlungsgehilfe die Anträge an.