2005-02-16, 09:57
Hm, also Schilder helfen genau nix. Wenn du 100%ig aussteigen willst, müßtest einzäunen und absperren und jedem ne Besitzstörungsklage etc. an den Hals hängen der wegen nem Unfall zu dir kommt. ![[Bild: tongue.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/tongue.gif)
Schilder helfen nix, weil sie das Gesetz nicht wirkungslos machen. Sprich, wenn du für ein Bauwerk und dessen "Gefährlichkeit" per Gesetz haftest, dann kannst du Schilder aufstellen was du willst.
Da gibts sogar das nette Beispiel Hund: Wenn du ein Schild aufstellt: "Warnung vor dem Hund" oder so, und
jemand steigt über den Zaun und der Hund beißt den (was wir eigentlich alle hoffen) dann bist du dran, und das Schild gilt strafverschärfend weil du ja gewußt hast, daß das Vieh gefährlich ist und es nicht entsprechend verwahrt hast.. also fesseln, knebeln und in ein Verlies sperren.
Andererseits kannst du eigentlich nur belangt werden wenn irgendein Gestell zusammenbricht. Das heißt aber auch, daß du regelmäßig warten und kontrollieren mußt.
Hab jetzt erst gesehen, daß du aus Bayern bist.. Lage wird aber ähnlich ein wie in A.
Wenn du an ein Arschloch kommst, der rechtlich sich auskennt hast du als Normalobürger aber keine Chance dem auszukommen. Kannst dir nur was einfallen lassen und es dem heimzahlen so quasi "vergiß die Schadenersatzklage und ich vergesse daß du für die Aufstockung der Garage keine entsprechende Baubewilligung hast" oder so... aber das ist Arbeit.
![[Bild: tongue.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/tongue.gif)
Schilder helfen nix, weil sie das Gesetz nicht wirkungslos machen. Sprich, wenn du für ein Bauwerk und dessen "Gefährlichkeit" per Gesetz haftest, dann kannst du Schilder aufstellen was du willst.
Da gibts sogar das nette Beispiel Hund: Wenn du ein Schild aufstellt: "Warnung vor dem Hund" oder so, und
jemand steigt über den Zaun und der Hund beißt den (was wir eigentlich alle hoffen) dann bist du dran, und das Schild gilt strafverschärfend weil du ja gewußt hast, daß das Vieh gefährlich ist und es nicht entsprechend verwahrt hast.. also fesseln, knebeln und in ein Verlies sperren.
Andererseits kannst du eigentlich nur belangt werden wenn irgendein Gestell zusammenbricht. Das heißt aber auch, daß du regelmäßig warten und kontrollieren mußt.
Hab jetzt erst gesehen, daß du aus Bayern bist.. Lage wird aber ähnlich ein wie in A.
Wenn du an ein Arschloch kommst, der rechtlich sich auskennt hast du als Normalobürger aber keine Chance dem auszukommen. Kannst dir nur was einfallen lassen und es dem heimzahlen so quasi "vergiß die Schadenersatzklage und ich vergesse daß du für die Aufstockung der Garage keine entsprechende Baubewilligung hast" oder so... aber das ist Arbeit.