2004-11-08, 20:47
i glaub da martin meint zB aufhebung des rechts auf eine privatkopie - oder - datenschutzgesetz, nach dem ja provider erst nach richterlichem beschluss gezwungen wären, daten von tauschbörsennuterzn freizugeben, was ja derzeit alles ohne richterlichen beschluss gemacht wird (bzw es is inzwischen zur streitfrage geworden, ob die provider nicht auch ohne so einen beschluss die daten rausrücken müss(t)en)
zumindest interpretier ich des so
zumindest interpretier ich des so
![[Bild: confused.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/confused.gif)