2003-10-12, 22:31
in der Schweiz heisst das auch, dass der Fall nicht zurückgezogen werden kann bzw. vom Staat weiterverfolgt werden muss und bis vor den Richter kommt. Der entscheidet dann auf Freispruch oder Busse. Ein Freispruch ist nicht möglich bzw. völlig unwahrscheinlich, da offenbar Baumaschinen (und dazu zählt auch ein kleiner Gartenbagger) im Gesetz explizit als Ruhestörung erwähnt sind und niemand von uns ernsthaft bestreiten kann, dass wir so einen im Einsatz hatten. Wir können also höchstens auf die minimalst mögliche Busse und Verfahrenskosten hoffen. Geteilt durch die Leute, die daran zahlen würden, wäre das wohl leistbar. Aber mit dem Geld könnte man so viel sinnvolleres anstellen und zweitens müssen dann wieder die zahlen, die etwas tun für die anderen. Es äbe auch eine sehr sinnlose Möglichkeit, nämlich gemeinnützige Arbeit anstelle von einer Busse. Dafür werden nämlich Bauarbeiten am Wochenende bewilligt, Werkzeug gestellt usw. Es könnte also passieren, dass wir als Strafe in etwa das tun müssen, wofür wir bestraft wurde ![[Bild: crazy.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/crazy.gif)
Dummerweise hat derjenige, der den Bagger gemietet hat, auch noch eine heftige Busse auf Bewährung...
![[Bild: crazy.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/crazy.gif)
Dummerweise hat derjenige, der den Bagger gemietet hat, auch noch eine heftige Busse auf Bewährung...