2004-05-19, 22:31
Das ist ja keine Sache, die zwischen den Nachbarn und den Rampenbauern läuft, sondern eine die zwischen Rampenbauern und der Behörde läuft. Also nix Privatrechtliches, sondern etwas Verwaltungsrechtliches.
Man kann zwar gegen den Bescheid berufen, nur sollte diese Berufung halbwegs brauchbare jur. Argumente liefern. Und nicht vergessen, aufschiebende Wirkung zu beantragen!
Ich würde halt einmal beim Rechtsanwalt nachfragen. Vielleicht kann der was machen. V.a. in Sachen Strafminderung. Weil 577 Euro sind schon verdammt viel Strafe für die Nichtbeseitigung eines solchen Schwarzbaues.
@BATMAN: Und bei uns gibt´s überhaupt kein Verwaltungsgericht. Das ges. ordentl. Verfahren wird durch mehr oder weniger weisungsgebundene Beamte erledingt.
Man kann zwar gegen den Bescheid berufen, nur sollte diese Berufung halbwegs brauchbare jur. Argumente liefern. Und nicht vergessen, aufschiebende Wirkung zu beantragen!
Ich würde halt einmal beim Rechtsanwalt nachfragen. Vielleicht kann der was machen. V.a. in Sachen Strafminderung. Weil 577 Euro sind schon verdammt viel Strafe für die Nichtbeseitigung eines solchen Schwarzbaues.
@BATMAN: Und bei uns gibt´s überhaupt kein Verwaltungsgericht. Das ges. ordentl. Verfahren wird durch mehr oder weniger weisungsgebundene Beamte erledingt.