2004-06-30, 13:38
Meine Bremse ist beispielsweise schon über zwei Jahre alt. Also nix mit Gewährleistung (wobei die Gewährleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist nie und nimmer einfach so verloren gehen kann - Kausalität muß schon vorliegen). Garantie hat der Hersteller ohnehin nicht gewährt.
Allerdings wird beim Verwenden einer nicht zugelassenen Bremsscheibe die Beweisführung in Sache Produkthaftung etwas schwieriger...
Und falls zu Tage kommen sollte, dass die Fremdbremsbeläge ident mit den Orginalbelägen sind, ist sowieso alles klar, oder?
Allerdings wird beim Verwenden einer nicht zugelassenen Bremsscheibe die Beweisführung in Sache Produkthaftung etwas schwieriger...
Und falls zu Tage kommen sollte, dass die Fremdbremsbeläge ident mit den Orginalbelägen sind, ist sowieso alles klar, oder?