2002-04-14, 03:55
"laesio enormis" gilt jedoch nicht bei Liebhaberei oder wenn der Käufer über den wahren Wert informiert wurde. Und auch bei einigen anderen Dingen nicht.
Und was noch zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang: "Verkürzung über die Hälfte" ist ebenfalls nicht gestattet! (d.h. etwas wird um weniger als die Hälfte des Werts verkauft, Ausnahme ähnlich wie oben: Verkäufer ist über den wahren Wert informiert)
Und was noch zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang: "Verkürzung über die Hälfte" ist ebenfalls nicht gestattet! (d.h. etwas wird um weniger als die Hälfte des Werts verkauft, Ausnahme ähnlich wie oben: Verkäufer ist über den wahren Wert informiert)