2005-02-16, 11:05
Zitat: Da gibts sogar das nette Beispiel Hund: Wenn du ein Schild aufstellt: "Warnung vor dem Hund" oder so, und
jemand steigt über den Zaun und der Hund beißt den (was wir eigentlich alle hoffen) dann bist du dran, und das Schild gilt strafverschärfend weil du ja gewußt hast, daß das Vieh gefährlich ist und es nicht entsprechend verwahrt hast.. also fesseln, knebeln und in ein Verlies sperren.
Beim klassischen Fall von 70 cm hohem Jägerzaun, nur einem winzigem Schild an der Eingangstür und bösartigem Schäferhund dahinter wird das wohl stimmen, aber sonst?
Was, wenn das Gelände von einem richtigen Zaun umgeben ist und von überall die Beschilderung zu sehen ist?
Bei bissigen Hunden schaut´s wieder etwas anders aus, weil du bei denen ohnehin verschuldensunabhängig haftest.
Einige Ideen zum eigentlichen Thema: Haftpflichtversicherung abschließen
![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)
Befahrung nur zu bestimmten Öffnungszeiten (wo du dann auch als Aufsichtsperson dabei bist) und nach umfassender Einweisung. Jeder Benutzer muß eine Erklärung unterschreiben, dass er sich den Gefahren bewußt ist, dass er die Anlage auf eigene Gefahr (Ausschluß von typischen Gefahren) benutzt und dass er umfassend eingewiesen wurde und dass er den Streckenplan (mußt du anfertigen) auf dem die gesamte Strecke inkl. Gefällen, Bauhöhen usw. ersichtlich ist, zur Kenntnis genommen hat.