2002-03-14, 01:20
i hoff die räumen die bam schnell wieder weg. wei was würd des sonst für an sinn machn wenn ma die bam umschneid und dann liegn lässt ?
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§4 HGB: Kaufleuten, die mit Fahrrädern oder Fahradbestandteilen Handel treiben, ist es verboten damit Gewinn zu erziehlen.
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