2004-06-29, 18:51
Hast Du die Gabel in USA gekauft, oder in D? Nach deutschem BGB hast Du recht auf kostenlose Nachbesserung (Frist setzen!) sofern die im Kaufvertrag zugesicherten oder allg. gebraeuchlichen Eigenschaften nicht vorhanden sind. Wenns nach dreimal Nachbessern nicht funktioniert kannst Du den Vetrag fuer nichtig erklaeren. Wenn ichs noch richtig weiss.
Problem in dem Fall sind wohl eher die allg. gebraeuchlichen Eigenschaften....
Ich find das Ganze ziemlich peinlich fuer Manitou! Sie sollten eigentlich schnellstens reagieren, um den Ruf zu wahren, oder?
Problem in dem Fall sind wohl eher die allg. gebraeuchlichen Eigenschaften....
Ich find das Ganze ziemlich peinlich fuer Manitou! Sie sollten eigentlich schnellstens reagieren, um den Ruf zu wahren, oder?