2005-02-16, 16:01
Zitat: Beim klassischen Fall von 70 cm hohem Jägerzaun, nur einem winzigem Schild an der Eingangstür und bösartigem Schäferhund dahinter wird das wohl stimmen, aber sonst?
Schwachsinn, das stimmt nie, Sobald einer mein Grundstück wider meine Einwilligung betritt, wo er nix verloren hat, sollte er selber schuld sein, wenn er in ne Fallgrube fliegt und sich auf einen Pfahl aufspießt. Das gleiche gilt wenn ihn mein Hund anpinkelt.
![[Bild: mryellow.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mryellow.gif)
![[Bild: icon_twisted.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_twisted.gif)
Im konkreten Fall kannst das ja alles vergessen, weil er wird nix einzäunen können und sich auch nicht 24/7 dort aufstellen.