2004-11-09, 12:43
Zitat: Assistenzvertrag. Rechtlich basiert die Neuregelung der Flugrettung auf der Vereinbarung zwischen Land und Bund (Art. 15a BV-G); der ÖAMTC übernimmt im Rahmen eines unentgeltlichen Assistenzvertrags die Leistungspflicht des Bundes.
Zitat: Die Kosten. Bei Einsätzen nach Verkehrs-, Haushalts- und Arbeitsunfällen wird den Patienten keine Rechnung gestellt. Diese Einsätze zahlt die Sozialversicherung.
Zitat: Bei Sport- oder Freizeitunfällen muss der Patient selbst für die Kosten aufkommen.
quelle: bundesministerium für inneres