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Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe..
#23
Zitat: Ich habe grad schnell nachgesehen, darum kein Anspruch auf Vollständigkeit:

§ 91 Abs 1 UrhG: "...ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten..."
§ 149 Abs 2 StPO: "...mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung..."


Aha, sieh an, dann wurde das falsch zitiert, aber es ändert nichts.

Zitat: Weil ein (dauernder) Vermögensvorteil macht IMO noch keine Gewerbsmäßigkeit aus. Dazu brauchts schon die Absicht (dauernd) einen Gewinn in Geld machen zu wollen.


So hab ich das auch verstanden, aber ich bin ja kein Jurist. Wenn Gewerbsmäßigkeit vorliegt, nur weil ich mir dadurch einen Vermögensvorteil irgendeiner Art verschaffe, dann kann ich die Unterscheidung Gewerbsmäßig oder nicht fallen lassen, denn dann ist alles gewerbsmäßig. Als nicht Jurist kann ich diese Ansicht also nicht teilen. Aber es gibt mehrere Sachen die Juristen in ihrer verkreuzten Denkweise logisch finden und Normalbürger ein ethnisch-moralisches Problem haben. [Bild: wink.gif]

Zitat: Ja ja, ich weiß, die hL sieht das etwas anders.


Und was heißt hL?
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Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von rembox - 2005-01-24, 20:34
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von rembox - 2005-01-24, 20:48
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von rembox - 2005-01-25, 00:14
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von georg - 2005-01-25, 12:37

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