2004-02-10, 08:56
Der Herr Anonym liegt vollkommen richtig. Bei dringendem Tatverdacht, und der besteht nun man, wenn man bekifft angetroffen wird, kann man vorübergehend auf den Durchsuchungsbefehl verzichten. Wäre ja noch schöner, wenn´s nicht so wäre.
Problematisch wird´s eher, wenn ein solcher Verdacht nicht vorliegt, und die Exekutivorgane trotzdem ohne Durchsuchungsbefehl ins Haus wollen. Meistens fragen sie dann, ob sie ins Haus dürfen(!), nicht dass sie wollen. Hierauf sollte natürlich mit nein geantwortet werden. Außer einem ist es egal, dass sie ins Haus kommen...
Übrigens hatte Barbie vom alten Bike Forum mal auf seiner homepage eine sehr detailierste Anleitung, wie man sich bei Hausdurchsuchungen verhalten sollte. Der hatte damit wohl schon sehr viel Erfahrung
Problematisch wird´s eher, wenn ein solcher Verdacht nicht vorliegt, und die Exekutivorgane trotzdem ohne Durchsuchungsbefehl ins Haus wollen. Meistens fragen sie dann, ob sie ins Haus dürfen(!), nicht dass sie wollen. Hierauf sollte natürlich mit nein geantwortet werden. Außer einem ist es egal, dass sie ins Haus kommen...
Übrigens hatte Barbie vom alten Bike Forum mal auf seiner homepage eine sehr detailierste Anleitung, wie man sich bei Hausdurchsuchungen verhalten sollte. Der hatte damit wohl schon sehr viel Erfahrung
![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)