2003-10-12, 21:55
Ich weiß jetzt nicht was in der Schweiz ein Offizialdelikt ausmacht.
In Österreich heißt das nur, dass die Polizei verpflichtet ist von sich aus der Sache nachzugehen auch wenn keine Anzeige vorliegt.
Besitzstörung ist zum Bleistift kein Offizialdelikt. Wenn Dich also Polizisten beobachten wie Du über einen Gartenzaun kletterst dürfen sie nichts machen bis sich der Hauseigentümer aufregt.
In Österreich heißt das nur, dass die Polizei verpflichtet ist von sich aus der Sache nachzugehen auch wenn keine Anzeige vorliegt.
Besitzstörung ist zum Bleistift kein Offizialdelikt. Wenn Dich also Polizisten beobachten wie Du über einen Gartenzaun kletterst dürfen sie nichts machen bis sich der Hauseigentümer aufregt.