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Schwierige Rechtslage bei altem Fahrraddiebstahl
#14
"Aber es klingt interessant: Hat der Laden etwa echt noch alle alten Rechnungen zu haben? "

Rechnungen müssen aus Steuerlich nachweisbaren Gründen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Aufträge auch glaub 6 oder 7 Jahre. Lieferscheine / belege oder wie auch immer / der Papierkrieg ausm lager muss / sollte 10 jahre glaub ich aufbewahrt werden.

also muss der laden die rehcnung noch haben ! (egal welcher laden ! alle händler die garantie geben können (müssen) sind dazu verpflichtet so sachen wie z.b. rechnungen (egal ob schriftlich oder digital) sicher, nachweisbar, sortiert, übersichtlich aufzubewahren.

wenn nicht. Freut sich Finanzamt / und die machen keine schärze.

soviel dazu [Bild: mryellow.gif]
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Schwierige Rechtslage bei altem Fahrraddiebstahl - von Old Anonym - 2004-04-16, 23:08

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