2004-02-03, 21:47
Was der Tyrolens meint ist, dass die ersten sechs Monate der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren, nicht du beweisen musst dass der Hersteller/Händler schuld ist (weil er dir einen fehlerhaften Rahmen etc. geliefert hat), sondern der Hersteller (bzw. der Händler) eben beweisen müsste dass es sich nicht um einen Herstellungsfehler handelt. Das könnte er sehr leicht, wenn er sieht dass eine Sherman, eine D321 hinten etc. verbaut sind, weil er dann von einem Mißbrauch des Tourenrahmens ausgehen kann.
Gesetzliche Gewährleistung sind inzwischen 2 Jahre, alles was der Hersteller über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinaus an Garantie gewährt ist freiwillig.
Gesetzliche Gewährleistung sind inzwischen 2 Jahre, alles was der Hersteller über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinaus an Garantie gewährt ist freiwillig.